Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bekanntmachung der Veröffentlichungsbeschlüsse und Bekanntmachung der Veröffentlichungen (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat am 08.07.2026 die Beschlüsse zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 und für den Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, gefasst. Die Veröffentlichungsbeschlüsse und die Veröffentlichungen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

  • Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13
  • Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung) geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ geändert werden. Ergänzend werden die westlich angrenzenden und im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und in eine gemischte Baufläche geändert und somit dem Siedlungszusammenhang zugeordnet und die Ortslage abgerundet.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

 

2) Bebauungsplan Nr. 199 „BHWK-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199, bestehend aus 2 Teilplänen, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung).

Zu diesem Zweck sollen im Teilplan 1 auf der Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13, dargestellten Sonderbaufläche ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Als Maße der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) und die maximale Höhe baulicher Anlagen sowie eine offene und abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) festgesetzt.

Zur Eingrünung der Flächen werden Flächen zum Anpflanzen und mit der Bindung an den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie die bestehenden Einzelbäume zum Erhalt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) festgesetzt.

Neben der Sicherung und Entwicklung der Energieversorgung erfolgt zudem die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Sportplatzfläche, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt wird.

Der Teilplan 2 dient der planungsrechtlichen Sicherung der Teilfläche, die für die externe Kompensation der im Plangebiet (Teilplan 1) bewirkten erheblichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft beansprucht wird. Auf der Fläche ist die Anlage einer Streuobstwiese vorgesehen.

Räumliche Geltungsbereiche:

Die räumlichen Geltungsbereiche des o.g. Bebauungsplanes gehen aus den nachfolgenden Übersichtskarten im Maßstab 1:25.000 und 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Topografischen Karte (TK 25) M 1:25.000 i.O., © GeoBasis-DE/LGLN (2026)

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2026)

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwürfe) sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30.07.2026 bis 31.08.2026

im Internet veröffentlicht. Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite des Flecken

Salzhemmendorf        unter             https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauenwohnen/bauleitplanung/oeffentliche–auslegung–2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendiensteeingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 und den Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf

Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zu der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Übergeordnete Pläne und Programme

  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont

(Entwurf 2021)

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen

Fachgutachten

  • Immissionsschutz: „Einzelfallprüfung       zur       Bestimmung   des      angemessenen

Sicherheitsabstandes für einen externen Gasspeicher der Bioenergie Saaletal GmbH

& Co KG, Quanthof 8, 31020 Salzhemmendorf“ (horst weyer und partner gmbh, Düren, 24.11.2025)

  • Immissionsschutz (Anlagenlärm): „Erweiterung des Satelliten-BHKW am Standort

Oldendorf     –     Geräuschimmissionsprognose     –     Berichtsnummer:     1396-G-01-

04.06.2026/0“ (Lücking und Härtel GmbH, Kobershain, 04.06.2026)

  • Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse): „Faunistische Untersuchungen im Rahmen einer B-Planerstellung für den Bereich des alten Sportplatzes in Oldendorf (Flecken Salzhemmendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont)“ (Abia Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 27.01.2025)

Umweltberichte (in die jeweilige Begründung als Teil II integriert)

  • „56. Änderung Flächennutzungsplan – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 – Flecken Salzhemmendorf, Teil II – Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal,

01.07.2026)

  • „Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, Teil II – Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 01.07.2026)

Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe

Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen zu den Themenbereichen:

  • Artenschutz: Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen, Zeitraum Baufeldfreiräumung, Kontrolle auf Nester und Höhlen, Vergrämungsmaßnahmen, Kontrolle Fledermauskästen, Anbringung und Unterhaltung Nisthilfen und Fledermauskästen (Landkreis HamelnPyrmont)
  • Natur- und Landschaftsschutz: Darstellung der externen Kompensationsmaßnahmen im Umweltbericht, FFH-Gebiet „Saale mit Nebengewässern“, Anlage der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Pflanzschema, Entnahme der Birke aus Pflanzliste, Realisierungszeitpunkt plangebietsinterner Pflanzmaßnahmen, Zufahrten in Pflanzflächen, Einfriedungen von Pflanzflächen

(Landkreis Hameln-Pyrmont), Kompensation an Gewässer II. Ordnung (Leineverband), plangebietsinterner Ausgleich, Flächenentsiegelungen und Aufwertung von

Grünbereichen          als          Kompensation,          produktintegrierte          Kompensation

(Landwirtschaftskammer Niedersachsen)

  • Hochwasserschutz: Starkregengefährdung (Überflutungen) (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Gefährdungsbeurteilung Kampfmittelbelastung (LGLN, RD Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Bodenschutz: Informationsmöglichkeiten über NIBIS-Kartenserver (Baugrund), Baugrunderkundung, Erdfallgefährdung, Flächeninanspruchnahme, Schutzgut Boden (Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen), Bodenfunktionen, Suchräume für schutzwürdige Böden, Kompensation Bodenfunktionsbeeinträchtigungen, Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen in Rohstoffsicherungsgebieten (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Denkmalschutz: Erfordernis denkmalrechtliche Genehmigung, archäologische Fundstellen in Umgebung Plangebiet, Meldepflicht archäologischer Bodenfunde (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Immissionsschutz: Erfordernis Schallgutachten, zu berücksichtigende Vorbelastungen –

u.a. Windenergieanlagen, Bestandsnutzungen (Landkreis Hameln-Pyrmont)

