Flecken Salzhemmendorf

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Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung: Anordnung in dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald

In dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald, Landkreis Hildesheim 157, wird hiermit gemäß § 8 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) das Flurbereinigungsgebiet wie folgt geändert:

Zum Verfahren werden hinzugezogen:

Landkreis Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 2 10/1, 12/1, 14/1
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 3 153

Die Größe des Verfahrens betrug 116,2610 ha und beträgt nun 120,5406 ha.

Bestandteile dieser Anordnung sind die Gebietskarte mit der Abgrenzung des Verfahrens, die Begründung dieser Anordnung, die Bestimmungen über die Nutzungsänderungen und das Betreten der Grundstücke sowie die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.

Die Anordnung mit allen Bestandteilen liegt für die Dauer von zwei Wochen – ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung – während der Dienststunden im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 05121/6970-198 wird gebeten. Des Weiteren können diese Unterlagen im Internet auf der folgenden Webseite eingesehen werden:

www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/bekanntmachungen/

 

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Hiermit werden die Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung – bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Rechtsinhaber muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist in Lauf gesetzt worden ist (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gilt zugleich für die folgenden mit der ersten Änderungsanordnung vom 07.10.2021 zugezogenen Flurstücke:

Landkreis Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 3 154/1
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 4 1/1
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 6 17/1, 18/1
Hildesheim Gronau (Leine) Barfelde 7 15/1, 15/4, 15/8, 15/9, 15/12, 17/1, 118/1, 128/2

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrage
Herten

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim, Tel.: (05121) 6970-139

Az.: 611 Barfelde-Wald   002.0 – 2025/03

Hildesheim, 05.06.2025

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

Wer hat den Gewinner-Slogan?

Per Wettbewerb: Landkreis-Kommunen suchen Spruch für ihre Online-Dienste

Die Digitalisierung ist eines der prägenden Themen des 21. Jahrhunderts. Mit elektronischen Akten und zahlreichen Online-Diensten hält sie auch in der Verwaltung immer weiter Einzug und erleichtert Bürgerinnen und Bürgern ihren „Amtsgang“. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) setzt dafür die Rahmenbedingungen. Ziel des OZG ist es, in Zukunft Hunderte Verwaltungsdienstleistungen elektronisch abrufbar und damit bequem von zu Hause aus zugänglich zu machen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont haben sich die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Kommunen in der sogenannten OZG-Werkstatt zusammengeschlossen, um diese Anforderungen gemeinsam umzusetzen.

Bereits jetzt stehen viele Verwaltungsleistungen sowohl auf den kommunalen Serviceportalen als auch auf dem zentralen Serviceportal des Landkreises bereit. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt von diesen Angeboten: Sie können Anträge bequem von zu Hause erledigen, sparen sich den Weg in die Behörde und gewinnen dadurch wertvolle Zeit. Zudem reduziert sich der Papierverbrauch erheblich, was den Verwaltungsaufwand minimiert. Gleichzeitig sorgt die einfache Online-Abwicklung für mehr Transparenz und eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert.

Damit Bürger noch besser informiert sind und die Möglichkeiten der Online-Dienste vermehrt nutzen, soll das Angebot jetzt verstärkt in der Öffentlichkeit beworben werden. Gesucht wird ein kurzer, prägnanter und kreativer Slogan, der die Vorteile der Online-Leistungen der Verwaltungen optimal widerspiegelt. Und wer könnte solch einen Slogan besser entwickeln als diejenigen, die es direkt betrifft – die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind daher aufgerufen, die Vorzüge der „digitalen Behördengänge“ in einem passenden Spruch zusammenzufassen.

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Hameln-Pyrmont eingeladen. Pro Person können maximal zwei Vorschläge eingereicht werden. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen wird die Gewinner auswählen.

Der erste Platz wird mit einem „Fette Beute“-Gutschein im Wert von 250 Euro prämiert, der zweite Platz mit einem 100 Euro Gutschein und der dritte Platz mit einem 50 Euro Gutschein.

Der Wettbewerb beginnt am Montag, 2. Juni, und endet am Donnerstag, 3. Juli.

