Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Brut- und Setzzeit

Der Flecken Salzhemmendorf informiert über die bestehende Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen.

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli gilt in der freien Landschaft die Verpflichtung, Hunde an der Leine zu führen (§ 33 Abs. 1, Nr. 1 b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, NWaldLG). Wir bitten alle Hundehalter*innen dieser Verpflichtung nachzukommen.

Bauleitplanung des Fleckens Salzhemmendorf – Bürgerbeteiligung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 49 – Ortsteil Wallensen Nr. 3
Bebauungsplan Nr. 189 „Freizeitgelände Wallensen“ Ortsteil Wallensen

Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Salzhemmendorf hat für die oben genannten Bauleitpläne die Aufstellungsbeschlüsse gemäß Baugesetzbuch gefasst.

Die Geltungsbereiche der Plangebiete sind identisch und auf der nachstehend abgebildeten Übersicht schwarz umrandet gekennzeichnet:

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll nunmehr über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch findet statt in der Zeit vom 12.04. bis 13.05.2022 während der Dienststunden im Fachdienst 4 des Fleckens Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, zu der hiermit eingeladen wird. Die Planunterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter folgender Internetadresse einsehbar:
https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/fruehzeitigeoeffentlichkeitsbeteiligung/.

Salzhemmendorf, den 01.04.2022

Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –

Öffentliche Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover

Planfeststellungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG – AZ: H 000043557

Die Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG, Schiffgraben 25/27, 30159 Hannover, hat mit Schreiben vom 29.09.2014 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover die Planfeststellung gern. § 35 (2) KrWG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 1 „Deponie Schanzenkopf‘ beantragt. Mit Schreiben vom 20.12.2021 wurde der Antrag in aktualisierter Form erneut vorgelegt.

Standort des Vorhabens ist der Kalksteinbruch Bisperode in der Gemeinde Flecken Coppenbrügge, Gemarkung Bisperode, Flur 17 Flurstücke 701/8, 701/9, 737/3, 737/5, 737/10, 737/12 und 738 sowie Gemarkung Harderode Flur 7 Flurstück 173/8 sowie Gemarkung Lauenstein Flur 1 Flurstück 6/3.

Die Errichtung und der Betrieb der beantragten Anlage bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 (2) KrWG. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover.

Das beantragte Vorhaben bedarf der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 73 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorhabenträger hat mit dem Antrag einen UVP-Bericht sowie folgende das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt:

Teil A Erläuterungsbericht, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig, November 2021
Teil B Planverzeichnis Planfeststellungsantrag, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig , 30.06.2021
C.1 Statische Berechnung; Einbau von PE100 Sickerrohren Da 450mm, Frank Deponietechnik GmbH, Wölfersheim, 23.05.2014, 18.06.2021
C.2 Kunststofftechnische Komponenten, Prüfung der Genehmigungsplanung, Kunststofftechnische Stellungnahme, .GGU mbH, Osterweddingen, 28.06.2021
C.3 Vorläufiger Qualitätsmanagementplan, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig, 30.06.2021
C.4 Ergänzung der Antragsunterlage· um fachtechnische Ausführungen zum Sachverhalt Setzungen an der Deponiebasis, upi Umwelt Projekt Ingenieurgesellschaft mbH, 30.06.2021
C.5 Vorläufige Übernahmeerklärung für Sickerwasser, Abwasserbetriebe Weserbergland AöR, Hameln, 30.06.2021
0.1 UVP-Bericht, GEUM.tec GmbH, Hannover, 15.12.2021
0.2 Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung (AVZ) des UVP-Berichtes nach § 16 Abs.1 Nr. 7 UVPG, GEUM.tec GmbH, Hannover, 15.12.2021
D.3 Ergebnisbericht der biologischen Erfassungen 2012 bis 2020, Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Mai 2021
D.4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Oktober 2021
D.5 FFH-Verträglichkeitsstudie, Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, September 2021
D.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Oktober 2021
D.7 Prognose der Staubemissionen und -immissionen, DEKRA Automobil GmbH, Karlsruhe, 08.10.2021
D.8 Prognose von Schallimmissionen, DEKRA Automobil GmbH, Hamburg, 04.10.2021
D.9 Hydrogeologisches Fachgutachten, GeoDienste GmbH, Wunstorf, 12.10.2021

Der Antrag auf Planfeststellung und die entsprechenden Antragsunterlagen liegen vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 (einschließlich) bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

a) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, Foyer,
montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 14.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

b) Flecken Coppenbrügge, Rathaus, Schloßstr. 2, Bauamt, Zimmer 8, 1 OG, 31863 Coppenbrügge
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 12.30 Uhr, Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
und Montag und Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

c) Flecken Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstr.2, Bürgerbüro, 31020 Salzhemmendorf
Montag und Donnerstag 7 .00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin bzw. einer Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen nur nach telefonischer Terminabsprache und unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen möglich.

Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad ,,Bekanntmachung > Hannover-Hildesheim’_‘ einsehbar.

Die Antragsunterlagen sind außerdem auf der UVP-Plattform des Landes Niedersachsen unter http:\\uvp.niedersachsen.de einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie nach dem UmweltRechtsbehetfsgesetz anerkannte Vereinigungen, können bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, hier bis einschließlich 21.06.2022 (Einwendungsfrist) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 7 4, 30177 Hannover oder den oben genannten auslegenden Stellen, Einwendungen bzw. Stellungnahmen zum Plan erheben. Einwendungen welche bereits zum vorangegangenen Auslegungs-bzw. Einwendungstermin (05.06.2019 bis 04.08.2019) eingereicht wurden, werden erneut berücksichtigt.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen(§ 73 (4) VwVfG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden ist folgendes zu beachten: es gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.

Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den am Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Gemäß §73 (6) VwVfG, sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 ( 4) Satz 5 sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zu erörtern.
Der Termin für einen eventuellen Erörterungstermin wird gemäß § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorhabenträger, die Behörden sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gemäß § 73 Abs. 6 S. 3 VwVfG von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Vorhabenträgers mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gemäß § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Kann der Erörterungstermin wegen der geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden, genügt eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover entscheidet über die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 7 4 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

„Aktion Ankommen“ – Landkreis, Städte und Gemeinden suchen gemeinsam dringend Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Der Krieg in der Ukraine und seine direkten Folgen für die Menschen wirken sich auch auf den Landkreis Hameln-Pyrmont und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus. Bis heute sind über 1300 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Landkreis Hameln-Pyrmont registriert worden. Während ein Teil der Geflüchteten bereits privat eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten erhalten hat, stellt die weitere Versorgung mit passendem Wohnraum für bereits angekommene und noch zu erwartende Ge- flüchtete eine große Herausforderung für den Landkreis und die Kommunen dar.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden starten daher unter dem Titel „Aktion Ankommen“ eine gemeinsame Werbeaktion, um dringend benötigten Wohnraum zur Miete für geflüchtete Personen zu finden.

Die Aktion umfasst unter anderem Plakate sowie Anzeigen und ein Video in den sozialen Medien. Darin werden Besitzer von freiem Wohnraum gebeten, diesen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zur Vermietung zur Verfügung zu stellen. Eine Auswahl der Plakate ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

„Schon seit Wochen unternehmen der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden große Anstrengungen, um zusätzlichen Wohnraum für Geflüchtete zu organisieren. Auf diesem Weg sind auch schon viele Angebote für Wohnraum eingegangen, für die wir uns sehr herzlich bedanken. Aufgrund der großen Zahl Geflüchteter, die unserem Landkreis zugewiesen werden, ist allerdings absehbar, dass die Zahl der bislang angebotenen Wohnungen aber langfristig nicht ausreichen wird. Daher bitten wir noch einmal alle Menschen, die langfristig über geeigneten Wohnraum verfügen, sich bei uns zu melden, damit die vor dem Krieg geflohenen Menschen bei uns eine Heimat finden können“, erklärt Landrat Dirk Adomat die Aktion.

Grundsätzlich erhalten geflüchtete Personen, die dem Landkreis Hameln-Pyrmont über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ vom Land Niedersachsen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zugewiesen werden, zu- nächst in den Ankunftszentren des Landkreises in Bad Münder, Unsen, Lauenstein und Wallensen eine vorübergehende Unterkunft. Von dort werden sie dann in freien Wohnraum in den Städten und Gemeinden zum dauer- haften Aufenthalt weiterverteilt. „Wir haben durch den Krieg eine aktuelle Notlage, die wir nur gemeinsam gut bewältigen können. Die
Menschen auf der Flucht haben unvorstellbares Leid erlebt und wir können ihnen wirksam helfen“, betont der Landrat.