  • Ver- und Entsorgung: Bestand und Ausbau Telekommunikationsleitungen (Deutsche

Telekom Technik GmbH), Schutz bestehender Stromleitungen (Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 20.07.2026

Flecken Salzhemmendorf

Der Bürgermeister

Bekanntmachung Gemeindewahlausschusses

Bekanntmachung

Anlässlich der Kommunalwahlen am 13. September 2026, findet am Mittwoch, 22. Juli 2026, 18.00 Uhr, im Schulungsraum der Feuerwehr, Kleiner Lahweg 2 in Salzhemmendorf (Eingang an der Rückseite des Gebäudes) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.

Tagesordnung:

  1. Verpflichtung der Beisitzer/innen und des Schriftführers
  2. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
  3. a) Bürgermeisterwahl
  4. a) Gemeindewahl
  5. b) Ortsratswahlen
  6. Anfragen

Salzhemmendorf, 13.07.2026                                          Flecken Salzhemmendorf

– Die Gemeindewahlleiterin –

Neue Öffnungszeiten im IthPunkt

 Neue Öffnungszeiten im IthPunkt ab sofort:

  • Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis und wünschen allen eine sonnige, erholsame und schöne Ferienzeit!

Ihr Team vom IthPunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schließung Schwimmhalle Salzhemmendorf

Die Schwimmhalle Salzhemmendorf bleibt ab dem 29.06.2026 für alle Nutzungen geschlossen. Der genaue Starttermin nach der Sommerpause wird dann zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Gemeindewandertag 2026

Save the Date – Am 20. September findet der diesjährige Gemeindewandertag statt. Erleben Sie den Flecken Salzhemmendorf mit seinen idyllischen Ortsteilen, gelegen in unberührter Natur und traumhafter Landschaften. Ausgelegt als Sternwanderung starten mehrere geführte Wanderungen und Radtouren an verschiedenen Treffpunkten. Der gemeinsame, gesellige Abschluss mit umfangreicher Verköstigung findet an der Grillhütte in Salzhemmendorf statt. Nutzen Sie die Chance, einen schönen, erlebnisreichen Wandertag inmitten der Natur zu verbringen.

Den Tourenflyer mit allen Informationen zu den einzelnen Routen finden Sie hier:     SH-Wandertag-Folder-2026

Der Salzhemmendorfer Wandertag ist eine gemeinsame Aktion des Fleckens Salzhemmendorf mit der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Heimat- und Verkehrsvereine.

Bewerbungsstart für die 100 Förderpakete 2026: Westfalen Weser unterstützt erneut bürgerschaftliches Engagement in der Region

Westfalen Weser startet die Bewerbungsphase für die 100 Förderpakete 2026. Zum bereits 18. Mal unterstützt das kommunale Unternehmen damit engagierte Vereine, Initiativen und Organisationen aus der Region, die sich für wissenschaftliche, künstlerische, sportive, soziale oder gesellschaftliche Projekte einsetzen. Bewerbungen sind seit dem 01. Mai 2026 möglich, Einsendeschluss ist der 31. August 2026.

Unter dem Motto „Ideen werden Wirklichkeit“ richtet sich der Wettbewerb an Vereine und Initiativen aus dem Geschäftsgebiet von Westfalen Weser. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement sichtbar zu machen, zu stärken und Menschen zu ermutigen, ihre Ideen für das Gemeinwohl in die Tat umzusetzen. Die Förderpakete dienen als Anschubfinanzierung für Vorhaben, die ohne Unterstützung häufig nur schwer umzusetzen sind. Die Projekte können lokal verwurzelt sein, ihre Wirkung aber auch über die Region hinaus entfalten.

Für die 100 Förderpakete können sich Projektvorhaben bewerben, die einen klaren gesellschaftlichen Nutzen haben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine fachkundig besetzte Jury besonders überzeugende Projekte aus, die als Leuchtturmprojekte der Region ausgezeichnet werden und eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Westfalen Weser engagiert sich seit vielen Jahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region. „Seit fast zwei Jahrzehnten erleben wir, wie viel Ideenreichtum und Engagement es in unserer Region gibt. Die 100 Förderpakete geben Ehrenamtlichen die Möglichkeit, ihre Projekte zu starten oder weiterzuentwickeln. Entscheidend ist für uns nicht die Größe eines Vorhabens, sondern der Mehrwert für die Gesellschaft und der Vorbildcharakter für andere“, sagt Uta Wolff, Projektleiterin bei Westfalen Weser. „Wir freuen uns auf viele kreative Bewerbungen und ermutigen alle Engagierten, diese Chance zu nutzen.“

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Projekte mit einem regionalen Ausgangspunkt im Westfalen-Weser-Geschäftsgebiet. Die Bewerbung erfolgt einfach und online über die Website von Westfalen Weser.

Alle Informationen zum Wettbewerb, zu den Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsformular finden Interessierte unter: 100 Förderpakete für die Vereine in unserer Region: Westfalen Weser

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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