Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Für ein sauberes und sicheres Ortsbild im Flecken Salzhemmendorf

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit weist die Gemeindeverwaltung des Fleckens Salzhemmendorf alle Immobilieneigentümer verstärkt auf ihre Pflichten zur Straßenreinigung und Verkehrssicherung hin. Auch die Einhaltung von Parkregeln stehen aktuell im Fokus. Ein gepflegtes Ortsbild und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegen im gemeinsamen Interesse. Damit dies gelingt, erinnert die Gemeindeverwaltung an die geltenden Regeln innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gemäß dem geltenden Ortsrecht sind Anlieger verpflichtet, öffentliche Straßen und Nebenanlagen – dazu zählen Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren sowie Grünstreifen – regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung sollte mindestens einmal wöchentlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkraut. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Um die Sicherheit im Luftraum über Straßen und Gehwegen zu gewährleisten, müssen bestimmte Höhen frei von Bewuchs bleiben.

Geh- und Radwege: mindestens 2,50 Meter Höhe.

Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter Höhe.

Zudem ist darauf zu achten, dass Verkehrsschilder und Straßenlaternen nicht durch privates Grün verdeckt werden.

Die Verwaltung weist zudem auf häufige Verkehrsverstöße hin, die in nächster Zeit vermehrt kontrolliert werden. Besonders kritisch ist das Parken an engen Stellen, an denen eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht gewährleistet ist. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Einmündungsbereichen gilt ein Parkverbot in einem Abstand von 5 Metern. Fahrzeuge ohne Zulassung oder Anhänger ohne Zugfahrzeug (länger als 14 Tage) dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Detaillierte Informationen zur Straßenreinigungssatzung sind jederzeit online auf der Website der Gemeinde unter www.salzhemmendorf.de einsehbar. Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, um das Gemeindegebiet sicher und attraktiv zu gestalten

 

Gelungener Auftakt: Erstes Treffen einer neuen Handarbeitsrunde begeistert Teilnehmerinnen

Beim ersten Treffen einer neu gegründeten Handarbeitsrunde kamen insgesamt 16 Frauen zusammen. In einer kurzen Vorstellungsrunde wurde schnell deutlich, dass alle Teilnehmerinnen ein gemeinsames Ziel verbindet: Neue Menschen kennenzulernen, Abwechslung in den Alltag zu bringen, gemeinsam für Bedürftige zu handarbeiten, Freude zu schenken und dabei selbst Spaß zu haben. In entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Keksen fanden die Frauen rasch ins Gespräch. Schon nach kurzer Zeit klapperten die ersten Nadeln, und es wurde eifrig gestrickt und gearbeitet. Die Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit, sich direkt mit Wolle einzudecken, um ihre Projekte zu starten. Nach rund zwei Stunden endete das erste Treffen – mit durchweg positiver Resonanz. Der einhellige Tenor: eine schöne, offene und herzliche Runde, zu der man gerne wiederkommt. Die Organisatorinnen freuen sich über das gelungene erste Treffen und blicken optimistisch auf die kommenden Zusammenkünfte.

Folge Termine 05.05./02.06/07.07.2026 und fortlaufend.

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Wahlbekanntmachung

für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters,
des Rates sowie der Ortsräte
im Flecken Salzhemmendorf
am 13. September 2026

Am 13. September 2026 sind im Flecken Salzhemmendorf die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, der Rat und die Ortsräte zu wählen. Gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

  1. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
  2. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Flecken Salzhemmendorf findet zusammen mit den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 13.September 2026 und evtl. eine notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 27. September 2026 statt.
  3. Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.
  4. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten.
  5. Gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 120 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Hiervon ausgenommen sind der bisherige Amtsinhaber
sowie gem. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  • Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
  1. Gemeindewahl
  2. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:

Es sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.

