Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss und die Veröffentlichung der Planunterlagen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan Nr. 163 „Unter der Schule“, Ortsteil Salzhemmendorf – 1 Änderung und Erweiterung – einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Standortes der Grundschule Salzhemmendorf. Zu diesem Zweck wird die bislang festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert. Ferner werden die Maße der baulichen Nutzung entsprechend der Bedarfe der baulichen Entwicklung der Grundschule gegenüber den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 163 angepasst und durch die Festsetzung der abweichenden Bauweise (ohne Begrenzung der Gebäudelänge) ergänzt. Die bisher festgesetzten Baugrenzen werden neu geordnet und erweitert.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf wird im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. Die bisher wirksam dargestellte Wohnbaufläche wird in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Veröffentlichung:
Der Planentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, nebst Entwurfsbegründung ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB in der Zeit vom 20.02.2026 bis 23.03.2026 im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter

https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

• Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Im Rahmen der Veröffentlichung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an den o.g. Stellen unterrichten.

Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen:
➢ Übergeordnete Pläne und Programme
• Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
• Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
• Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen

Verfahren gem. § 13 a BauGB:
Für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB, welches für Bebauungspläne der Innenentwicklung angewendet werden kann, durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen gem. § 4 c BauGB ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter https://www.salzhemmendorf.de/.

Salzhemmendorf, den 13.02.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Seniorenrat Salzhemmendorf bittet um Wollspenden

Der Seniorenrat Salzhemmendorf möchte in diesem Jahr älteren alleinstehenden Menschen zu Weihnachten eine Freude bereiten. Ja – es ist noch lange hin, aber dieses Vorhaben bedarf eines langen Vorlaufs. An dieser Stelle kommen Sie, liebe Mitbürger/innen mit ins Boot. Der Seniorenrat bittet Sie, einmal in Ihre Schränke zu schauen, ob sich dort Wolle versteckt, die Sie nicht mehr benötigen. Wir bitten Sie um diese Wollspende – vorzugsweise sollte es sich um KEINE Rebbelwolle handeln, sondern um bisher unverstrickte Wolle. Die Senioren und Seniorinnen sollen mit Mützen, Handschuhen, Strümpfen, Tüchern usw. überrascht werden.

Auch „Mitstricker“ sind herzlich willkommen. Ob Sie allein zu Hause stricken oder sich Mehrere verabreden, bei einer Tasse Kaffee gemeinsam Zeit zu verbringen und zu stricken, kann dann entschieden werden.

Die Wollspende können Sie hier abgeben:

  • IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf (i. d. Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr geöffnet)
  • bei Frau Keese, Kaiserstr.9 in Benstorf oder
  • bei Frau Drögemüller, Bergmannsiedlung 11 in Wallensen

Der Seniorenrat Salzhemmendorf freut sich auf Ihre Unterstützung!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Seniorenrates Martina Keese, Tel. 05153/8029013 (AB) oder E-Mail: martina-keese@t-online.de

Aktiv durch die Ferien 2026

Der Flecken Salzhemmendorf plant wieder ein freiwilliges Betreuungsangebot für Schüler*innen bis 12 Jahre. Mit dieser Ferienbetreuungsmöglichkeit soll Eltern und Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Vom 27. bis 31.07.2026 sowie vom 03. bis 07.08.2026 jeweils von 08:00 bis 13:00 bzw. 16:00 Uhr findet das Ferienabenteuer in der Grundschule statt. Die Betreuung bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen kostet 60,- €, inkl. Mittagessen bis 16:00 Uhr sind es 90,- €.

Eine Anmeldung ist bereits online unter https://salzhemmendorf.feripro.de/ möglich.

Save the date: Das in Kooperation von sechs Kommunen organisierte Ferienpasszeltlager wird dieses Jahr wieder auf dem Alpha One Zeltplatz in Halvestorf stattfinden. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren. Es findet statt von Montag, den 03.08.2026 bis Samstag, den 08.08.2026. Die Anmeldung hierfür wird demnächst ebenfalls unter https://salzhemmendorf.feripro.de/ möglich sein.

Für Rückfragen steht Katharina Sander i. d. R. Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzhemmendorf.de zur Verfügung.

