Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bekanntmachung der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die Wassergewinnungsanlagen „Mittleres Saaletal“ des Wasserbeschaffungsverbandes „Mittleres Saaletal“ im Landkreis Hameln-Pyrmont, der Region Hannover und im Landkreis Hildesheim gemäß § 51 ff. WHG i.V.m. § 91 NWG

 

I. Erläuterung des Vorhabens

Der Wasserbeschaffungsverband „Mittleres Saaletal“, Görlitzer Straße 7, 31020 Salzhemmendorf hat als Träger der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Hemmendorf, Oldendorf, Benstorf, Quanthof, Ahrenfeld und Osterwald, die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die beiden Brunnen „Mittleres Saaletal“ (Gemarkung Benstorf, Flur 1, Flurstücke 48/2 und 48/3) und den Erlass der Schutzgebietsverordnung gemäß den §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG vom 31.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51, S. 2585 ff.) i.V.m. § 91 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, Nds. GVBl. S. 64) beantragt.

Das bisherige Wasserschutzgebiet Benstorf soll nun aufgrund neuer hydrogeologischer Kenntnisse neu gefasst werden. Die bisherige Verordnung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ vom 08.01.1987 der Bezirksregierung Hannover, Az: 502.6-62013/02-07-02 wird durch die neue Verordnung ersetzt.

Hiermit soll zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung der erforderliche Schutz des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet der Brunnen „Mittleres Saaletal“ gewährleistet werden. Das geplante Schutzgebiet gliedert sich in drei Zonen in den Gemarkungen Benstorf, Osterwald, Oldendorf (LK Hameln-Pyrmont), Mehle (LK Hildesheim) und Holtensen (Region Hannover).

 

II. Auslegung der erforderlichen Unterlagen

Der Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens vor dem Erlass der Verordnung und die dazu gehörenden Unterlagen liegen gemäß § 91 NWG i.V. mit § 73 Abs. 3 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102 ff.) in der z.Z. geltenden Fassung vom 08.09.2025 bis zum 07.10.2025 beim Flecken Salzhemmendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf während der Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag                                       von   7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Montag und Donnerstag                                       von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag                       von   9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Antragsunterlagen, der Verordnungsentwurf sowie der Schutzgebietskatalog liegen ebenfalls beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Region Hannover, dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Springe und bei der Stadt Elze aus.

Zusätzlich sind die oben aufgeführten Unterlagen über folgenden Link der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont einsehbar: https://www.hameln-pyrmont.de/?object=tx,2561.7480.1

 

III.Einwendungen

Betroffene (Personen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden) können von Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom 08.09.2025 bis spätestens zum 21.10.2025 (einschließlich) schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben beim Flecken Salzhemmendorf einreichen. Die Einwendungen können auch beim Landkreis Hameln-Pyrmont, sowie bei dem Landkreis Hildesheim und der Region Hannover eingereicht werden. Eine Einwendung als elektronische Erklärung kann an die E-Mail-Adresse umweltamt@hameln-pyrmont.de gesendet werden.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden beim Landkreis Hameln-Pyrmont gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie gern auf Anfrage erhalten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird der Landkreis Hameln-Pyrmont einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Salzhemmendorf, den 28.08.2025

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Az.: 52.11-111/8-02/25

 

Ausstellung „Auschwitz – Architektur des Todes“ im Hüttenstollen

Auschwitz – wie kein anderer steht dieser Name für das grauenvolle Verbrechen, das die Nationalsozialisten als ‚Endlösung der Judenfrage‘ bezeichneten.

Das System der ‚Konzentrationslager‘ – ein zentrales Element zur Herrschaftssicherung der NS-Diktatur – zeigte sein grausames Gesicht an vielen Orten. In Auschwitz, ihrem größten Zwangsarbeits- und Todeslager, ermordeten die Nazis mindestens 1,1 Millionen Menschen, darunter etwa eine Million Menschen jüdischen Glaubens aus ganz Europa.

Heute können nur noch sehr wenige Zeitzeugen, die das Lager Auschwitz lebend verließen, von ihrem Schicksal berichten. Wichtig ist daher, andere Wege zu beschreiten, um die Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors wachzuhalten und der Mahnung ‚nie wieder‘ Nachdruck zu verleihen.

Maciej Michalczyks Fotos der noch existierenden Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz sind ein solcher Weg.

Das Museum am Hüttenstollen in Osterwald zeigt die Ausstellung

 

AUSCHWITZ – ARCHITEKTUR DES TODES

FOTOS VON MACIEJ MICHALCZYK

 

Aus dem Ausstellungskatalog:

Mit seinen Fotos von der Gedenkstätte Auschwitz wagt sich der Nienburger Fotograf Maciej Michalczyk auf das dünne Eis der sekundären Erinnerung.

Die Opfer von Auschwitz sind nicht mehr unter uns, folglich sind sie auf den Bildern nicht zu sehen. Zu sehen und zu spüren ist aber das Grauen, das Erschrecken vor der Ungeheuerlichkeit der Verbrechen, die den Menschen hier angetan wurden.

…

Maciej Michalczyks Fotos sind Bilder einer Architektur des Todes, die als Mahnung im Gedächtnis der heutigen und aller kommenden Generationen bestehen bleibt.

…

Thomas Gatters poetische Texte vervollständigen die Ausstellung. Sie entstanden anhand von dokumentierten Aussagen von Überlebenden. Keine Zitate, sondern existenzielle Poesie, wie sie von Menschen in Auschwitz hätte geschrieben werden können.

 

7. September bis 26. Oktober 2025

mittwochs 14.00 bis 17.00

sonntags 11.00 bis 17.00

Eintritt frei

Offene Sprechstunde Pflegeberatung in Salzhemmendorf

Die offene Sprechstunde der Pflegeberatung vom Landkreis Hameln-Pyrmont und dem Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen findet immer am zweiten Montag im Monat von 09:00 bis 10:30 Uhr im IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf statt.

Die nächsten Termine sind:

13.10.2025   09:00-10:30 Uhr

10.11.2025   09:00-10:30 Uhr

08.12.2025   09:00-10:30 Uhr

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bittermann Doreen
05151-903-3321

Friedhofsgebührenordnung (FGO) für den Friedhof Lauenstein der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Über unten stehenden link können Sie die Friedhofsgebührenordnung (FGO) für den Friedhof Lauenstein der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf einsehen:

FGO Lauenstein 2025

Friedhofsordnung (FO) für den Friedhof Lauenstein der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Über unten stehenden link können Sie die Friedhofsordnung (FO) für den Friedhof Lauenstein der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf einsehen:

FO Lauenstein 2025

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

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Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

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Mo 14.00 -16.30 Uhr
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