Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich, so dass wir bei der Organisation der Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen sind.

Der Flecken Salzhemmendorf sucht daher Bürgerinnen und Bürger, die die Gemeinde bei der Durchführung der Kommunalwahl und der Bundestagswahl unterstützen möchten.


Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, dem 13. September 2026 statt, eine evtl. Stichwahl 14 Tage später, am 27. September 2026. Für beide Wahltermine werden noch Freiwillige gesucht, die sich für die Unterstützung bei einer Wahl oder auch bei beiden Wahlen melden können. In den 13 Wahllokalen im Gemeindegebiet werden Wahlvorstände eingerichtet, die die Durchführung des Wahlvorgangs vor Ort organisieren, überwachen und bei Fragen behilflich sind. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen sowie auch bei der Briefwahl und damit für die Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlich. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindegebiet, die Interesse an dieser interessanten Aufgabe haben, werden gebeten im Rathaus mit Frau Birgit Schittenhelm, Tel 05153/808144, E-Mail schittenhelm@salzhemmendorf.de Kontakt aufzunehmen oder sich über die Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter www.salzhemmendorf.de als Wahlhelfer/in zu registrieren.

 

 

Für ein sauberes und sicheres Ortsbild im Flecken Salzhemmendorf

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit weist die Gemeindeverwaltung des Fleckens Salzhemmendorf alle Immobilieneigentümer verstärkt auf ihre Pflichten zur Straßenreinigung und Verkehrssicherung hin. Auch die Einhaltung von Parkregeln stehen aktuell im Fokus. Ein gepflegtes Ortsbild und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegen im gemeinsamen Interesse. Damit dies gelingt, erinnert die Gemeindeverwaltung an die geltenden Regeln innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gemäß dem geltenden Ortsrecht sind Anlieger verpflichtet, öffentliche Straßen und Nebenanlagen – dazu zählen Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren sowie Grünstreifen – regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung sollte mindestens einmal wöchentlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkraut. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Um die Sicherheit im Luftraum über Straßen und Gehwegen zu gewährleisten, müssen bestimmte Höhen frei von Bewuchs bleiben.

Geh- und Radwege: mindestens 2,50 Meter Höhe.

Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter Höhe.

Zudem ist darauf zu achten, dass Verkehrsschilder und Straßenlaternen nicht durch privates Grün verdeckt werden.

Die Verwaltung weist zudem auf häufige Verkehrsverstöße hin, die in nächster Zeit vermehrt kontrolliert werden. Besonders kritisch ist das Parken an engen Stellen, an denen eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht gewährleistet ist. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Einmündungsbereichen gilt ein Parkverbot in einem Abstand von 5 Metern. Fahrzeuge ohne Zulassung oder Anhänger ohne Zugfahrzeug (länger als 14 Tage) dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Detaillierte Informationen zur Straßenreinigungssatzung sind jederzeit online auf der Website der Gemeinde unter www.salzhemmendorf.de einsehbar. Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, um das Gemeindegebiet sicher und attraktiv zu gestalten

 

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Wahlbekanntmachung

für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters,
des Rates sowie der Ortsräte
im Flecken Salzhemmendorf
am 13. September 2026

Am 13. September 2026 sind im Flecken Salzhemmendorf die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, der Rat und die Ortsräte zu wählen. Gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

  1. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
  2. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Flecken Salzhemmendorf findet zusammen mit den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 13.September 2026 und evtl. eine notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 27. September 2026 statt.
  3. Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.
  4. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten.
  5. Gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 120 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Hiervon ausgenommen sind der bisherige Amtsinhaber
sowie gem. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  • Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
  1. Gemeindewahl
  2. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:

Es sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.

