Gemäß Verfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 07.02.2024 wurde die Auflösung des Ortsrat Hemmendorf festgestellt, da durch eine Mandatsniederlegung mehr als die Hälfte der Sitze im Ortsrat unbesetzt sind. Hierdurch wird eine Neuwahl erforderlich.
Die Wahl des Ortsrates Hemmendorf findet zusammen mit der Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024 im Zeitraum von 8.00 bis 18 Uhr statt.
Gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
1. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter im Ortsrat Hemmendorf beträgt 5 Mitglieder
2. Das Wahlgebiet der Ortschaft Hemmendorf bildet einen Wahlbereich
3. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen oder Bewerber beträgt gem. § 21 Abs. 4 NKWG für die Ortschaft Hemmendorf 10 Personen.
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
Einreichung von Wahlvorschlägen:
1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form der Bestimmungen der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
2. Einreichung der Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 15. April 2024, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung ist zweckmäßig, um evtl. Beanstandungen fristgerecht beheben zu können.
3. Gem. § 21 Abs. 9 NKWG müssen die Wahlvorschläge für die Ortsratswahl von mindestens je 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
- Alternative für Deutschland (AfD)
4. Wahlanzeige:
Außer den Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und AfD können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 90. Tag vor die Wahl (11. März 2024) bei der Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Salzhemmendorf, 09.02.2024
Flecken Salzhemmendorf
Die Gemeindewahlleiterin