Zur Sprechstunde für Alleinerziehende im IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf, sind Interessierte jeweils am dritten Dienstag im Monat eingeladen: 18.03.2025, 15.04.2025, 20.05.2025, 17.06.2025
Weitere Infos hier: Geste_Plakat_A3_03-24_bearbeitet für IthPunkt
Aktuell
Offene Werkstatt in der KGS Salzhemmendorf ab 06.03.2025 immer jeden 1. Donnerstag im Monat ab 13:30 Uhr
In einem gemeinsamen Projekt der KGS Salzhemmendorf und dem IthPunkt zur Verbindung der Generationen und zur Förderung des Miteinanders öffnet der Werkstattbereich ab dem 6. März 2025 immer am 1. Donnerstag im Montag von 13:30 bis 15:00 Uhr seine Türen (mit Ausnahme der Schulferien). In dieser Zeit haben Interessierte die Möglichkeit, mit ihren Geräten vorbeizukommen und gemeinsam mit Schüler*innen zu reparieren und Lösungen für ihre Alltagsfragen zu finden. Interessierte können am 6. März 2025 in der Zeit von 13.30 bis 15:00 mit ihrem Gerät in die KGS Salzhemmendorf, Lauensteiner Weg 24, kommen (Werk- und Technikräume befinden sich im UG im linken Gebäudeteil aus Sicht des Ankommenden). Rückfragen im IthPunkt per E-Mail: ithpunkt@salzhemmendorf.de oder Tel. 05153/808-173
Anmeldung der Schulanfänger 2026 im Flecken Salzhemmendorf
Nach § 64 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung werden alle Kinder, die bis zum 01. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 01. Oktober eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Gemäß § 54 a des Nds. Schulgesetzes sollen Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten. In der Regel stellen die Kindertagesstätten bei den mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig werdenden Kindern die deutschen Sprachkenntnisse fest. Die Sprachförderung selbst wird alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die 2026 schulpflichtig werdenden Kinder und die Kinder, die vorzeitig in diesem Jahr (2025) eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind in den laut Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen wie folgt anzumelden:
Auszug aus der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen: Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576) und § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 24.05.2012 folgende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken beschlossen:
Einzugsbereich
Grundschule Salzhemmendorf
Ortsteile Hemmendorf (außer Heide), Levedagsen, Lauenstein, Salzhemmendorf, Ockensen, Thüste, Wallensen
Grundschule Oldendorf
Ortsteile Ahrenfeld, Benstorf mit Quanthof, Osterwald mit Hemmendorf-Heide, Oldendorf
Nach § 63 des Nds. Schulgesetzes können Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Besuch einer anderen Schule gestattet werden, wenn
1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.
Die Grundschule Oldendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 17.03. bis 20.03.2025, jeweils in der Zeit von 8 – 12 Uhr durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.
Die Grundschule Salzhemmendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 24.04. / 25.04. / 28.04.2025, jeweils in der Zeit von 7:30 – 13 Uhr oder nach Absprache durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.
Eine Geburtsurkunde sowie ein Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gem. §20 (9) Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung) sind den Anmeldeunterlagen in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen. Diese dienen ausschließlich zur Überprüfung der Daten und werden anschließend vernichtet.
Für Rückfragen stehen die Grundschulen telefonisch und per Email unter
• Grundschule Salzhemmendorf (Tel. 05153/5340) oder info@grundschule-salzhemmendorf.de sowie
• Grundschule Oldendorf (Tel. 05153/6226) oder sekretariat@grundschule-saaletal.de zur Verfügung.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese sog. „Kann-Kinder“ werden aber erst bei der Schulanmeldung im Frühjahr 2026 angemeldet und mit der Aufnahme zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig.
Ausschreibung für 2 Stellen im Bundesfreiwilligendienst
Beim Flecken Salzhemmendorf sind ab August 2025 zwei Stellen im
Bundesfreiwilligendienst
zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in der Grundschule Salzhemmendorf oder der Grundschule Oldendorf. Die Einsatzdauer beträgt in der Regel 12 Monate. Voraussetzungen sind die beendete Schulpflicht und Motivation, in einem sozialen Arbeitsfeld aktiv mitzuarbeiten. Die Freiwilligen werden von pädagogischen Fachkräften angeleitet. In der Grundschule begleiten die Freiwilligen den Schulbetrieb, darin eingeschlossen sind Aufsichtstätigkeiten, Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung von schulischen Aktivitäten sowie der Unterstützung der Lehrkräfte. Neben Besuchen verschiedener Seminare, unterstützen die Freiwilligen Veranstaltungen im Rahmen des Ferienpasses und der Ferienbetreuung. Für die zukünftige Studien- und Berufswahl kann der Freiwilligendienst ggf. als Praktikum angerechnet werden oder zur Überbrückung von Wartezeiten dienen. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 16.03.2025 an bewerbung@salzhemmendorf.de oder an: Flecken Salzhemmendorf, – Fachdienst Personal -, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf
Frauen in die Politik
Hier geht es zu dem Flyer:
Aktiv durch die Ferien 2025
Der Flecken Salzhemmendorf plant wieder ein freiwilliges Betreuungsangebot für Schüler*innen bis 12 Jahre. Mit dieser Ferienbetreuungsmöglichkeit soll Eltern und Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Vom 07. bis 11.07.2025 sowie vom 14. bis 18.07.2025 jeweils von 08:00 bis 13:00 bzw. 16:00 Uhr findet das Ferienabenteuer in der Grundschule statt. Die Betreuung bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen kostet 60,- €, inkl. Mittagessen bis 16:00 Uhr sind es 90,- €.
Eine Anmeldung ist ab 27.01.2025 online unter https://salzhemmendorf.feripro.de/ möglich.
Save the date: Das in Kooperation von sechs Kommunen organisierte Ferienpasszeltlager wird dieses Jahr wieder auf dem Alpha One Zeltplatz in Halvestorf stattfinden. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren. Es findet statt von Montag, den 28.07.2025 bis Samstag, den 02.08.2025. Die Anmeldung hierfür wird im Zuge des Ferienpassangebotes möglich sein. Für Rückfragen steht Katharina Sander i. d. R. Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzhemmendorf.de zur Verfügung.