Wer aktuell Wohnraum langfristig zur Verfügung stellen kann und will, wird gebeten, sich entweder beim Landkreis Hameln-Pyrmont oder beim Rathaus seiner Stadt oder Gemeinde zu melden. Geeigneter Wohnraum sind beispielsweise freie Mietwohnungen, abgeschlossene Ferienwohnungen oder Einliegerwohnungen. Wichtig ist, dass es sich um abgeschlossenen Wohnraum mit eigenem Sanitärbereich und Kochgelegenheiten handelt. Eine Erstausstattung mit Möbeln und im Haushalt benötigtem Inventar kann bei Bedarf durch die Städte und Gemeinden erfolgen. Für die Geflüchteten und die Vermieter stehen sowohl seitens der Flüchtlingssozialarbeit des Landkreises als auch durch die Städte und Gemeinden geeignete und kompetente Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Wer Wohnraum zur Verfügung stellen kann, kann sich hier melden:
Landkreis Hameln-Pyrmont: 05151/903-9999 oder
wohnraumversorgung@hameln-pyrmont.de

Stadt Hameln: 05151 / 202-1361
tabea.kuester@hameln.de

Stadt Bad Pyrmont: 05281/ 949-132
s.joesten@stadt-pyrmont.de

Stadt Bad Münder: 05042 / 943-145
sonja.reckling@bad-muender.de

Stadt Hessisch Oldendorf: 05152 / 782-125
amielke@stadt-ho.de

Gemeinde Emmerthal: 05155 / 690
rathaus@emmerthal.de

Flecken Aerzen: 05154 / 98835
msander@aerzen.de

Flecken Coppenbrügge: 05156 / 7919-18 oder 05156 / 7819-22

Flecken Salzhemmdendorf: 05153 / 808-150
hillmer@salzhemmendorf.de

 

Weitere Informationen:

Sandra Lummitsch
Pressesprecherin
Landkreis Hameln-Pyrmont
Tel.: 05151 / 903-9900
E-Mail: sandra.lummitsch@hameln-pyrmont.de

Bauleitplanung des Fleckens Salzhemmendorf – öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 153 „Im Hohen Feld“, 2. Änderung, Ortsteil Oldendorf

Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Salzhemmendorf hat für den oben genannten Bauleitplan den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der Geltungsbereich ist auf der nachstehend abgebildeten Übersicht schwarz umrandet dargestellt:

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll nunmehr über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch findet statt in der Zeit vom 05.07.2021 bis 06.08.2021 während der Dienststunden im Fachdienst 4 des Fleckens Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, zu der hiermit eingeladen wird. Die Planunterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter folgender Internetadresse einsehbar: https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung/.

 

Salzhemmendorf, den 24.06.2021

Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –

Kreisweiter Warntag am 2. April 2022

Unvergessen ist die Flutkatastrophe im Ahrtal vom Juli 2021. Innerhalb von drei Tagen starben mindestens 134 Menschen bei den verheerenden Starkregenereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ein Problem war, dass die Warnung der Bevölkerung nicht ausreichend funktioniert hat.

Diese fatalen Folgen einer Unwetterkatastrophe verbunden mit der aktuellen Lage aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine, mitten in Europa, verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass die
Bevölkerung vor allgemeinen Gefahren und Katastrophen umfangreich und verlässlich gewarnt werden kann.

Aus diesem Grund haben Landrat Dirk Adomat, die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreispolitik beschlossen, die im Landkreis Hameln-Pyrmont vorgehaltenen Warnmöglichkeiten sowie Verhaltensempfehlungen für den Notfall regelmäßig zu kommunizieren.

Der erste kreisweite Warntag findet am 2. April 2022 statt, weitere Warntage folgen dann an jedem ersten Samstag im Quartal.

„Wir wollen mit den Warntagen grundsätzliche Vorkehrungen treffen, um die Menschen künftig noch besser zu schützen. Nur wenn jeder wirklich weiß, was zu tun ist, wenn beispielsweise Sirenen ertönen oder Warn-Apps anschlagen, erreichen wir die angestrebte Wirkung. Die regelmäßigen Aufklärungen und Erinnerungen sollen ein Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen und alle Menschen für die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen und ihre persönlichen Vorsichtsmaßnahmen sensibilisieren“, so die Ziele von Landrat Dirk Adomat und macht deutlich, „dass es bei unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen Gefahren von extremer Wichtigkeit ist, die Bevölkerung sofort, und zwar rund um die Uhr und an jedem Ort mit entsprechenden Warnungen zu erreichen.“

Das Mittel der Wahl sind stationäre Sirenen. Im Gegensatz zu anderen Regionen in Deutschland halten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont ein gut ausgebautes Sirenennetz vor.
Diese Sirenen können im Notfall von der Kooperativen Regionalleitstelle in Hameln abhängig vom Warnziel gezielt für jeden Ortsteil, jede Stadt und Gemeinde oder parallel im gesamten Kreisgebiet ausgelöst werden. Die Sirenen können grundsätzlich die Signale „Warnung der Bevölkerung“, „Entwarnung“ und „Einsatz für die Feuerwehr“ akustisch abbilden.