 

 

 

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 06.02.2026 im Amtsblatt 01/2026 des Fleckens Salzhemmendorf auf der Homepage (www.salzhemmendorf.de) verkündet.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 05.02.2026 unter dem Aktenzeichen 10.1/ Au erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Fleckens Salzhemmendorf (09.-17.02.2026) zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.

Salzhemmendorf, 06.02.2026

Flecken Salzhemmendorf

– Der Bürgermeister –

 

„DigitalCafé“ im IthPunkt wieder am Dienstag, den 10. Februar

Das DigitalCafé im IthPunkt findet ab dem 10. Februar wieder jeden Dienstag (außerhalb der Schulferien) in der Zeit von 11.30 bis 12.45 statt. Das „DigitalCafé“ ist aus dem Projekt „Schüler*innen schulen Senior*innen“ hervorgegangen. Schüler*innen des Wahlpflichtkurses „Medienscouts“ der KGS Salzhemmendorf bieten in Kooperation mit dem Seniorenrat die Möglichkeit an, beim Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen – sei es Smartphone, Tablet, Laptop… Interessierte können zu dieser Zeit mit ihren digitalen Geräten in den IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf, kommen und von Schüler*innen Tipps und Unterstützung für die Handhabung erhalten. Rückfragen bei Martina Keese Tel. (AB) 05153/8029013 oder im IthPunkt per E-Mail: ithpunkt@salzhemmendorf.de oder Tel. 05153/808-173

 

Startschuss für neue Dorfregion Salzhemmendorf, Lauenstein und Hemmendorf

Der Flecken Salzhemmendorf möchte sich in diesem Jahr zum nächstmöglichen Stichtag mit den Dörfern Salzhemmendorf, Lauenstein und Hemmendorf für die Aufnahme in das Förderprogramm Dorfentwicklung des Landes Niedersachsen bewerben. Das Förderprogramm unterstützt ländliche Regionen dabei, sich nachhaltig weiterzuentwickeln, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten und die Lebensqualität vor Ort langfristig zu sichern. Gefördert werden nicht nur Investitionen in öffentliche Maßnahmen, sondern auch Privatpersonen können von einer Förderung profitieren. Ziel der Förderung ist die Stärkung des Ortsbildes, die Verbesserung der sozialen Infrastruktur oder die Erschaffung neuer Angebote für Begegnung, Mobilität und Nahversorgung. Durch diese Maßnahmen soll es gelingen, die Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse in den Dörfern zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu fördern. Die aktive Bürgerbeteiligung ist ein wesentliches Element der Dorfentwicklung. Daher laden die Ortsräte zusammen mit der Gemeinde alle Bürger und Bürgerinnen der drei Orte dazu ein, sich mit ihren Ideen, Erfahrungen und Wünschen einzubringen. Nur durch eine breite Mitwirkung kann eine lebendige, zukunftsfähige Dorfregion entstehen, die den Bedürfnissen aller Generationen gerecht wird. Am Anfang des Prozesses steht die Definition erster thematischer Schwerpunkte sowie das Erkennen von Entwicklungspotentialen und möglicher Projekte. Alle Bürger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen an den Dorfrundgängen am 14. Februar ab 09:30 Uhr teilzunehmen. Treffen ist am Rathaus in Salzhemmendorf, Hauptstraße 2. Jeder der drei Orte wird zu Fuß erkundet, um Entwicklungspotentiale festzustellen. Begleitet werden die Rundgänge durch die Planungsgruppe Puche aus Northeim. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit sich mit Ihren Mitbürgern und Mitbürgerinnen in einem Reflektionsgespräch auszutauschen.

Zeitplan der Dorfrundgänge am 14. Februar 2026:

09:30 Uhr Treffen am Rathaus in Salzhemmendorf, Hauptstraße 2
11:30 Uhr Treffen am Dorfgemeinschaftshaus Hemmendorf, Alter Schulhof 4
(anschließend Mittagessen im Dorfgemeinschaftshaus)
14:00 Uhr Treffen am Naturerlebnisbad Lauenstein, Hemmendorfer Str. 55

Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Dorfrundgänge auf dem Instagram-Account des Fleckens Salzhemmendorf aktiv zu begleiten. Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Ideen für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft in Ihrem Dorf ein.

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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