  1. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 29 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

  1. Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:

Gem. § 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  • Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)

III. Ortsratswahlen

  1. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:
  2. Ortschaft Salzhemmendorf 7 Mitglieder
  3. Ortschaft Lauenstein 7 Mitglieder
  4. Ortschaft Hemmendorf 5 Mitglieder
  5. Ortschaft Osterwald 7 Mitglieder
  6. Ortschaft Oldendorf 7 Mitglieder
  7. Ortschaft Benstorf 5 Mitglieder
  8. Ortschaft Wallensen 7 Mitglieder

 Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Die Wahlgebiete der Ortschaften Salzhemmendorf, Lauenstein, Hemmendorf, Osterwald, Oldendorf, Benstorf und Wallensen bilden je einen Wahlbereich.

  1. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber:

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen oder Bewerber beträgt gem. § 21 Abs. 4 NKWG für die

  1. Ortschaft Salzhemmendorf 12
  2. Ortschaft Lauenstein 12
  3. Ortschaft Hemmendorf 10
  4. Ortschaft Osterwald 12
  5. Ortschaft Oldendorf 12
  6. Ortschaft Benstorf 10
  7. Ortschaft Wallensen 12

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

  1. Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:

Gem. § 21 Abs. 9 NKWG müssen die Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen von

mindestens je 10 Wahlberechtigten des zutreffenden Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:

  1. für alle Ortsratswahlen:
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  1. für die Ortsratswahlen Hemmendorf:
  • Bürger für Hemmendorf (BfH)
  1. für die Ortsratswahlen Osterwald:
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
  1. d) für die Ortsratswahlen Benstorf:

–     Aktive Bürgergruppe im Flecken Salzhemmendorf

 Einreichung von Wahlvorschlägen:

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form der Bestimmungen der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

  1. Einreichung der Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung ist zweckmäßig, um evtl. Beanstandungen fristgerecht beheben zu können.

  1. Wahlanzeige:

Außer den Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und AfD können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 90. Tag vor die Wahl (15. Juni 2026) beim Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

 Salzhemmendorf, 2. April 2026

Flecken Salzhemmendorf

Die Gemeindewahlleiterin

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat am 27.03.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und für den Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, gefasst.

Die v.g. Beschlüsse und die Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

1)  Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11 und

2)  Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

 

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des bereits in Salzhemmendorf bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Lebensmittelnahversorger) geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Bauflächen in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung“ geändert werden, um den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu sichern und um die aktuellen Flächenanforderungen eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes, der auf die zukünftigen Versorgungsbedarfe der im Grundzentrum lebenden Bevölkerung ausgelegt werden soll, berücksichtigen zu können.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.


Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

2) Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes in Salzhemmendorf.

Die geplante Standortsicherung bzw. -neuordnung und Verkaufsflächenerweiterung des bereits an der Calenberger Allee/Quellweg ansässigen Einzelhandelsbetriebes sollen einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung der wohnortnahen Versorgung der insbesondere in Salzhemmendorf mit seinen Ortsteilen lebenden Bevölkerung leisten. Zu diesem Zweck wird der vorhandene Gebäudekomplex des Lebensmittel-Einzelhandels (Netto) abgerissen und auf dem Grundstück ein funktional den heutigen Einzelhandelsanforderungen entsprechender neuer Markt (Netto) mit Bäcker einschließlich Cafébereich sowie der Neuordnung der erforderlichen Stellplätze errichtet.

Zu diesem Zweck soll auf Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, dargestellten Sonderbaufläche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgung“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, eine abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) sowie die maximale Gebäudehöhe festgesetzt.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die im Norden angrenzende Straße Quellweg, die zur planungsrechtlichen Sicherung als öffentliche Straßenverkehrsfläche Bestandteil des Bebauungsplanes wird. Darüber hinaus sollen Festsetzungen von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB), den Belangen des Straßenrechtes Rechnung tragen.