Bürger sollen NINA-Warnapp herunterladen

Beim ersten kreisweiten Warntag soll insbesondere das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ herausgestellt und bekannt gemacht werden, das vor Katastrophen und allgemeinen Gefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Großbränden warnt.

Ab 12 Uhr werden mit jeweils fünf Minuten Abstand nacheinander die Sirenensignale „Entwarnung“, „Warnung der Bevölkerung“ und „Entwarnung“ ausgelöst. Zeitgleich mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ wird die „Kooperative Regionalleitstelle“ die Warn-APP „NINA“ zur Probe auslösen. Zudem werden Info-Meldungen über die Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) des Landkreises und die Homepage (www.hameln-pyrmont.de) erstellt.

Zur Vorbereitung auf den Warntag empfiehlt der Landkreis Hameln-Pyrmont allen Bürgerinnen und Bürgern die Warn-APP „NINA“ auf dem Smartphon zu installieren (Download in allen App-Stores kostenlos) und die Social Media Kanäle zu abonnieren.

Verhaltensmaßnahmen beim Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“

Sollte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ im Falle einer Gefahr ausgelöst werden, wird die Bevölkerung ganz allgemein um folgende Verhaltensweisen gebeten:

• Ruhe bewahren
• Gebäude in massiver Bauweise aufsuchen
• alternativen Schutz suchen (z. B. Auto)
• Hilfsbedürftige unterstützten
• Fenster und Türen schließen
• Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten
• aktiv Informationen in Rundfunk und Internet suchen (www.hameln-pyrmont.de)
• bei Stromausfall Autoradio benutzen
• Warn-App „NINA“ beachten
• den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte Folge leisten
• Notrufe (110 oder 112) nicht blockieren! Nur im Notfall anrufen!

Sirenenwarnsignal „Einsatz für die Feuerwehr“

Das Sirenensignal „Einsatz für die Feuerwehr“ wird künftig in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab April einheitlich am dritten Samstag eines Monats durch die KRL Weserbergland zur Probe ausgelöst. Dieses Sirenensignal richtet sich ausschließlich an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Außerdem wird damit monatlich die Funktionsfähigkeit der Sirenen überprüft. Dirk Adomat: „Es ist eine beabsichtigte Kollateralwirkung, dass die Bevölkerung das wesentliche häufiger benötigte Sirenensignal „Einsatz für die Feuerwehr“ wahrnimmt und lernt, dieses Signal von der Sirenentonfolge „Warnung der Bevölkerung“ zu unterscheiden.

Mit Blick auf die künftigen Warntage sensibilisiert der Landkreis Hameln-Pyrmont zudem insbesondere Vertriebene aus der Ukraine für die geplanten Maßnahmen mit direkter Ansprache über die Flüchtlingssozial- sowie Öffentlichkeitsarbeit.

„Uns ist schmerzlich bewusst, dass wir derzeit Menschen aufnehmen, die aufgrund ihrer schrecklichen Erfahrungen aus den vergangenen Wochen sich schwer damit tun, Sinn und Hintergründe des Warntages sowie der Sirenennutzung im Allgemeinen richtig einzuordnen. Für nicht wenige ist Sirenenalarm ganz aktuell mit Luftangriffen, Tod, Verlust, entsetzlichem Leid und intensiven Angstzuständen verbunden. Aus diesem Grund ist dem Landkreis rechtzeitige Aufklärung sehr wichtig. Ich möchte alle Personen bitten, die im unmittelbaren Kontakt zu Vertriebenen aus der Ukraine stehen, diese Informationen zusätzlich und in geeigneter Form weiterzugeben“, so Landrat Dirk Adomat.

https://www.hameln-pyrmont.de/warnung

Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln- pyrmont.de/warnung zu finden.

Weitere Informationen:
Sandra Lummitsch Pressesprecherin
Landkreis Hameln-Pyrmont Tel.: 05151 / 903-9900
E-Mail: sandra.lummitsch@hameln-pyrmont.de

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