Konzessionen
Bekanntmachung des Flecken Salzhemmendorf nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Der Flecken Salzhemmendorf hatte im Bundesanzeiger vom 25.11.2009 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt gemacht, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der E.ON Westfalen Weser AG, nunmehr Westfalen Weser Netz AG, für das Elektrizitätsverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) im Gemeindegebiet, mit Ausnahme des im Ortsteil Benstorf gelegenen Gebietes Quanthof, am 31.12.2011 endet.
Interessenten am Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags waren gebeten worden, ihre Interessensbekundung innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung einzureichen. Das hierauf begonnene Auswahlverfahren musste inzwischen aus Rechtsgründen eingestellt bzw. aufgehoben werden.
Der Flecken Salzhemmendorf hat sich entschlossen, mit dieser Bekanntmachung ein neues Konzessionierungsverfahren zu beginnen. Zu diesem Zwecke werden Interessenten am Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags für das Gemeindegebiet, mit Ausnahme des im Ortsteil Benstorf gelegenen Gebietes Quanthof, gebeten, ihre Interessensbekundung bis zum 14.11.2014, 12.00 Uhr schriftlich bei dem Flecken Salzhemmendorf, zu Händen von Herrn Clemens Pommerening, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, einzureichen. Solche Unternehmen, welche bereits auf die Bekanntmachung vom 25.11.2009 ihr Interesse bekundet hatten, müssen, so ihr Interesse fortbesteht, ihr Interesse am Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags neuerlich bekunden.
Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
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