Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat am 27.03.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und für den Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, gefasst.

Die v.g. Beschlüsse und die Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

1)  Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11 und

2)  Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

 

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des bereits in Salzhemmendorf bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Lebensmittelnahversorger) geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Bauflächen in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung“ geändert werden, um den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu sichern und um die aktuellen Flächenanforderungen eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes, der auf die zukünftigen Versorgungsbedarfe der im Grundzentrum lebenden Bevölkerung ausgelegt werden soll, berücksichtigen zu können.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.


Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

2) Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes in Salzhemmendorf.

Die geplante Standortsicherung bzw. -neuordnung und Verkaufsflächenerweiterung des bereits an der Calenberger Allee/Quellweg ansässigen Einzelhandelsbetriebes sollen einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung der wohnortnahen Versorgung der insbesondere in Salzhemmendorf mit seinen Ortsteilen lebenden Bevölkerung leisten. Zu diesem Zweck wird der vorhandene Gebäudekomplex des Lebensmittel-Einzelhandels (Netto) abgerissen und auf dem Grundstück ein funktional den heutigen Einzelhandelsanforderungen entsprechender neuer Markt (Netto) mit Bäcker einschließlich Cafébereich sowie der Neuordnung der erforderlichen Stellplätze errichtet.

Zu diesem Zweck soll auf Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, dargestellten Sonderbaufläche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgung“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, eine abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) sowie die maximale Gebäudehöhe festgesetzt.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die im Norden angrenzende Straße Quellweg, die zur planungsrechtlichen Sicherung als öffentliche Straßenverkehrsfläche Bestandteil des Bebauungsplanes wird. Darüber hinaus sollen Festsetzungen von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB), den Belangen des Straßenrechtes Rechnung tragen.

Ferner werden die das Plangebiet prägenden Gehölzbestände zum Erhalt festgesetzt. Die Baugrenzen werden so angeordnet und festgesetzt, dass ein ausreichender Abstand zu den Gehölzbeständen eingehalten wird. Zur Durchgrünung des Plangebietes werden zudem Festsetzungen zur Begrünung der Stellplatzanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen, soweit dies mit der Nutzung solarer Strahlungsenergie vereinbar ist.

Zudem sollen örtliche Bauvorschriften zur Größe und Anordnung von Werbeanlagen die Integration in das Orts- und Landschaftsbild sicherstellen.

Zur Vermeidung von Abflussspitzen und einer damit einhergehenden Verschärfung der Hochwassersituation erfolgt im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Rückhaltung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.

Die externe Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erfolgt durch die Inanspruchnahme noch verfügbarer Werteinheiten aus dem Kompensationsflächenpool „Gelbbachtal“ der Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Saupark).

Zudem werden Maßnahmen für den Artenschutz Bestandteil des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang werden CEF-Maßnahmen für Brutvögel (Anbringung von Nisthilfen für die Mehlschwalbe, den Hausrotschwanz und Haussperling) und die Verwendung einer insektenfreundlichen Beleuchtung festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

 

