Sonderfonds „DabeiSein“
Finanzielle Unterstützung mit dem Sonderfonds für Kinder „DabeiSein!“ und Leistungen für Bildung und Teilhabe, dem „Bildungspaket“
Mit dem Sonderfonds für Kinder „DabeiSein!“ will Niedersachsen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien fördern. Ziel ist, Kinder davor zu schützen, dass sie wegen der Arbeitslosigkeit der Eltern oder wegen einer familiären Notsituation benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben, etwa in Musik- und Sportvereinen, teilhaben können.
Deshalb werden Zuschüsse aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ unter anderem gewährt für
• Kinder- und Jugendfreizeiten
• Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen, Kurse der VHS
• Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
• Nachhilfeunterricht
• Klassenfahrten
• Kita-Fahrten
• Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen
• Schulmaterial
Einen Antrag auf Bezuschussung der Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder können Alleinerziehende und Familien mit Kindern aus Niedersachsen stellen.
Innerhalb eines Jahres wird pro Kind grundsätzlich ein Zuschuss von höchstens 120,00 € gewährt. Darüber hinaus kann für jedes Kind jährlich eine Klassenfahrt mit höchstens 250,00 € bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder.
Die Anträge nimmt das Familien- und Kinderservicebüro als Servicestelle für den Sonderfonds „DabeiSein!“ entgegen. Hier erhalten Sie auch den Antragsvordruck sowie weitere Informationen zum Sonderfonds DabeiSein! und bei Bedarf Unterstützung bei der Antragstellung.
Zuschüsse werden für benachteiligte Kinder bis zum Abschluss der allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schule gewährt, sofern nicht andere Leistungsträger vorrangig dafür zuständig sind.
Mittel aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Personen erhalten,
deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache bei Alleinstehenden oder beim Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Haushaltseinkommen (Einkommen der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 9 SGB II) zu berücksichtigen oder die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Besteht für Kinder ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket nach dem SGB II, dem SGB XII, für Berechtigte nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeldbezieher) oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, ist eine Leistung der Stiftung „Familie in Not“ aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer DabeiSein_2012 und Merkblatt DabeiSein 01_08_2012.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, werden „Leistungen zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ (das so genannte „Bildungspaket“) zur Verfügung gestellt.
Solche Leistungen sind:
• Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
• Schulbedarf
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
• Aufwendungen zur Schülerbeförderung für weiterführende Schulen
• Außerschulische Lernförderung
• Zuschuss für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für die Teilhabeleistungen gilt der 18. Geburtstag als Altersgrenze.
Ein- und mehrtägige Ausflüge sowie die Mittagsverpflegung können auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege übernommen werden. Voraussetzung ist jeweils der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag.
Die einzelnen Leistungen zu Bildung und Teilhabe müssen gesondert und für jedes Kind beantragt werden. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, stehen „Die Kümmerer“ Mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr gerne zur Verfügung.
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese eventuell als Nachweise benötigen.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder die Vermittlung zu Verfügung!
Familien- & Kinderservicebüro
Ansprechpartnerin Katharina Sander
Kleiner Lahweg 2
31020 Salzhemmendorf
Tel.: 05153/808-152
E-Mail: sander[ät]salzhemmendorf.de
Servicezeiten:
Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00
und gern auch nach Vereinbarung