Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

1. Änderung der Friedhofsordnung und 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Lauenstein

Der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf hat die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Lauenstein geändert. Der Wortlaut der Änderungssatzungen ist im Folgenden aufgeführt.

1.Änderung der Friedhofsordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

Die Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Iuth. Kirchengemeinde Saaletal vom 16.07.2025 wird wie folgt geändert:

§ 15c Abs. 1 und 3 wird wie folgt redaktionell angepasst:

§ 15 c Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet

(1) Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet sind Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen, deren Vergabe individuell, aufgrund der Gestaltung der Gemeinschaftsanlage, für 25 Jahre vergeben werden. Die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage erfolgt durch den Friedhofsträger oder eine durch diese beauftragte dritte Person.

(2) Die Gestaltung hat mit einem 300 mm x 200 mm x 140 mm großen, auf dem Boden liegenden Pultstein (Querformat) oder einer Steinstele mit den Maßen 250 mm x 450 mm x 180 mm zu erfolgen, die mindestens den Vor- und Zunamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person enthalten. Ergänzend kann auf dem Pultstein / der Stele ein in das Gesamtbild des Friedhofs und der zum Charakter eines Friedhofs passendes Dekorelement, z. B. eine Rose oder ein Palmzweig, nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung, angebracht werden. Die Beschaffung und das Setzen des Steins / der Stele erfolgen auf Veranlassung und Kosten der nutzungsberechtigten Person. Die nutzungsberechtigte Person kann auf die Gestaltung des Grabes keinen Einfluss nehmen. Das Abstellen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Grabstätten in der Gemeinschaftsurnengrabanlage.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) und § 30 der Friedhofsordnung für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf vom 16.07.2025 hat der Gesamtkirchenvorstand am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

1. § 6 I. wird wie folgt geändert:

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

  1. Reihengrabstätte Für 25 Jahre : 710,00 €
  2. Wahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle- : 975,00 €
  3. Urnenreihengrabstätte Für 25 Jahre : 540,00 €
  4. Urnenwahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle – : 850,00 €
  5. Rasenreihengrabstätte Für 25 Jahre (ohne Namensplatte) : 1.570,00 €
  6. Baumgrabstellen Für 25 Jahre Inkl. Namenstafel : 1.600,00 €
  7. Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet Für 25 Jahre : 2.275,00 €
  8. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:

Bei einer Beisetzung in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9 für alle Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit.

  1. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten gern. § 13 Absatz 2 FO ist 1/25 der Gebühr nach Nummer 2, 4 oder 7 je Grabstelle zu entrichten.

Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

Ehrung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Für besonderes ehrenamtliches Engagement konnte Bürgermeister Pommerening wieder zehn Ehrenamtskarten vergeben.

Fiona Ulbrich und Jan-Luca Carmosin sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppmannausbildung. Klaus Wiebach, Manuela Petersmeier, Daniela und Hugo Horlemann, Helmut Schmiedekind, Britta Klaus sowie Rita Hoffmann engagieren sich seit Jahren bei der Bürgerhilfe am Ith e.V. Hans-Jürgen Dreier ist Gemeindejugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Salzhemmendorf und zusätzlich als Vorsitzender des Ockenser Carnevalsverein von 1967 aktiv. Als kleine Anerkennung erhalten sie alle die Ehrenamtskarte von Bürgermeister Pommerening. Der Großteil der Genannten erschien kürzlich zur Übergabe der Karten im IthPunkt, in deren Rahmen Herr Pommerening den Geehrten seinen Dank aussprach und ihnen ihre Ehrenamtskarten samt Urkunden überreichte. Nach dem offiziellen Teil war bei leckerer Pizza Raum für einen lockeren Austausch.

Die Ehrenamtskarte kann auf Antrag (jeweils für die Dauer von 3 Jahren befristet) besonders engagierten Ehrenamtlichen ausgestellt werden. Die Antragstellung ist online unter www.freiwilligenserver.de möglich. Voraussetzungen dafür sind eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit von mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr.  Die Tätigkeit muss seit mindestens zwei Jahren ausgeführt werden.