Lage des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Topographische Karte (TK 25) M 1:25.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Lage und Abgrenzung des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Digitale Straßenkarte (DSK 10) M 1:10.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Veröffentlichung:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf
Nr. 11, und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschl. 08.05.2026 im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Raumordnung: „Einzelhandelskonzept für den Flecken Salzhemmendorf“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 07.03.2025)
  • Raumordnung: „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Netto-Marktes in Salzhemmendorf, Quellweg 3“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, August 2023 / März 2025)
  • Entwässerung: „Neubau eines Netto Marktes, 31020 Salzhemmendorf, Quellweg 3 – Entwässerungsantrag“ (Sven Geißler Architektur, Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sven Geißler, Berlin, 08.01.2026)
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchungen im Rahmen der Umbauplanung für den Netto-Markt Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont)“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 26.01.2026)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 27.08.2025)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf – ergänzende Stellungnahme zum Gutachten 25-145-GDV-02 vom 27.08.2025“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 24.11.2025)
  • Umweltbericht (jeweils in die Begründungen als Teil II integriert)
  • „57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Salzhemmendorf Nr. 11 – Flecken Salzhemmendorf, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)
  •  „Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, OT Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Anforderungen im Hinblick auf angrenzendes FFH- und Landschaftsschutzgebiet (FFH-Vorprüfung bzw. ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung) (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Hannover-Hildesheim), Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. externer Ausgleichsmaßnahmen, Berücksichtigung technischer Anlagen und Flächennutzungen (Regenrückhaltebecken, PV-Anlagen), Vorgaben zu Pflanzungen, Gehölzschutz, Bauabständen, Durchgrünung sowie Maßnahmen während Bau und Betrieb, Waldabstände und Gefahrenvorsorge (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Artenschutz: Anforderungen zur Prüfung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten, Berücksichtigung bestehender Gebäude und Gehölze bei Kartierungen, Vorgaben zu Bauzeitenregelungen und Kontrollen sowie Ergänzungsbedarf zu Artenschutzmaßnahmen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Baugrundverhältnisse und Erdfallgefährdung, Erfordernis von Baugrunderkundungen sowie Informationsmöglichkeiten (z. B. NIBIS-Kartenserver), Berücksichtigung von Rohstoffsicherungsbelangen bei Ausgleichsflächen (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz: Starkregengefährdung, Berücksichtigung entsprechender Überflutungsrisiken in der Bauleitplanung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Wasserwirtschaft/ Gewässerunterhaltung: Gewässer II. Ordnung (Saale), Berücksichtigung ausreichender Abstände, Sicherstellung der Gewässerunterhaltung, Vermeidung von Beeinträchtigungen, Lage von Ausgleichsmaßnahmen (Leineverband)
  • Immissionsschutz: Auswirkungen des Vorhabens auf die Immissionssituation (insbesondere Lärm), Prüfung der Erforderlichkeit fachgutachterlicher Untersuchungen im weiteren Verfahren (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Brandschutz: Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastungen im Plangebiet, Erfordernis von Prüf- und Vorsorgemaßnahmen vor Bodeneingriffen sowie Abstimmung mit zuständigen Behörden (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Ver- und Entsorgung: Gas-Hochdruckleitung im Plangebiet, Anforderungen zum Schutz und zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur (Westfalen Weser Netz GmbH), Leitungsbestand (Deutsche Telekom Technik GmbH, TenneT TSO GmbH), Leitungsabfrage (TenneT TSO GmbH)
  • Verkehr: Berücksichtig straßenrechtlicher Belange (Landesstraße L 462), verkehrliche Erschließung (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr)
  • Raumordnung/Landesplanung: Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung an Einzelhandelsvorhaben, Vorgaben zu Standort, Einzugsgebiet und Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben, Anwendung raumordnerischer Gebote und Verbote sowie raumordnerische Beurteilung (Landkreis Hameln-Pyrmont, Industrie- und Handelskammer Hannover)
  • Stadtplanung: Hinweise zu textlichen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, überbaubarer Grundstücksflächen und Nebenanlagen) und zur Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 31.03.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Seniorennachmittag auf der Osterwaldbühne

Bekanntmachung

Seniorennachmittag auf der Osterwaldbühne mit dem Stück „Passagier 23“

Auch in diesem Jahr organisiert die Osterwaldbühne und die Gemeindeverwaltung für die Bürger/innen des Fleckens Salzhemmendorf einen Seniorennachmittag.

Die Veranstaltung findet am

Sonntag, dem 09. August 2026 um 15.30 Uhr auf der Osterwaldbühne

 statt.

Die Besucher der Veranstaltung werden mit dem Bürgerbus aus den jeweiligen Ortsteilen abgeholt und nach Beendigung der Vorstellung dorthin zurückgefahren. Es wird von der Osterwaldbühne für diese Vorstellung eine Kostenpauschale von 5,– € pro Person erhoben. Bei Benutzung des Bürgerbusses werden zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 6,– € pro Person berechnet.

Anmeldungen für den Seniorennachmittag nehmen verschiedene Vereine, die Ortsbürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung des Fleckens Salzhemmendorf bis zum 10. Juli 2026 entgegen.

Die Abfahrtszeiten des Bürgerbusses aus den einzelnen Ortsteilen zur Osterwaldbühne werden nach Zusammenstellung der Teilnehmerliste in der Deister- und Weserzeitung und in der Zeitung „Die Woche“, im Internet (www.salzhemmendorf.de) sowie in den Aushangkästen bekannt gegeben.

