1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke des Fleckens Salzhemmendorf und zur Ortsratswahl Hemmendorf für den Wahlbezirk Hemmendorf werden in der Zeit vom 21.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag von 7.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 – 12.30 Uhr) im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Zi. 1, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen oder einen Berichtigungsantrag stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der o. g. allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 21.05.2024 bis spätestens am 24.05.2024 beim Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf Einspruch einlegen (bez. der Europawahl) bzw. eine Berichtigung beantragen (bez. Ortsratswahl). Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Europawahl im Landkreis Hameln-Pyrmont durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. An der Ortsratswahl Hemmendorf können Wahlberechtigte mit Wahlschein nur durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Für die Europawahl:
– ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
– ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Fleckens Salzhemmendorf gelangt ist.
Für die Ortsratswahl Hemmendorf:
– ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
– ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
Wahlscheine für die Europawahl können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr und für die Ortsratswahl Hemmendorf bis zum 07.06.2024, 13 Uhr im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Zi. 1, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Ziff. 5 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für jede Wahl für die er wahlberechtigt ist
– einen amtlichen Stimmzettel,
– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Bundespost unentgeltlich befördert.
Salzhemmendorf, 2. Mai 2024
FLECKEN SALZHEMMENDORF
Der Bürgermeister