Auch Inhaber*innen einer Juleica (Jugendleiter:in Card) können die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular kann dies entsprechend angekreuzt werden und dann ist kein Nachweis der geleisteten Stunden mehr erforderlich.

Zusätzlich können aktiv engagierte Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I verfügen oder freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung sind die Ehrenamtskarte beantragen. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Ehrenamtskarteninhaber*innen profitieren von diversen Vergünstigungen in ganz Niedersachsen und Bremen (siehe https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/verguenstigungen). Im Flecken Salzhemmendorf gibt es aktuell Ermäßigungen bei der Osterwaldbühne, im Hüttenstollen, im Rasti-Land, in der Schwimmhalle Salzhemmendorf, im Naturerlebnisbad Lauenstein, bei der Bäckerei Grube (Filiale im REWE-Markt) sowie in der Ith-Sole-Therme.

Über weitere Sponsoringpartner für die Ehrenamtskarte würde sich die Freiwilligenagentur sehr freuen.

Sponsoringpartner erhalten Aufkleber mit dem Motto „…hier sind Sie Gold wert!“ für die Kassen- und Eingangsbereiche. Des Weiteren werden alle gewährten Leistungen im Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen unter www.freiwilligenserver.de im Internet veröffentlicht und bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Logo der Firma/ Institution/ Organisation aufgeführt bzw. genannt.

Die vereinbarten Leistungen können jederzeit vom Sponsoringpartner verändert oder eingestellt werden.

Wer langjähriges Engagement auf diesem Wege mit fördern und würdigen möchte, wird gebeten, sich bei der Freiwilligenagentur Salzhemmendorf zu melden.

Auch bei einer Beantragung der Ehrenamtskarte unterstützt die Freiwilligenagentur langjährig Engagierte.

Katharina Sander ist i. d. R. Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzemmendorf.de zu erreichen.

Auf dem Foto zu sehen (von links): Daniela Horlemann, Helmut Schmiedkind, Hugo Horlemann, Rita Hoffmann, Bürgermeister Clemens Pommerening, Klaus Wiebach, Jan-Luca Carmosin, Hans-Jürgen Dreier und Britta Klaus.

Im Alter finanziell absichern – Informationsveranstaltung des Seniorenrat Salzhemmendorf

Wie gehe ich im Ruhestand mit meinem Geld um und wie kann ich es auch im Alter sinnvoll einsetzen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Klug sparen und Anlegen im Alter“, zu der der Seniorenrat Salzhemmendorf herzlich einlädt.

Gerade im Ruhestand ist es wichtig, die eigenen Finanzen gut im Blick zu behalten und sich rechtzeitig mit Themen wie Vermögensverbrauch, Vermögenserhalt und möglichen Pflegekosten auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung bietet hierzu fundierte Informationen und praktische Hilfestellungen.

Im Fokus stehen unter anderem folgende Themen:

  • Den Überblick haben – Einnahmen und Ausgaben realistisch einschätzen
  • Sparen oder investieren? – Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen
  • Vermögensverbrauch und -erhalt – Strategien für eine langfristige Finanzplanung
  • Pflege kostet Geld – Vorsorge und finanzielle Absicherung im Alter

 

Anhand anschaulicher Beispiele wird gezeigt, wie sich Geld sinnvoll sparen und anlegen lässt. Referentin ist Heike Höhfeld vom Beratungsdienst Geld und Haushalt. Sie stellt verschiedene Anlagemodelle wie Anleihen, Fonds und ETFs verständlich und praxisnah vor und gibt hilfreiche Hinweise für eine selbstbestimmte finanzielle Planung im Alter.

Termin: 06. März 2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Ort: IthPunkt, Hauptstraße 2a, Salzhemmendorf

Anmeldung und Rückfragen sind telefonisch im IthPunkt unter 05153/808171 oder per Mail unter ithpunkt@salzhemmendorf.de möglich. Interessierte können sich auch persönlich vor Ort anmelden.