Salzhemmendorf, 30. März 2026

Flecken Salzhemmendorf                                                                                    Osterwaldbühne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktien Treffpunkt für 50+ mit geringem Einkommen! Wie investiere ich in Aktien?

Donnerstag, 09. April 2026 von 11.00 bis 13.00 Uhr im IthPunkt Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf

Viele Menschen investieren nicht in Aktien, weil ihnen Wissen, Vertrauen oder Geld fehlen. Stattdessen setzen sie oft auf Versicherungen oder Fonds – die jedoch ebenfalls an der Börse investieren und nicht immer bessere Ergebnisse liefern. Der wichtigste Schritt ist, selbst die Kontrolle über die eigenen Finanzen zu übernehmen.

Dafür braucht man vor allem zwei Dinge:

• ein Depot (Wertpapierkonto)
• ein Verrechnungskonto

Grundprinzip des Investierens:
1. Wähle einen Markt/Index (z. B. DAX, MDAX, SDAX).
2. Suche dir Unternehmen aus, deren Aktien du kaufen möchtest.
3. Kaufe die Aktie über dein Depot während der Börsenzeiten.
4. Streue dein Geld (nicht alles in eine Aktie investieren).
5. Behalte die Entwicklung im Blick und verkaufe bei Bedarf.

Wichtige Begriffe:
• Dividende: Gewinnanteil, den Unternehmen an Aktionäre ausschütten (freiwillig).
• Rendite: Gesamter Gewinn aus Kurssteigerung + Dividende.

Wichtige Regeln:
• Einfach anfangen – auch mit kleinen Beträgen
• Fehler und Unsicherheit gehören dazu
• Nicht alles auf eine Karte setzen
• Geduld haben und langfristig denken
• Steuern auf Gewinne einplanen (ca. 25 %)

Fazit: Aktieninvestieren ist kein Hexenwerk. Mit etwas Mut, Grundwissen und einem Depot kann jeder selbst investieren – auch ohne Finanzberater. Wichtig ist, überhaupt anzufangen und Erfahrungen zu sammeln.

Anmeldung der Schulanfänger 2027 im Flecken Salzhemmendorf

Nach § 64 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung werden alle Kinder, die bis zum 01. Oktober 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 01. Oktober eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Gemäß § 54 a des Nds. Schulgesetzes sollen Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten. In der Regel stellen die Kindertagesstätten bei den mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig werdenden Kindern die deutschen Sprachkenntnisse fest. Die Sprachförderung selbst wird alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt.
Die 2027 schulpflichtig werdenden Kinder und die Kinder, die vorzeitig in diesem Jahr (2027) eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind in den laut Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen wie folgt anzumelden:
Auszug aus der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen:
Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576) und § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 24.05.2012 folgende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken beschlossen:

Die Schulbezirke im Flecken Salzhemmendorf sind wie folgt festgelegt:

Grundschule Salzhemmendorf
Einzugsbereich: Ortsteile Hemmendorf (außer Heide), Levedagsen, Lauenstein, Salzhemmendorf, Ockensen, Thüste, Wallensen

Grundschule Oldendorf
Einzugsbereich: Ortsteile Ahrenfeld, Benstorf mit Quanthof, Osterwald mit Hemmendorf-Heide, Oldendorf

Nach § 63 des Nds. Schulgesetzes können Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Besuch einer anderen Schule gestattet werden, wenn 1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder 2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Die Grundschule Salzhemmendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 20.04. bis 22.04.2026 jeweils in der Zeit von 7:30 – 13 Uhr oder nach Absprache durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.

Die Grundschule Oldendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 13.04. bis 24.04.2026, jeweils in der Zeit von 8 – 12 Uhr durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.

