Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

TenneT-Infomarkt zum Projekt Wahle – Emmerthal

TenneT Germany plant eine Verstärkung der südlich von Hannover verlaufenden 380 kV-Höchstspannungsleitung von Wahle nach Grohnde. Im Zuge der Verstärkungsmaßnahmen erneuert TenneT Germany die Leiterseile der bestehenden Leitung. Um die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren, lädt TenneT zum Infomarkt ein.

Es handelt sich um eine offene Veranstaltung, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Zeit: Donnerstag, 12. Februar 2026, 14:00 – 18:30

Ort: Waldhotel Humboldtsee, Humboldthof 1, 31020 Salzhemmendorf

Veranstalter/Kontakt: TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth

Ansprechpartnerin: Christine Thater, Referentin für Bürgerbeteiligung / wahle-emmerthal@tennet.eu

Bekanntmachung Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

Bekanntmachung

 Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13. September 2026

  1. Der 13. September 2026 wird als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl im Flecken Salzhemmendorf bestimmt. Eine evtl. Stichwahl erfolgt am 27. September 2026.
  1. § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung werden nachstehend die Namen und Anschriften der Gemeindewahlleitung für die Bürgermeister- und Kommunalwahlen am 13.09.2026 und 27.09.2026 sowie für die Dauer der 18. Wahlperiode vom 01.11.2026 – 31.10.2031 bekanntgegeben

Gemeindewahlleiterin: Gemeindeamtfrau Birgit Schittenhelm

stv. Gemeindewahlleiter: Verwaltungsfachwirt Michael Paulessen

– beide dienstansässig Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf –

Salzhemmendorf, 14.01.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

Bekanntmachung Kommunalwahlen am 13.09.2026

Bekanntmachung

Kommunalwahlen am 13.09.2026

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Berufung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist für das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die die Wahlleiterin auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft.

Gem. § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die im Flecken Salzhemmendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 28. Februar 2026 Wahlberechtigte aus dem Gebiet des Fleckens Salzhemmendorf als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus einem wichtigen Grund gem.
§ 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden.

Salzhemmendorf, 12.01.2026

Flecken Salzhemmendorf

Die Gemeindewahlleiterin

 

 

Angebote des Seniorenrates Salzhemmendorf 1. Halbjahr 2026

14.01.2026 15.00 Uhr         Nahrungsergänzungsmittel – Apotheke im Saaletal

Im IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf. Rückfragen und Anmeldungen bitte im IthPunkt unter Tel. 05153/ 808-173

06.02.2026 16:30 bis 19.00 Uhr         Malen mit Hannelore Brandes Teil 2

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 06.03.2026 10:00 Uhr         Im Alter finanziell absichern

Im IthPunkt, Hauptstraße 2a. Referentin: Heike Höhfeld, Bankfachwirtin aus Wolfenbüttel

In Kooperation mit Geld und Haushalt Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe

 13.03.2026 16:30 bis  19.00 Uhr       Malen mit Hannelore Brandes Teil 3

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 24.04.2026 16:30 bis 19.00 Uhr          Malen mit Hannelore Brandes Teil 4

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 08.05.2026                            Besichtigung der Feuerwehr Oldendorf einschl. Ratschläge zum Brandschutz

Schulstraße 1a.

29.05.2026 16:30 bis 19.00 Uhr     Malen mit Hannelore Brandes Teil 4

Im Dorfgemeinschaftshaus Osterwald, Drei-Linden-Straße 2. Rückfragen und Anmeldungen bitte bei Frau Brandes unter Tel. 05153/6345

 Mai/Juni                                Besuch Erdbeerfest Hof Sander Termin noch nicht bekannt.

Alle Veranstaltungen werden kostenlos angeboten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

 Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit dem Bürgerbus zu den Veranstaltungen zu fahren. Ansprechpartner ist Manfred Roth Mobil: 0172/4206378 oder E-Mail: info@buergerbus-salzhemmendorf.de

 Regelmäßige Angebote in Kooperation mit der KGS Salzhemmendorf (nur außerhalb der Schulferien):

 DigitalCafé (ehem. Schüler schulen Senioren)

Jeden Dienstag (außerhalb der Schulferien) von 11.30 bis 12:45 Uhr

im IthPunkt, Hauptstraße 2a

Bringen Sie Ihre digitalen Geräte wie z.B. ihr Handy oder iPad direkt mit!

 

Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben.

Dabei handelt es sich um folgende Datenübermittlungen an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 2 i. V. m. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  2. Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m.
    50 Abs. 5 BMG)
  3. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)

Die Einrichtung der Übermittlungssperre erfolgt kostenlos.
Voraussetzung ist, dass Sie im Flecken Salzhemmendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, werden entsprechende Anträge bereitgehalten und über die Internetseite www.salzhemmendorf.de des Fleckens Salzhemmendorf kann die Beantragung online erfolgen.

Ein eingelegter Widerspruch bleibt bis zum Widerruf im Melderegister gespeichert.

 

Salzhemmendorf, 07.01.2026                                               Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 und für den Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, gefasst. Der v.g. Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13

2) Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung) geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ geändert werden. Ergänzend werden die westlich angrenzenden und im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und in eine gemischte Baufläche geändert und somit dem Siedlungszusammenhang zugeordnet und die Ortslage abgerundet.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

2) Bebauungsplan Nr. 199 „BHWK-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von baulichen Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme (Produktion und Speicherung).

Zu diesem Zweck sollen auf der Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13, dargestellten Sonderbaufläche ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Als Maße der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) und die maximale Höhe baulicher Anlagen sowie eine offene und abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) festgesetzt.

Zur Eingrünung der Flächen werden Flächen zum Anpflanzen und mit der Bindung an den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie die bestehenden Einzelbäume zum Erhalt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) festgesetzt.

Neben der Sicherung und Entwicklung der Energieversorgung erfolgt zudem die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Sportplatzfläche, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt wird.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Für den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56 – Ortsteil Oldendorf Nr. 13 und des Bebauungsplanes Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 22.12.2025 bis 23.01.2026 durchgeführt.

Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung/ einsehbar.

• Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153/808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen:
➢ Übergeordnete Pläne und Programme
• Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
• Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
• Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen

➢ Fachgutachten
• Immissionsschutz: „Einzelfallprüfung zur Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes für einen externen Gasspeicher der Bioenergie Saaletal GmbH & Co KG, Quanthof 8, 31020 Salzhemmendorf“ (horst weyer und partner gmbh, Düren, 24.11.2025)
• Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse): „Faunistische Untersuchungen im Rahmen einer B-Planerstellung für den Bereich des alten Sportplatzes in Oldendorf (Flecken Salzhemmendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont)“ (Abia Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 27.01.2025)

➢ Umweltbericht (in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 199 als Teil II integriert)
•„Bebauungsplan Nr. 199 „BHKW-Anlage am Sportplatz“, Ortsteil Oldendorf, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung, Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 24.10.2025)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
– Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
– Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
– Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
– Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
– Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
– Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
– Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften
sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

Umweltverträglichkeitsprüfung:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 09.10.2025

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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