Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Ergebnisse der Kommunalwahl am 13.09.2026

Hier geht es zu den endgültigen Ergebnissen der Kommunalwahl am 13.09.2026: Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahl am 13.09.2026

Siegerehrung Stadtradeln

Gemeinsam mit allen kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont hat sich der Flecken Salzhemmendorf auch dieses Jahr wieder an der Aktion „Stadtradeln“ erfolgreich beteiligt.  Die Siegerehrung dieser Aktion fand am 16. September statt. Geehrt wurde für den Flecken Salzhemmendorf das radelaktivste Team, nämlich der Verein  „Männerspocht“, der mit 3275 km punkten konnte. Als Einzelwertung wurde Thomas Liesegang besonders geehrt: Er wurde als aktivster Radler mit 479 km mit einer Urkunde ausgezeichnet.

 

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

(§ 2 Abs. 1 BauGB) und

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7 und für den Bebauungsplan Nr. 197 „BHKW-Anlage am Freibad“, Ortsteil Lauenstein, gefasst. Die v.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

  1. Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7
  2. Bebauungsplan Nr. 197 „BHKW-Anlage am Freibad“, Ortsteil Lauenstein

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung) geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ geändert werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2026)

2) Bebauungsplan Nr. 197 „BHWK-Anlage am Freibad“, Ortsteil Lauenstein

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung).

Zu diesem Zweck soll auf der Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7, dargestellten Sonderbaufläche ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Als Maße der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) und die maximale Höhe baulicher Anlagen sowie eine abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) festgesetzt.

Zur Eingrünung der Flächen werden Flächen zum Anpflanzen und mit der Bindung an den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2026)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 54 – Ortsteil Lauenstein Nr. 7 und des Bebauungsplanes Nr. 197 „BHKW-Anlage am Freibad“, Ortsteil Lauenstein, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom

23.09.2026 bis 23.10.2026

durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf

unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauenwohnen/bauleitplanung/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung/ einsehbar.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst 4, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
    • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2026)
    • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
    • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
    • Immissionsschutz: „Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung und Erweiterung eines BHKWs mit Holztrocknung im Ortsteil Lauenstein (Flecken Salzhemmendorf)“ (TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Hannover, 23.06.2023)
  • Umweltbericht (in die jeweilige Begründung als Teil II integriert)
    • „54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Lauenstein Nr. 7, Teil II, Umweltbericht, Vorentwurf“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 17.09.2026)
    • „Bebauungsplan Nr. 197 „BHKW-Anlage am Freibad“, OT Lauenstein, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung, Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 16.09.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 17.08.2026

Flecken Salzhemmendorf

Der Bürgermeister

Klimaschutzagentur berät Hauseigentümer zum Heizen

In der Sprechstunde oder am Telefon – Wer fragt, heizt klüger

Welche Heizung ist auf lange Sicht die günstigste? Kann ich mit einer Wärmepumpe Kosten sparen? Welche Förderung kann ich für eine neue Heizung beantragen, und wo? Bei der Suche nach einem zukunftsfähigen Heizsystem für das eigene Zuhause stoßen Hauseigentümer auf viele Fragen. Die Herausforderung dabei: Antworten lassen sich viele finden, aber oft passen sie nur teilweise zu den Gegebenheiten des Eigenheims. Die Klimaschutzagentur Weserbergland und mehrere Kommunen der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden verschaffen mit zwei neuen Beratungsangeboten Hilfe: In der Heizungssprechstunde oder bei einer telefonischen Beratung über die Heizungshotline können sich Hauseigentümer ihre individuellen Fragen von einem unabhängigen Energieberater beantworten lassen – persönlich und kostenfrei.
Die Heizungssprechstunde und die Heizungshotline sind Angebote des Umsetzungsprogramms Wärmewende Weserbergland. Im Umsetzungsprogramm sollen alle Haushalte der beteiligten Kommunen aus dem Weserbergland auf ihrem Weg hin zu einer zuverlässigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung begleitet werden. Das Vorhaben wird durch die Europäische Union und das Land Niedersachsen gefördert.

Über die Homepage der Klimaschutzagentur Weserbergland können Hauseigentümer einen festen Termin für ihr Beratungsgespräch buchen: www.klimaschutzagentur.org/waermewende-termine. Eine telefonische Beratung ist über die Heizungs-Hotline am 7. und 21. September und am 5. Oktober in der Zeit von 9 bis 19 Uhr möglich unter der Nummer 05151/95788-77.

 

Die Termine im Überblick

Heizungs-Hotline
• Immer Mittwochs: am 7. und 21. September und am 5. Oktober – jeweils von 9 bis 19 Uhr
• Ohne Termin, einfach anrufen: 05151/95788-77

Heizungs-Sprechstunde
• Mittwoch, 30.09. – 16 bis 19 Uhr (IthPunkt, Hauptstraße 2)
• Terminvereinbarung unter: www.klimaschutzagentur.org/waermewende-termine

 

Über die Klimaschutzagentur Weserbergland
Klimaschutzmaßnahmen initiieren, über Energiesparmöglichkeiten informieren und Energiekonzepte entwickeln – das sind die drei wesentlichen Aufgaben der Klimaschutzagentur Weserbergland. Sie agiert unabhängig und gemeinnützig und steht Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen mit ihrer Expertise beratend zur Seite. Träger der Agentur sind alle Städte und Gemeinden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden sowie die Landkreise selbst, die Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Hameln Weserbergland, Stadtwerke Bad Pyrmont, Westfalen Weser, Avacon und die Weserstadtwerke-Service GmbH (ein Unternehmen der Stadtwerke Holzminden und Höxter) sowie ein Förderverein mit Akteur:innen aus der Wirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutzagentur.org oder auf den Social-Media-Kanälen der Klimaschutzagentur Weserbergland.

Die neue Imagebroschüre vom Flecken Salzhemmendorf ist da!

Entdecken Sie Salzhemmendorf von seiner schönsten Seite! Unsere neue Imagebroschüre bietet spannende Einblicke, Wissenswertes und Interessantes rund um unsere Gemeinde.

Jetzt entdecken und Salzhemmendorf neu kennenlernen!

Hier geht’s zur neuen Imagebroschüre:

Informationsbroschüre 2026

Neue Öffnungszeiten im IthPunkt

 Neue Öffnungszeiten im IthPunkt ab sofort:

  • Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis und wünschen allen eine sonnige, erholsame und schöne Ferienzeit!

Ihr Team vom IthPunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Unsere neue Infobroschüre

Informationsbroschüre 2026

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

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