Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Osterfeuer im Flecken Salzhemmendorf 2026

Auch im Jahr 2026 sind im Flecken Salzhemmendorf wieder verschiedene Osterfeuer in den Ortsteilen geplant.
Hier sind die bekannten Termine und Orte:

Datum

Lage Veranstalter

Sonntag,
05.04.2026
17:30 Uhr

Ortsteil Ahrenfeld,
Oberhalb der Grillhütte
Bolzplatz

Heimatverein Ahrenfeld
Tel: 015157585794

Samstag,
04.04.2026
17:00 Uhr

Ortsteil Benstorf,
Grillhütte Landwehr

Feuerwehrkameradschaft Benstorf
Tel: 01713145934

Sonntag, 05.04.2026
16:00 Uhr

Ortsteil Lauenstein,
Am Freibad

Naturerlebnisbad Lauenstein
Tel: 015750307130

Sonntag,
05.04.2026
18:00 Uhr

Ortsteil Hemmendorf,
Wehrkolk Grillhütte
In der Meisterei

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hemmendorf
Tel: 01725396356

Sonntag,
05.04.2026
19:00 Uhr

Ortsteil Ockensen,
Dorfgemeinschaftshaus

Schützenverein Schwarzer Bär
Levadagsen-Ockensen
Tel: 051536148

Samstag, 04.04.2026
19:00 Uhr

Ortsteil Osterwald,
Hohe-Warte-Straße,
Feuerstelle am ehemaligen Feuerwehrhaus

Motor-Club-Osterwald e.V.
Tel: 017621772506

Samstag, 04.04.2026
18:00 Uhr

Ortsteil Salzhemmendorf,
Parkplatz am Sportplatz Salzhemmendorf

SV Blau-Weiß e. V. Hemmendorf-Salzhemmendorf
Tel: 015257677502

Samstag, 04.04.2026
17:00 Uhr

Ortsteil Thüste,
In der Nähe der Biogasanlage Thüste

Landjugend Levedagsen
Tel: 016095137351

Samstag,
04.04.2026
18:00 Uhr

Ortsteil Wallensen,
Knappenweg, neben Parkplatz Saalepark Spielplatz

Hütte Ostkreis e. V.
Tel: 017699363357

 

 

 

1. Änderung der Friedhofsordnung und 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Lauenstein

Der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf hat die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Lauenstein geändert. Der Wortlaut der Änderungssatzungen ist im Folgenden aufgeführt.

1.Änderung der Friedhofsordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

Die Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Iuth. Kirchengemeinde Saaletal vom 16.07.2025 wird wie folgt geändert:

§ 15c Abs. 1 und 3 wird wie folgt redaktionell angepasst:

§ 15 c Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet

(1) Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet sind Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen, deren Vergabe individuell, aufgrund der Gestaltung der Gemeinschaftsanlage, für 25 Jahre vergeben werden. Die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage erfolgt durch den Friedhofsträger oder eine durch diese beauftragte dritte Person.

(2) Die Gestaltung hat mit einem 300 mm x 200 mm x 140 mm großen, auf dem Boden liegenden Pultstein (Querformat) oder einer Steinstele mit den Maßen 250 mm x 450 mm x 180 mm zu erfolgen, die mindestens den Vor- und Zunamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person enthalten. Ergänzend kann auf dem Pultstein / der Stele ein in das Gesamtbild des Friedhofs und der zum Charakter eines Friedhofs passendes Dekorelement, z. B. eine Rose oder ein Palmzweig, nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung, angebracht werden. Die Beschaffung und das Setzen des Steins / der Stele erfolgen auf Veranlassung und Kosten der nutzungsberechtigten Person. Die nutzungsberechtigte Person kann auf die Gestaltung des Grabes keinen Einfluss nehmen. Das Abstellen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Grabstätten in der Gemeinschaftsurnengrabanlage.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) und § 30 der Friedhofsordnung für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf vom 16.07.2025 hat der Gesamtkirchenvorstand am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

1. § 6 I. wird wie folgt geändert:

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

  1. Reihengrabstätte Für 25 Jahre : 710,00 €
  2. Wahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle- : 975,00 €
  3. Urnenreihengrabstätte Für 25 Jahre : 540,00 €
  4. Urnenwahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle – : 850,00 €
  5. Rasenreihengrabstätte Für 25 Jahre (ohne Namensplatte) : 1.570,00 €
  6. Baumgrabstellen Für 25 Jahre Inkl. Namenstafel : 1.600,00 €
  7. Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet Für 25 Jahre : 2.275,00 €
  8. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:

Bei einer Beisetzung in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9 für alle Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit.

  1. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten gern. § 13 Absatz 2 FO ist 1/25 der Gebühr nach Nummer 2, 4 oder 7 je Grabstelle zu entrichten.

Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

Ehrung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Für besonderes ehrenamtliches Engagement konnte Bürgermeister Pommerening wieder zehn Ehrenamtskarten vergeben.

Fiona Ulbrich und Jan-Luca Carmosin sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppmannausbildung. Klaus Wiebach, Manuela Petersmeier, Daniela und Hugo Horlemann, Helmut Schmiedekind, Britta Klaus sowie Rita Hoffmann engagieren sich seit Jahren bei der Bürgerhilfe am Ith e.V. Hans-Jürgen Dreier ist Gemeindejugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Salzhemmendorf und zusätzlich als Vorsitzender des Ockenser Carnevalsverein von 1967 aktiv. Als kleine Anerkennung erhalten sie alle die Ehrenamtskarte von Bürgermeister Pommerening. Der Großteil der Genannten erschien kürzlich zur Übergabe der Karten im IthPunkt, in deren Rahmen Herr Pommerening den Geehrten seinen Dank aussprach und ihnen ihre Ehrenamtskarten samt Urkunden überreichte. Nach dem offiziellen Teil war bei leckerer Pizza Raum für einen lockeren Austausch.

