Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Angebote des Seniorenrates Salzhemmendorf 1. Halbjahr 2026

14.01.2026 15.00 Uhr         Nahrungsergänzungsmittel – Apotheke im Saaletal

Im IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf. Rückfragen und Anmeldungen bitte im IthPunkt unter Tel. 05153/ 808-173

06.02.2026 16:30 bis 19.00 Uhr         Malen mit Hannelore Brandes Teil 2

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 06.03.2026 10:00 Uhr         Im Alter finanziell absichern

Im IthPunkt, Hauptstraße 2a. Referentin: Heike Höhfeld, Bankfachwirtin aus Wolfenbüttel

In Kooperation mit Geld und Haushalt Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

 13.03.2026 16:30 bis  19.00 Uhr       Malen mit Hannelore Brandes Teil 3

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 24.04.2026 16:30 bis 19.00 Uhr          Malen mit Hannelore Brandes Teil 4

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 08.05.2026                            Besichtigung der Feuerwehr Oldendorf einschl. Ratschläge zum Brandschutz

Schulstraße 1a.

29.05.2026 16:30 bis 19.00 Uhr     Malen mit Hannelore Brandes Teil 4

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 Mai/Juni                                Besuch Erdbeerfest Hof Sander Termin noch nicht bekannt.

Alle Veranstaltungen werden kostenlos angeboten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

 Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit dem Bürgerbus zu den Veranstaltungen zu fahren. Ansprechpartner ist Manfred Roth Mobil: 0172/4206378 oder E-Mail: info@buergerbus-salzhemmendorf.de

 Regelmäßige Angebote in Kooperation mit der KGS Salzhemmendorf (nur außerhalb der Schulferien):

 DigitalCafé (ehem. Schüler schulen Senioren)

Jeden Dienstag (außerhalb der Schulferien) von 11.30 bis 12:45 Uhr

im IthPunkt, Hauptstraße 2a

Bringen Sie Ihre digitalen Geräte wie z.B. ihr Handy oder iPad direkt mit!

 

Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben.

Dabei handelt es sich um folgende Datenübermittlungen an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 2 i. V. m. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  2. Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m.
    50 Abs. 5 BMG)
  3. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)

Die Einrichtung der Übermittlungssperre erfolgt kostenlos.
Voraussetzung ist, dass Sie im Flecken Salzhemmendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, werden entsprechende Anträge bereitgehalten und über die Internetseite www.salzhemmendorf.de des Fleckens Salzhemmendorf kann die Beantragung online erfolgen.

Ein eingelegter Widerspruch bleibt bis zum Widerruf im Melderegister gespeichert.

 

Salzhemmendorf, 07.01.2026                                               Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

 

 

 

 

Flyer – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ vorgestellt. Der Ratgeber gibt Informationen darüber, wie sich jeder und jede zu Hause in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen vorbereiten kann.

Der Ratgeber wurde umfassend überarbeitet. Weiter enthalten sind bewährte Inhalte für die klassische Notfallvorsorge – etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter. Wie bisher gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten. Zudem gibt es Informationen zur Warnung oder wie man trotz ausgefallener Netze weiter informiert bleiben kann. Ebenso beinhaltet er Hinweise, was man tun kann, wenn es brennt oder wenn die Versorgung mit Energie und Wärme unterbrochen wird.

Neu aufgenommen wurden zudem Inhalte, die auf aktuelle Herausforderungen eingehen. Hinweise, wie Desinformation erkannt werden kann, sind ebenso enthalten wie Informationen dazu, wo Schutz bei Explosionen gesucht werden kann.

Nicht zuletzt erklärt der Ratgeber, wie man mit Ängsten und Sorgen in Extremsituationen umgehen kann – den eigenen, aber auch denen von Familie und Freunden und vor allem von Kindern.

