Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz zur Grundsteuerreform

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 05.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt festgestellt:

– Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 460,00 v.H.

– Grundsteuer B (Grundstücke) 314,13 v.H.

Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Grundsteuer B mit einem gerundeten Hebesatz von 315 v.H. festgesetzt.

Durch die Anwendung der v.g. Hebesätze entspricht das Gesamtaufkommen der Grundsteuern im Jahr 2025 dem des Vorjahres.

Die Hebesätze werden über die Hebesatzsatzung des Fleckens Salzhemmendorf zum 01.01.2025 verbindlich festgesetzt.

Nähere Informationen zur Ermittlung des Hebesatzes können dem Ratsinformationssystem auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter der Vorlage VO/2024/110 entnommen werden.

Salzhemmendorf, den 06. Dezember 2024

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Informationen zur Grundsteuerreform 01.01.2025

Warum ist die Reform notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Fläche-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.

Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.

Bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter.

 

Wie wird die Reform umgesetzt, was muss ich tun?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert, bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben. Daraus resultierend sind im Regelfall durch das zuständige Finanzamt zwei Bescheide ergangen:

– Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022

– Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025

Im Rahmen einer digitalen Datenübermittlung wurden den Gemeinden die Informationen aus den Grundsteuermessbescheiden ebenfalls zugeleitet. Ein Mitwirken der Grundstückseigentümer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

 

Wie wird der neue Hebesatz ermittelt und wie erfahre ich davon?

Aus der Gesamtsumme der Messbeträge ist jede Gemeinde individuell in der Lage, gemessen am Steueraufkommen aus dem Jahr 2024, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.

Im Januar 2025 erhalten die Grundstückseigentümer von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer.

Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Dies kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Ratsbeschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt.

Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Besteuerung der Grundstücke im Bereich der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft hat, wird im Flecken Salzhemmendorf voraussichtlich der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unverändert bei 460 v.H. belassen. Orientierend am Gesamtaufkommen der Grundsteuern aus dem Jahr 2024 soll anschließend ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen werden. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat des Fleckens Salzhemmendorf ist für den 05.12.2024 vorgesehen. Der aufkommensneutrale Hebesatz sowie die Hebesatzsatzung werden anschließend auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf bekannt gemacht.

Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz : 100 = Grundsteuer).

 

Wie geht es weiter?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Versand der neuen Grundsteuerbescheide ca. in der 2. bis 3. Kalenderwoche im Jahr 2025 erfolgen wird.

Bitte prüfen Sie die zugehenden Bescheide dahingehend, ob ein ggfls. bestehendes SEPA-Mandat (Lastschrifterklärung) übernommen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie im Anhang zum Bescheid die Möglichkeit, dieses neu zu erteilen.

Sollte dem Flecken Salzhemmendorf bis zum ersten Steuertermin am 15.02.2025 kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, kann es ca. 2 Wochen nach dieser Fälligkeit bei Nichtzahlung zur Zustellung einer Mahnung kommen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zeitnah mit dem Flecken Salzhemmendorf in Verbindung.

 

Ich glaube, mein Grundsteuerbescheid ist falsch, was kann ich tun?

In diesem Fall müssen Sie für sich klären, wo der Fehler Ihres Erachtens liegt.

Sollte ein Fehler im Messbescheid vom Finanzamt vorliegen, kann dieser auch nur von dort behoben werden. In aller Regel ist dann über Ihren ELSTER-Zugang eine Korrektur Meldung Ihrer Grundsteuerdaten erforderlich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Hier sollte vorrangig auf eine schriftliche Kommunikation zurückgegriffen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen des Fleckens Salzhemmendorf keine Fragen zu Ihren Messbescheiden (vom Finanzamt) beantworten können!

Für den Fall, dass im Grundsteuerbescheid des Fleckens Salzhemmendorf offensichtliche Unrichtigkeiten bestehen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Klage der Messbescheid des Finanzamtes nicht angefochten werden kann! Die Klage kann sich nur gegen die Festsetzungen des Grundsteuerbescheides (z.B. Hebesatz) richten.