Ferner werden die das Plangebiet prägenden Gehölzbestände zum Erhalt festgesetzt. Die Baugrenzen werden so angeordnet und festgesetzt, dass ein ausreichender Abstand zu den Gehölzbeständen eingehalten wird. Zur Durchgrünung des Plangebietes werden zudem Festsetzungen zur Begrünung der Stellplatzanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen, soweit dies mit der Nutzung solarer Strahlungsenergie vereinbar ist.

Zudem sollen örtliche Bauvorschriften zur Größe und Anordnung von Werbeanlagen die Integration in das Orts- und Landschaftsbild sicherstellen.

Zur Vermeidung von Abflussspitzen und einer damit einhergehenden Verschärfung der Hochwassersituation erfolgt im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Rückhaltung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.

Die externe Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erfolgt durch die Inanspruchnahme noch verfügbarer Werteinheiten aus dem Kompensationsflächenpool „Gelbbachtal“ der Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Saupark).

Zudem werden Maßnahmen für den Artenschutz Bestandteil des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang werden CEF-Maßnahmen für Brutvögel (Anbringung von Nisthilfen für die Mehlschwalbe, den Hausrotschwanz und Haussperling) und die Verwendung einer insektenfreundlichen Beleuchtung festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

 

Lage des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Topographische Karte (TK 25) M 1:25.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Lage und Abgrenzung des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Digitale Straßenkarte (DSK 10) M 1:10.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Veröffentlichung:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf
Nr. 11, und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschl. 08.05.2026 im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Raumordnung: „Einzelhandelskonzept für den Flecken Salzhemmendorf“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 07.03.2025)
  • Raumordnung: „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Netto-Marktes in Salzhemmendorf, Quellweg 3“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, August 2023 / März 2025)
  • Entwässerung: „Neubau eines Netto Marktes, 31020 Salzhemmendorf, Quellweg 3 – Entwässerungsantrag“ (Sven Geißler Architektur, Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sven Geißler, Berlin, 08.01.2026)
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchungen im Rahmen der Umbauplanung für den Netto-Markt Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont)“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 26.01.2026)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 27.08.2025)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf – ergänzende Stellungnahme zum Gutachten 25-145-GDV-02 vom 27.08.2025“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 24.11.2025)
  • Umweltbericht (jeweils in die Begründungen als Teil II integriert)
  • „57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Salzhemmendorf Nr. 11 – Flecken Salzhemmendorf, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)
  •  „Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, OT Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Anforderungen im Hinblick auf angrenzendes FFH- und Landschaftsschutzgebiet (FFH-Vorprüfung bzw. ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung) (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Hannover-Hildesheim), Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. externer Ausgleichsmaßnahmen, Berücksichtigung technischer Anlagen und Flächennutzungen (Regenrückhaltebecken, PV-Anlagen), Vorgaben zu Pflanzungen, Gehölzschutz, Bauabständen, Durchgrünung sowie Maßnahmen während Bau und Betrieb, Waldabstände und Gefahrenvorsorge (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Artenschutz: Anforderungen zur Prüfung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten, Berücksichtigung bestehender Gebäude und Gehölze bei Kartierungen, Vorgaben zu Bauzeitenregelungen und Kontrollen sowie Ergänzungsbedarf zu Artenschutzmaßnahmen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Baugrundverhältnisse und Erdfallgefährdung, Erfordernis von Baugrunderkundungen sowie Informationsmöglichkeiten (z. B. NIBIS-Kartenserver), Berücksichtigung von Rohstoffsicherungsbelangen bei Ausgleichsflächen (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz: Starkregengefährdung, Berücksichtigung entsprechender Überflutungsrisiken in der Bauleitplanung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Wasserwirtschaft/ Gewässerunterhaltung: Gewässer II. Ordnung (Saale), Berücksichtigung ausreichender Abstände, Sicherstellung der Gewässerunterhaltung, Vermeidung von Beeinträchtigungen, Lage von Ausgleichsmaßnahmen (Leineverband)
  • Immissionsschutz: Auswirkungen des Vorhabens auf die Immissionssituation (insbesondere Lärm), Prüfung der Erforderlichkeit fachgutachterlicher Untersuchungen im weiteren Verfahren (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Brandschutz: Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastungen im Plangebiet, Erfordernis von Prüf- und Vorsorgemaßnahmen vor Bodeneingriffen sowie Abstimmung mit zuständigen Behörden (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Ver- und Entsorgung: Gas-Hochdruckleitung im Plangebiet, Anforderungen zum Schutz und zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur (Westfalen Weser Netz GmbH), Leitungsbestand (Deutsche Telekom Technik GmbH, TenneT TSO GmbH), Leitungsabfrage (TenneT TSO GmbH)
  • Verkehr: Berücksichtig straßenrechtlicher Belange (Landesstraße L 462), verkehrliche Erschließung (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr)
  • Raumordnung/Landesplanung: Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung an Einzelhandelsvorhaben, Vorgaben zu Standort, Einzugsgebiet und Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben, Anwendung raumordnerischer Gebote und Verbote sowie raumordnerische Beurteilung (Landkreis Hameln-Pyrmont, Industrie- und Handelskammer Hannover)
  • Stadtplanung: Hinweise zu textlichen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, überbaubarer Grundstücksflächen und Nebenanlagen) und zur Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 31.03.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Seniorennachmittag auf der Osterwaldbühne