⇒ Flyer Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

Hinweisbekanntmachung: Werbeanzeigen in Informationsbroschüre des Flecken Salzhemmendorf

Der Flecken Salzhemmendorf plant gemeinsam mit dem anCos Verlag aus 49656 Bramsche die Neuauflage der offiziellen Informationsbroschüre für Bürger*innen und Gäste. Eine Anzeigenakquise der heimischen gewerbetreibenden Firmen ist in den kommenden Wochen geplant. Vor Abschluss eines Vertrages lassen Sie sich bitte das Empfehlungsschreiben des Flecken Salzhemmendorf zeigen, womit sich der anCos Verlag explizit ausweisen kann. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Flecken Salzhemmendorf 05153/808–0.

 

„Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“ unterstützt auch weiterhin Kinder aus einkommensschwachen Familien 

Ein neuer Name, das gleiche Herzensanliegen: Aus dem „Lernfonds“ wird ab dem 1. September 2025 „Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“. Hinter dem frischen Titel steckt dieselbe Idee, die seit 2020 viele Türen für Kinder geöffnet hat: Bildungschancen für alle – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Der Zukunftsfonds hilft, wenn wichtige Schulanschaffungen sonst schwer zu stemmen wären. Ob Zuschüsse für Klassenfahrten, ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder die Erstausstattung für den Schulstart – hier bekommen Familien gezielte Unterstützung, damit Kinder mit denselben Voraussetzungen lernen, entdecken und wachsen können wie ihre Mitschüler.

So funktioniert es:

Berechtigte Familien reichen einen Antrag, Einkommensnachweise und die Quittungen bei einer der bekannten Stellen ein – und erhalten den bewilligten Betrag direkt auf das angegebene Konto. Gefördert werden können Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, deren Eltern Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. Voraussetzung ist lediglich, dass eine der Schulen im Flecken Coppenbrügge oder Salzhemmendorf besucht wird.  „Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“ ist mehr als nur finanzielle Hilfe: das Projekt steht für Chancengerechtigkeit, für die Teilhabe am Klassenleben und für die Freude am Lernen. Es zeigt, dass es möglich ist, gemeinsam Barrieren abzubauen – dank der Zusammenarbeit von Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen und vielen engagierten Unterstützern. Gefördert wird das Projekt von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der „Bürgerhilfe am Ith e.V.“.

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es bei den bekannten Anlaufstellen in Salzhemmendorf und Coppenbrügge sowie online auf den Webseiten der beteiligten Kommunen, Schulen und des Diakonischen Werkes Elze:

Schulsozialarbeit an der Schule am Kanstein (KGS)
Janine Wonneberger und Meike Stöver
Lauensteiner Weg 24, 31020 Salzhemmendorf
Tel. 05153 / 8076-21
E-Mail: schulsozialarbeit@kgs-salzhemmendorf.eu

Familien- und Kinderservicebüro Salzhemmendorf
Katharina Sander
Hauptstraße 2a
31020 Salzhemmendorf
Tel. 05153 / 808-172
E-Mail: sander@salzhemmendorf.de

Familien- und Kinderservicebüro Coppenbrügge
Stefanie Hübner
Schloßstraße 2 (Büro: Niederstraße 11a)
31863 Coppenbrügge
Tel. 05156 / 7868717
E-Mail: familienbuero.coppenbruegge@web.de

Kirchenkreissozialarbeit (Diakonisches Werk Hildesheim, Beratungsstelle Elze)
Thomas Seifert-Kirstein
Kirchplatz 2, 31008 Elze
Tel. 05068 / 5568
E-Mail: DW.Elze@evlka.de

Auch Spenden für das Projekt sind jederzeit möglich unter folgender Kontoverbindung:

Kirchenamt Hildesheim – IBAN: DE 13 2595 0130 0007 0097 74 – Sparkasse Hildesheim Verwendungszweck: Lernfonds Salzhemmendorf, Stichwort: 0010-31230

Neben der Ev.-luth-. Kirche und der Bürgerhilfe am Ith e.V. weitere Sponsoren gesucht, die das Projekt längerfristig unterstützen. Für weitere Informationen zum Projekt wenden Sie sich gern an eine der genannten Anlaufstellen.

 

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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