Der Seniorenrat Salzhemmendorf freut sich auf eine rege Teilnahme und einen informativen Austausch.

gemeinsamSTARK – im IthPunkt in Salzhemmendorf  

Alleinerziehend zu sein, kann eine herausfordernde Situation sein. Aber alleinerziehend zu sein, heißt nicht, allein sein. Zunehmend mehr Elternteile sind heute alleinerziehend und müssen vielfältige Anforderungen des Alltags allein bewältigen. Sie sind in besonderem Maße gefordert, Familie und Beruf zu vereinbaren, Alltags-, Existenz- und Familienprobleme zu lösen und vieles mehr. Bei Fragen zum Thema (Wieder-)Einstieg in den Beruf, Vereinbarkeit Familie und Beruf oder zu Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag berät IMPULS gGmbH im Verbund mit dem Jobcenter Hameln-Pyrmont alleinerziehende Elternteile mit dem Ziel, gemeinsam deren Lebenssituation zu verbessern. Das Projektteam berät und unterstützt individuell bei den alltäglichen Aufgaben der Familienorganisation (von Finanzen bis zur Kinderbetreuung) und stellt Kontakte her- nicht nur zu den relevanten Schnittstellen (z.B. Jobcenter Hameln-Pyrmont, Landkreis Hameln-Pyrmont, Stadt Hameln, Jugendamt), sondern auch untereinander. Die Hilfe ist kostenlos.  Das Projekt „Geste – gemeinsamSTARK“ wird im Rahmen des Programms „Akti(F) Plus- Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Sprechzeiten im Ithpunkt- Hauptstraße 2a, 31020 Salzhemmendorf finden immer am dritten Dienstag im Monat statt.

Der nächste Termin ist der 17.03.2026 von 14.00-15.30 Uhr

Der Kontakt zum Projekt:  Telefonnummer: 05151 9821- 40

E-Mailadresse: geste@impuls-hamelnpyrmont.de

 

 

Mikrozensus 2026

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wird in diesem Jahr in Niedersachsen und damit auch im Flecken Salzhemmendorf wieder einen Mikrozensus, d.h. eine amtliche Haushaltsbefragung, bei einem Prozent der Bevölkerung durchführen. Die Auswahl erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien sowie Fragen zur Wohnsituation ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Es besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Die Erhebungsbeauftragten nehmen hierbei unteranderem Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten wurden auf die Statistische Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet und können sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren. Das LSN betont, dass über die erhobenen Datenangaben der Personen eine absolute Geheimhaltungspflicht besteht. Um die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten, werden bei den vorliegenden Daten im LSN Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen anonymisiert nur noch die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Angaben ein. Aus den dann hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Die Mikrozensusbefragungen finden ganzjährig noch bis Dezember statt und das LSN bittet die von der Erhebung betroffenen Haushalte darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus) . Dort sind z.B. auch Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter  www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen zum Mikrozensus (mehrsprachig). Unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.

 

 

Bingo-Abend für Frauen

Zu einem bunten Bingo-Abend mit guten Gesprächen und heiterer Stimmung laden die Gleichstellungsbeauftragten des Fleckens Salzhemmendorf alle interessierten Frauen herzlich ein. Hierzu wollen wir am Freitag, 06. März ab 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hemmendorf zusammenkommen, gemeinsam beim Bingo-Spielen Spaß haben und uns austauschen. Wer mag kann auch gern Themen mitbringen, die Frauen im Flecken Salzhemmendorf auf der Seele brennen. Für kleine Preise im Rahmen des Bingo-Spiels und für das leibliche Wohl sorgen die Gleichstellungsbeauftragten. Zur Stärkung werden zwei verschiedene Suppen angeboten. Für die Veranstaltung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 5 Euro erhoben. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 02. März gebeten unter gleichstellung@salzhemmendorf.de oder direkt bei den Gleichstellungsbeauftragten Maike Schaper und Tanja Budner. Die Veranstaltung findet im Vorfeld des Internationalen Frauentages statt, der jährlich am 8. März gefeiert wird.

 

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Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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