Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.02.2026 im Amtsblatt 01/2026 des Fleckens Salzhemmendorf auf der Homepage (www.salzhemmendorf.de) verkündet.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 05.02.2026 unter dem Aktenzeichen 10.1/ Au erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Fleckens Salzhemmendorf (09.-17.02.2026) zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.

Salzhemmendorf, 06.02.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

 

Bekanntmachung Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

Bekanntmachung

 Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

  1. Der 13. September 2026 wird als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl im Flecken Salzhemmendorf bestimmt. Eine evtl. Stichwahl erfolgt am 27. September 2026.
  1. § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung werden nachstehend die Namen und Anschriften der Gemeindewahlleitung für die Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13.09.2026 und 27.09.2026 sowie für die Dauer der 18. Wahlperiode vom 01.11.2026 – 31.10.2031 bekanntgegeben

Gemeindewahlleiterin: Gemeindeamtfrau Birgit Schittenhelm

stv. Gemeindewahlleiter: Verwaltungsfachwirt Michael Paulessen

– beide dienstansässig Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf –

Salzhemmendorf, 14.01.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

Bekanntmachung Kommunalwahlen am 13.09.2026

Bekanntmachung

Kommunalwahlen am 13.09.2026

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Berufung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist für das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die die Wahlleiterin auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft.

Gem. § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die im Flecken Salzhemmendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 28. Februar 2026 Wahlberechtigte aus dem Gebiet des Fleckens Salzhemmendorf als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus einem wichtigen Grund gem.
§ 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden.

Salzhemmendorf, 12.01.2026

Flecken Salzhemmendorf

Die Gemeindewahlleiterin

 

 

Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben.

Dabei handelt es sich um folgende Datenübermittlungen an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 2 i. V. m. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  2. Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m.
    50 Abs. 5 BMG)
  3. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)

Die Einrichtung der Übermittlungssperre erfolgt kostenlos.
Voraussetzung ist, dass Sie im Flecken Salzhemmendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, werden entsprechende Anträge bereitgehalten und über die Internetseite www.salzhemmendorf.de des Fleckens Salzhemmendorf kann die Beantragung online erfolgen.

Ein eingelegter Widerspruch bleibt bis zum Widerruf im Melderegister gespeichert.

 

Salzhemmendorf, 07.01.2026                                               Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

 

 

 

 

Flyer – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ vorgestellt. Der Ratgeber gibt Informationen darüber, wie sich jeder und jede zu Hause in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen vorbereiten kann.

Der Ratgeber wurde umfassend überarbeitet. Weiter enthalten sind bewährte Inhalte für die klassische Notfallvorsorge – etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter. Wie bisher gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten. Zudem gibt es Informationen zur Warnung oder wie man trotz ausgefallener Netze weiter informiert bleiben kann. Ebenso beinhaltet er Hinweise, was man tun kann, wenn es brennt oder wenn die Versorgung mit Energie und Wärme unterbrochen wird.

Neu aufgenommen wurden zudem Inhalte, die auf aktuelle Herausforderungen eingehen. Hinweise, wie Desinformation erkannt werden kann, sind ebenso enthalten wie Informationen dazu, wo Schutz bei Explosionen gesucht werden kann.

Nicht zuletzt erklärt der Ratgeber, wie man mit Ängsten und Sorgen in Extremsituationen umgehen kann – den eigenen, aber auch denen von Familie und Freunden und vor allem von Kindern.

⇒ Flyer Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

„Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“ unterstützt auch weiterhin Kinder aus einkommensschwachen Familien 

Ein neuer Name, das gleiche Herzensanliegen: Aus dem „Lernfonds“ wird ab dem 1. September 2025 „Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“. Hinter dem frischen Titel steckt dieselbe Idee, die seit 2020 viele Türen für Kinder geöffnet hat: Bildungschancen für alle – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Der Zukunftsfonds hilft, wenn wichtige Schulanschaffungen sonst schwer zu stemmen wären. Ob Zuschüsse für Klassenfahrten, ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder die Erstausstattung für den Schulstart – hier bekommen Familien gezielte Unterstützung, damit Kinder mit denselben Voraussetzungen lernen, entdecken und wachsen können wie ihre Mitschüler.

So funktioniert es:

Berechtigte Familien reichen einen Antrag, Einkommensnachweise und die Quittungen bei einer der bekannten Stellen ein – und erhalten den bewilligten Betrag direkt auf das angegebene Konto. Gefördert werden können Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, deren Eltern Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. Voraussetzung ist lediglich, dass eine der Schulen im Flecken Coppenbrügge oder Salzhemmendorf besucht wird.  „Wissen schafft Zukunft am Ith – Zukunftsfonds“ ist mehr als nur finanzielle Hilfe: das Projekt steht für Chancengerechtigkeit, für die Teilhabe am Klassenleben und für die Freude am Lernen. Es zeigt, dass es möglich ist, gemeinsam Barrieren abzubauen – dank der Zusammenarbeit von Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen und vielen engagierten Unterstützern. Gefördert wird das Projekt von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der „Bürgerhilfe am Ith e.V.“.

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es bei den bekannten Anlaufstellen in Salzhemmendorf und Coppenbrügge sowie online auf den Webseiten der beteiligten Kommunen, Schulen und des Diakonischen Werkes Elze:

Schulsozialarbeit an der Schule am Kanstein (KGS)
Janine Wonneberger und Meike Stöver
Lauensteiner Weg 24, 31020 Salzhemmendorf
Tel. 05153 / 8076-21
E-Mail: schulsozialarbeit@kgs-salzhemmendorf.eu

Familien- und Kinderservicebüro Salzhemmendorf
Katharina Sander
Hauptstraße 2a
31020 Salzhemmendorf
Tel. 05153 / 808-172
E-Mail: sander@salzhemmendorf.de

Familien- und Kinderservicebüro Coppenbrügge
Stefanie Hübner
Schloßstraße 2 (Büro: Niederstraße 11a)
31863 Coppenbrügge
Tel. 05156 / 7868717
E-Mail: familienbuero.coppenbruegge@web.de

Kirchenkreissozialarbeit (Diakonisches Werk Hildesheim, Beratungsstelle Elze)
Thomas Seifert-Kirstein
Kirchplatz 2, 31008 Elze
Tel. 05068 / 5568
E-Mail: DW.Elze@evlka.de

Auch Spenden für das Projekt sind jederzeit möglich unter folgender Kontoverbindung:

Kirchenamt Hildesheim – IBAN: DE 13 2595 0130 0007 0097 74 – Sparkasse Hildesheim Verwendungszweck: Lernfonds Salzhemmendorf, Stichwort: 0010-31230

Neben der Ev.-luth-. Kirche und der Bürgerhilfe am Ith e.V. weitere Sponsoren gesucht, die das Projekt längerfristig unterstützen. Für weitere Informationen zum Projekt wenden Sie sich gern an eine der genannten Anlaufstellen.

 

 

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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