Die Ehrenamtskarte kann auf Antrag (jeweils für die Dauer von 3 Jahren befristet) besonders engagierten Ehrenamtlichen ausgestellt werden. Die Antragstellung ist online unter www.freiwilligenserver.de möglich. Voraussetzungen dafür sind eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit von mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr.  Die Tätigkeit muss seit mindestens zwei Jahren ausgeführt werden.

Auch Inhaber*innen einer Juleica (Jugendleiter:in Card) können die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular kann dies entsprechend angekreuzt werden und dann ist kein Nachweis der geleisteten Stunden mehr erforderlich.

Zusätzlich können aktiv engagierte Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I verfügen oder freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung sind die Ehrenamtskarte beantragen. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Ehrenamtskarteninhaber*innen profitieren von diversen Vergünstigungen in ganz Niedersachsen und Bremen (siehe https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/verguenstigungen). Im Flecken Salzhemmendorf gibt es aktuell Ermäßigungen bei der Osterwaldbühne, im Hüttenstollen, im Rasti-Land, in der Schwimmhalle Salzhemmendorf, im Naturerlebnisbad Lauenstein, bei der Bäckerei Grube (Filiale im REWE-Markt) sowie in der Ith-Sole-Therme.

Über weitere Sponsoringpartner für die Ehrenamtskarte würde sich die Freiwilligenagentur sehr freuen.

Sponsoringpartner erhalten Aufkleber mit dem Motto „…hier sind Sie Gold wert!“ für die Kassen- und Eingangsbereiche. Des Weiteren werden alle gewährten Leistungen im Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen unter www.freiwilligenserver.de im Internet veröffentlicht und bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Logo der Firma/ Institution/ Organisation aufgeführt bzw. genannt.

Die vereinbarten Leistungen können jederzeit vom Sponsoringpartner verändert oder eingestellt werden.

Wer langjähriges Engagement auf diesem Wege mit fördern und würdigen möchte, wird gebeten, sich bei der Freiwilligenagentur Salzhemmendorf zu melden.

Auch bei einer Beantragung der Ehrenamtskarte unterstützt die Freiwilligenagentur langjährig Engagierte.

Katharina Sander ist i. d. R. Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzemmendorf.de zu erreichen.

Auf dem Foto zu sehen (von links): Daniela Horlemann, Helmut Schmiedkind, Hugo Horlemann, Rita Hoffmann, Bürgermeister Clemens Pommerening, Klaus Wiebach, Jan-Luca Carmosin, Hans-Jürgen Dreier und Britta Klaus.

Mikrozensus 2026

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) wird in diesem Jahr in Niedersachsen und damit auch im Flecken Salzhemmendorf wieder einen Mikrozensus, d.h. eine amtliche Haushaltsbefragung, bei einem Prozent der Bevölkerung durchführen. Die Auswahl erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren. Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien sowie Fragen zur Wohnsituation ermittelt. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Es besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Die Erhebungsbeauftragten nehmen hierbei unteranderem Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten wurden auf die Statistische Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet und können sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren. Das LSN betont, dass über die erhobenen Datenangaben der Personen eine absolute Geheimhaltungspflicht besteht. Um die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten, werden bei den vorliegenden Daten im LSN Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen anonymisiert nur noch die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten Angaben ein. Aus den dann hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Die Mikrozensusbefragungen finden ganzjährig noch bis Dezember statt und das LSN bittet die von der Erhebung betroffenen Haushalte darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus) . Dort sind z.B. auch Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter  www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen zum Mikrozensus (mehrsprachig). Unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.

 

 

Aktiv durch die Ferien 2026

Der Flecken Salzhemmendorf plant wieder ein freiwilliges Betreuungsangebot für Schüler*innen bis 12 Jahre. Mit dieser Ferienbetreuungsmöglichkeit soll Eltern und Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Vom 27. bis 31.07.2026 sowie vom 03. bis 07.08.2026 jeweils von 08:00 bis 13:00 bzw. 16:00 Uhr findet das Ferienabenteuer in der Grundschule statt. Die Betreuung bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen kostet 60,- €, inkl. Mittagessen bis 16:00 Uhr sind es 90,- €.

Eine Anmeldung ist bereits online unter https://salzhemmendorf.feripro.de/ möglich.

Save the date: Das in Kooperation von sechs Kommunen organisierte Ferienpasszeltlager wird dieses Jahr wieder auf dem Alpha One Zeltplatz in Halvestorf stattfinden. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren. Es findet statt von Montag, den 03.08.2026 bis Samstag, den 08.08.2026. Die Anmeldung hierfür wird demnächst ebenfalls unter https://salzhemmendorf.feripro.de/ möglich sein.

Für Rückfragen steht Katharina Sander i. d. R. Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzhemmendorf.de zur Verfügung.

 

 

 

 

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.02.2026 im Amtsblatt 01/2026 des Fleckens Salzhemmendorf auf der Homepage (www.salzhemmendorf.de) verkündet.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 05.02.2026 unter dem Aktenzeichen 10.1/ Au erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Fleckens Salzhemmendorf (09.-17.02.2026) zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.

Salzhemmendorf, 06.02.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

 

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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