  1. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 29 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

  1. Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:

Gem. § 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  • Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)

III. Ortsratswahlen

  1. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:
  2. Ortschaft Salzhemmendorf 7 Mitglieder
  3. Ortschaft Lauenstein 7 Mitglieder
  4. Ortschaft Hemmendorf 5 Mitglieder
  5. Ortschaft Osterwald 7 Mitglieder
  6. Ortschaft Oldendorf 7 Mitglieder
  7. Ortschaft Benstorf 5 Mitglieder
  8. Ortschaft Wallensen 7 Mitglieder

 Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Die Wahlgebiete der Ortschaften Salzhemmendorf, Lauenstein, Hemmendorf, Osterwald, Oldendorf, Benstorf und Wallensen bilden je einen Wahlbereich.

  1. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber:

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen oder Bewerber beträgt gem. § 21 Abs. 4 NKWG für die

  1. Ortschaft Salzhemmendorf 12
  2. Ortschaft Lauenstein 12
  3. Ortschaft Hemmendorf 10
  4. Ortschaft Osterwald 12
  5. Ortschaft Oldendorf 12
  6. Ortschaft Benstorf 10
  7. Ortschaft Wallensen 12

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.

  1. Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:

Gem. § 21 Abs. 9 NKWG müssen die Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen von

mindestens je 10 Wahlberechtigten des zutreffenden Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:

  1. für alle Ortsratswahlen:
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD),
  1. für die Ortsratswahlen Hemmendorf:
  • Bürger für Hemmendorf (BfH)
  1. für die Ortsratswahlen Osterwald:
  • lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
  1. d) für die Ortsratswahlen Benstorf:

–     Aktive Bürgergruppe im Flecken Salzhemmendorf

 Einreichung von Wahlvorschlägen:

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form der Bestimmungen der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

  1. Einreichung der Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung ist zweckmäßig, um evtl. Beanstandungen fristgerecht beheben zu können.

  1. Wahlanzeige:

Außer den Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und AfD können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 90. Tag vor die Wahl (15. Juni 2026) beim Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

 Salzhemmendorf, 2. April 2026

Flecken Salzhemmendorf

Die Gemeindewahlleiterin

Mikrozensus 2026

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wird in diesem Jahr in Niedersachsen und damit auch im Flecken Salzhemmendorf wieder einen Mikrozensus, d.h. eine amtliche Haushaltsbefragung, bei einem Prozent der Bevölkerung durchführen. Die Auswahl erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien sowie Fragen zur Wohnsituation ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Es besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Die Erhebungsbeauftragten nehmen hierbei unteranderem Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten wurden auf die Statistische Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet und können sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren. Das LSN betont, dass über die erhobenen Datenangaben der Personen eine absolute Geheimhaltungspflicht besteht. Um die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten, werden bei den vorliegenden Daten im LSN Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen anonymisiert nur noch die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Angaben ein. Aus den dann hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Die Mikrozensusbefragungen finden ganzjährig noch bis Dezember statt und das LSN bittet die von der Erhebung betroffenen Haushalte darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus) . Dort sind z.B. auch Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter  www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen zum Mikrozensus (mehrsprachig). Unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.

 

 

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.02.2026 im Amtsblatt 01/2026 des Fleckens Salzhemmendorf auf der Homepage (www.salzhemmendorf.de) verkündet.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 05.02.2026 unter dem Aktenzeichen 10.1/ Au erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Fleckens Salzhemmendorf (09.-17.02.2026) zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.

Salzhemmendorf, 06.02.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

 

Bekanntmachung Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

Bekanntmachung

 Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

  1. Der 13. September 2026 wird als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl im Flecken Salzhemmendorf bestimmt. Eine evtl. Stichwahl erfolgt am 27. September 2026.
  1. § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung werden nachstehend die Namen und Anschriften der Gemeindewahlleitung für die Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13.09.2026 und 27.09.2026 sowie für die Dauer der 18. Wahlperiode vom 01.11.2026 – 31.10.2031 bekanntgegeben

Gemeindewahlleiterin: Gemeindeamtfrau Birgit Schittenhelm

stv. Gemeindewahlleiter: Verwaltungsfachwirt Michael Paulessen

– beide dienstansässig Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf –

Salzhemmendorf, 14.01.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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