Eine Geburtsurkunde sowie ein Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gem. §20 (9) Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung) sind den Anmeldeunterlagen in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen. Diese dienen ausschließlich zur Überprüfung der Daten und werden anschließend vernichtet.
Für Rückfragen stehen die Grundschulen telefonisch und per Email unter

• Grundschule Salzhemmendorf (Tel. 05153/5340) oder info@grundschule-salzhemmendorf.de sowie
• Grundschule Oldendorf (Tel. 05153/6226) oder sekretariat@grundschule-saaletal.de zur Verfügung.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2027/2028 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese sog. „Kann-Kinder“ werden aber erst bei der Schulanmeldung im Frühjahr 2027 angemeldet und mit der Aufnahme zum Schuljahresbeginn 2027/2028 schulpflichtig.

Was braucht das Ehrenamt?

Die LEADER-Regionen Östliches Weserbergland und Westliches Weserbergland starten Interessensabfrage zur Qualifizierung von Ehrenamt. Ehrenamtliches Engagement ist ein zentraler Motor für die Entwicklung des ländlichen Raums und prägt maßgeblich die Lebensqualität in der Region. Die beiden LEADER-Regionen möchten ehrenamtlich engagierte Personen unterstützen, qualifizieren und besser vernetzen. Im Jahr 2026 werden hierzu erneut Qualifizierungs- und Vernetzungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen angeboten. Die Themenvielfalt des Ehrenamts ist groß – entsprechend individuell sind auch die Unterstützungsbedarfe. Um passgenaue Angebote zu entwickeln, gibt es eine Umfrage zu den Bedarfen und Interessen der ehrenamtlich Tätigen. Die Umfrage ist in etwa zwei Minuten ausfüllbar und läuft bis zum 15. April 2026. Sie dient ausschließlich der Abfrage von Themeninteressen; eine Anmeldung zu konkreten Veranstaltungen ist derzeit noch nicht möglich.

  • Link zur Umfrage: https://forms.office.com/e/z02aMRFjne

Die Termine und Inhalte der geplanten Angebote werden zu einem späteren Zeitpunkt auf den Webseiten der beiden LEADER-Regionen veröffentlicht:

  • leader-oestliches-weserbergland.de
  • leader-westliches-weserbergland.eu

Ehrenamtlich Engagierte, die selbst Interesse an der Ausrichtung eines Qualifizierungs- oder Vernetzungsangebots haben, sind ebenfalls eingeladen, Kontakt aufzunehmen.

 Kontakt zum Regionalmanagement:

  • Paula Baumgarten | Östliches: baumgarten@sweco-gmbh.de | 0511 3407 227
  • Marco Grossardt | Westliches: mgrossardt@stadt-ho.de | 05152 782 175

 

IthPunkt – Ein Ort, wo Fäden verbinden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Salzhemmendorf und der Umgebung, der Seniorenrat möchte sich auf diesem Wege ganz herzlich für die zahlreichen Wollspenden bedanken. Unser Aufruf hat eine überwältigende Resonanz ausgelöst. Die große Menge an Wolle muss nun zunächst gesichtet und verarbeitet werden. Daher legen wir vorerst eine Pause bei der Annahme weiterer Wollspenden ein. Doch aus den vielen Wollknäueln ist bereits eine neue Idee entstanden. Unter dem Namen „Fadenakrobatinnen“ hat sich eine kleine Gruppe gegründet – Frauen, die mit Humor, Geschick und viel Herz stricken, häkeln und sticken. Hier werden nicht nur Fäden verarbeitet, sondern auch Geschichten erzählt, Erfahrungen ausgetauscht und vielleicht sogar neue Freundschaften geknüpft. Es geht um ein geselliges Beisammensein – einen Ort, an dem der Faden Menschen miteinander verbindet.

Unsere Treffen finden jeden ersten Dienstag im Monat im IthPunkt von 14.00 bis 16.00 Uhr statt: 07.04., 05.05., 02.06., 07.07.2026 und fortlaufend. Die Gruppe ist offen für „Jederfrau“ und „Jedermann“, die Freude an Handarbeit oder einfach an netter Gesellschaft haben. Wenn Sie dazukommen möchten, melden Sie sich bitte bei Rita Wohlgemuth, 05159/9698977 vom Seniorenrat des Flecken Salzhemmendorf oder im IthPunkt 05153/808171. Wir freuen uns über alle, die Lust haben, gemeinsam kreativ zu sein.

Ihr Seniorenrat des Flecken Salzhemmendorf

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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