 

Ich habe Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamtes eingelegt, mir liegt aber noch keine Antwort vor!

Bitte weisen Sie dem Flecken Salzhemmendorf zeitnah nach Zugang des Grundsteuerbescheides (2.-3. Kalenderwoche 2025) das bestehende Einspruchsverfahren durch Vorlage eines Zustellnachweises nach (Nachweis Einschreiben o.ä). In diesem Fall wird die Möglichkeit einer „Aussetzung der Vollziehung“ des Grundsteuerbescheides bis zur Entscheidung des Finanzamtes geprüft.

 

Wo kann ich noch weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen können auf einer Seite des Nds. Landesamtes für Steuern eingeholt werden. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Link:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html

 

Flecken Salzhemmendorf
Fachdienst Finanzen
Dezember 2024

Änderung des Straßenbestandsverzeichnisses im Flecken Salzhemmendorf

Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NSTrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBL. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBL. S. 420) das Straßenbestandsverzeichnis im Flecken Salzhemmendorf, durch Beschluss, umfassend geändert.

Die entsprechenden Änderungen der betroffenen Flächen können im Verwaltungsgebäude „Kleiner Lahweg 2, 31020 Salzhemmendorf“ im Zimmer 6, zu den bekannten Öffnungszeiten, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, Klage erhoben werden.

Unterstützung für ältere Menschen – Begleitung zu Terminen/ Fahrten

Die Freiwilligenagentur Salzhemmendorf vermittelt, berät und unterstützt ehrenamtlich Tätige sowie Vereine und Organisationen. Es kommt immer wieder vor, dass insbesondere ältere Mitmenschen Jemanden suchen, der sie z. B. zum Arzt fährt oder einfach zu Terminen oder zum Einkaufen begleitet. Bitte melden Sie sich unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail sander@salzhemmendorf.de bei der Freiwilligenagentur Salzhemmendorf, wenn Sie sich vorstellen können, hier zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Servicezeiten der Freiwilligenagentur:

Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr und

gerne nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.07.2024

Der Rat des Fleckens Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07. März 2024 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Die Regelungen gelten ab dem 01.07.2024 und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung vom 19.04.2013.

Allen Hundehaltern im Gemeindegebiet werden im Zeitraum Mai bis Juni 2024 entsprechend neue Steuerbescheide zugestellt.

Im Jahr 2024 wird die zum 01.07. fällige Hundesteuer jeweils anteilig auf Basis der bisher geltenden Hundesteuersatzung (01.01.-30.06.2024) sowie der neuen Hundesteuersatzung (01.07.-31.12.2024) erhoben. Ab dem Jahr 2025 gelten die neuen Steuersätze ganzjährig.

Selbstzahler sollten evtl. bestehende Daueraufträge ab diesem Zeitpunkt anpassen. Bei Vorlage eines SEPA-Mandates sind keine Anpassungen erforderlich.

Fragen richten Sie bitte direkt an den Fachdienst Finanzen, Herrn Mumme unter der Durchwahl 05153 / 808 – 130 oder per E-Mail mumme@salzhemmendorf.de.

Die Neufassung der Satzung finden Sie hier ⇒ Hundesteuersatzung 01.07.2024

Stellenanzeigen

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für sich bewerbende Personen

 


Gärtner (m/w/d) in Salzhemmendorf gesucht

Beim Flecken Salzhemmendorf ist für den Bereich des Bauhofes zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) zu besetzen.

Es ist geplant einen Gärtner (m/w/d) für die Planung, Gestaltung, und Pflege der öffentlichen Grünanlagen einzustellen.