Bekanntmachung

Seniorennachmittag auf der Osterwaldbühne mit dem Stück „Passagier 23“

Auch in diesem Jahr organisiert die Osterwaldbühne und die Gemeindeverwaltung für die Bürger/innen des Fleckens Salzhemmendorf einen Seniorennachmittag.

Die Veranstaltung findet am

Sonntag, dem 09. August 2026 um 15.30 Uhr auf der Osterwaldbühne

 statt.

Die Besucher der Veranstaltung werden mit dem Bürgerbus aus den jeweiligen Ortsteilen abgeholt und nach Beendigung der Vorstellung dorthin zurückgefahren. Es wird von der Osterwaldbühne für diese Vorstellung eine Kostenpauschale von 5,– € pro Person erhoben. Bei Benutzung des Bürgerbusses werden zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 6,– € pro Person berechnet.

Anmeldungen für den Seniorennachmittag nehmen verschiedene Vereine, die Ortsbürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung des Fleckens Salzhemmendorf bis zum 10. Juli 2026 entgegen.

Die Abfahrtszeiten des Bürgerbusses aus den einzelnen Ortsteilen zur Osterwaldbühne werden nach Zusammenstellung der Teilnehmerliste in der Deister- und Weserzeitung und in der Zeitung „Die Woche“, im Internet (www.salzhemmendorf.de) sowie in den Aushangkästen bekannt gegeben.

Salzhemmendorf, 30. März 2026

Flecken Salzhemmendorf                                                                                    Osterwaldbühne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikrozensus 2026

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wird in diesem Jahr in Niedersachsen und damit auch im Flecken Salzhemmendorf wieder einen Mikrozensus, d.h. eine amtliche Haushaltsbefragung, bei einem Prozent der Bevölkerung durchführen. Die Auswahl erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien sowie Fragen zur Wohnsituation ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Es besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Die Erhebungsbeauftragten nehmen hierbei unteranderem Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten wurden auf die Statistische Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet und können sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren. Das LSN betont, dass über die erhobenen Datenangaben der Personen eine absolute Geheimhaltungspflicht besteht. Um die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten, werden bei den vorliegenden Daten im LSN Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen anonymisiert nur noch die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Angaben ein. Aus den dann hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Die Mikrozensusbefragungen finden ganzjährig noch bis Dezember statt und das LSN bittet die von der Erhebung betroffenen Haushalte darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus) . Dort sind z.B. auch Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter  www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen zum Mikrozensus (mehrsprachig). Unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.

 

 

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