Tätigkeiten:

  • Planung und Gestaltung der öffentlichen Grünanlagen
  • Pflege von Grün- und Grauflächen
  • Durchführung von Routinearbeiten wie Rasenschnitt, Heckenpflege und Strauch- schnitt
  • Winterdienst
  • Durchführung kleinerer Arbeiten und Reparaturen
  • Tätigkeitsänderungen bleiben vorbehalten

Qualifikation:

  • Planerische und gestalterische Fähigkeiten für Grünanlagen
  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in
  • Berufserfahrung als Gärtner/in, handwerkliches Geschick und sicherer Umgang mit handgeführten Motorgeräten
  • sowie Führerschein Klasse B

Persönlichkeit:

 Hohe Einsatzfähigkeit und Flexibilität

  • Eigeninitiative und Organisationstalent, selbstständige Arbeitsweise
  • Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit
  • Hochmotiviert und verantwortungsbewusst

Angebot:

  • Unbefristetes, konjunkturunabhängiges Arbeitsverhältnis
  • Bezahlung nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
  • Ausgleich von Überstunden mit Freizeit
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage tariflich geregelter Erholungsurlaub
  • Gute Arbeitsatmosphäre in einem dynamischen Team
  • Möglichkeit zum Dienstradleasing

Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20.08.2025 mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse/Nachweise) beim Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf oder per E-Mail unter bewerbung@salzhemmendorf.de

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pauleßen, Tel. 05153/808-103, zur Verfügung.

Salzhemmendorf, 08.07.2025

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –


Mitarbeiter für die Jugendpflege (m/w/d) / Sozialpädagoge (m/w/d)  / Erzieher (m/w/d) gesucht

Beim Flecken Salzhemmendorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Jugendpflegers (m/w/d) in Teilzeit (19,5 Stunden) zu besetzen.

Tätigkeiten: 

  • Gestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Flecken Salzhemmendorf
  • Planung, Koordination und Durchführung von Freizeitangeboten
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Jugendarbeit
  • Beteiligung an der Entwicklung und Durchführung von Ferienangeboten
  • Beratung und Unterstützung der in Jugendarbeit tätigen Gruppen und Vereine
  • Übernahme von Büro- und Verwaltungstätigkeiten, sowie Netzwerk- und Kooperationsarbeit
  • Tätigkeitsänderungen bleiben vorbehalten

Qualifikation: 

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher (m/w/d) oder höherwertig
  • Sicherer Umgang mit Microsoft-Office
  • Führerschein der Klasse B

Persönlichkeit: 

  • Hohe Einsatzfähigkeit und Flexibilität
  • Eigeninitiative und Organisationstalent, selbstständige Arbeitsweise
  • Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit
  • Hochmotiviert und verantwortungsbewusst
  • Struktur in der Arbeitsweise sowie vorausschauende Planung von Arbeitsabläufen 

Angebot:

  • Unbefristetes, konjunkturunabhängiges Arbeitsverhältnis
  • Bezahlung nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
  • Flexible Arbeitszeitregelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Ausgleich von Überstunden mit Freizeit
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage tariflich geregelter Erholungsurlaub
  • Gute Arbeitsatmosphäre in einem dynamischen Team
  • Möglichkeit zum Dienstradleasing 

Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20.08.2025 mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse/Nachweise) beim Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf oder per E-Mail unter bewerbung@salzhemmendorf.de.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pauleßen, Tel. 05153/808-103, zur Verfügung.

Salzhemmendorf, 08.07.2025

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –


Der Flecken Salzhemmendorf sucht zu sofort Beschäftigte auf Minijobbasis (m/w/d)

für die Jugendpflege in Salzhemmendorf.

Ihr Profil:

  • Jugendliche ab 16 Jahren
  • Besitz der Juleica bzw. die Motivation eine zu erlangen
  • Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Einbringen von eigenen Ideen
  • Teamfähigkeit

Die Arbeitszeiten sind im Nachmittagsbereich dienstags oder mittwochs zu leisten. Es handelt sich um 6 Stunden monatlich.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@salzhemmendorf.de.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pauleßen, Tel. 05153/808-103, zur Verfügung.

Salzhemmendorf, 08.07.2025

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

 

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Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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