Nähere Informationen sowie ein Online-Teilnahmeformular sind auf den Webseiten der Kommunen und zentral hier verfügbar.

Die Gemeindeverwaltung informiert

Straßenreinigung und Einhaltung der Verkehrssicherheit

Gerade in der aktuellen Jahreszeit möchten wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung hinweisen.

Nach geltendem Ortsrecht sind öffentliche Straßen und Nebenanlagen wie z. B. Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern selbst zu reinigen.

Zur Reinigung gehört die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut (1 x wöchentlich)  sowie in der kalten Jahreszeit der Winterdienst.

Der Luftraum über den Straßen und Gehwegen muss zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer innerorts ab der Grundstücksgrenze in angemessener Höhe frei von Ästen und Strauchwerk sein.

Als freizuhaltendes Lichtraumprofil gilt allgemein:

bei Gehwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Radwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Straßen                 4,50 Meter Höhe.

Werden Verkehrszeichen oder Straßenlampen durch Bewuchs verdeckt, muss dieser auch vom Grundstückseigentümer ausreichend zurückgeschnitten werden.

Die Straßenreinigungssatzung und Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf www.salzhemmendorf.de abgerufen werden.

 

Entsorgung von Schadstoffen, Altmetall und Elektrogeräte

Zur Vermeidung von illegalem Sammeln von Metallschrott im Flecken Salzhemmendorf kann eine Entsorgung von Schadstoffen, Altmetallen und Elektrogeräte im Rahmen der Schadstoffsammlung in der Kompostierungsanlage Lauenstein, Hemmendorfer Straße, 31020 Salzhemmendorf von Januar bis November am dritten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.

 

Salzhemmendorf, den 02. Juni 2025

FLECKEN SALZHEMMENDORF
Der Bürgermeister

Salzhemmendorf fährt mit: Vierter Bus der Öffis zeigt lokale Motive

Ab sofort ist der vierte Bus der Öffis mit lokalen Motiven unterwegs – diesmal Salzhemmendorf mit dem Ithturm aus Lauenstein und dem Hüttenstollen Osterwald. Der Bus ist Teil einer Aktion der Öffis, bei der für jede Kommune im Landkreis Hameln-Pyrmont ein individuell gestaltetes Fahrzeug im Linienbetrieb fährt. Diese Aktion ist ein Highlight im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Busverkehrs im Landkreis Hameln-Pyrmont. Die Öffis setzen mit dem neu gestalteten Bus für Salzhemmendorf ein Zeichen für den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit im Landkreis Hameln-Pyrmont. Der Bus trägt als markante Motive den Ithturm aus Lauenstein und den Hüttenstollen Osterwald. „Individuell gestaltete Busse wie der Salzhemmendorf-Bus bringen die Besonderheiten der Region sichtbar auf die Straße. So fördern wir nicht nur den Nahverkehr, sondern stärken auch das Gefühl der Verbundenheit innerhalb unseres Landkreises.“, so Holger Waldhausen, Geschäftsführer der Öffis. „Auch der vierte Jubiläumsbus wird auf den Straßen im Landkreis für Aufmerksamkeit sorgen und dazu beitragen, dass die Fahrgäste entspannt ihr Ziel erreichen“, so Landrat Dirk Adomat. Clemens Pommmerening, Bürgermeister des Fleckens Salzhemmendorf, sagt: „Der Salzhemmendorf-Bus mit dem Ithturm und dem Hüttenstollen ist ein schönes Beispiel dafür, wie wir unsere regionalen Wahrzeichen im öffentlichen Nahverkehr sichtbar machen. Diese Gestaltung zeigt, wie vielfältig unser schöner Flecken mit seinen vielen Ausflugszielen ist.“ Weitere individuell gestaltete Busse für die weiteren Städte und Gemeinden des Landkreises werden in den kommenden Wochen folgen.

Auf dem Bild v. l. n. r.: Öffis Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Grosch, Bürgermeister Salzhemmendorf Clemens Pommerening, Öffis Geschäftsführer Holger Waldhausen, Landrat Dirk Adomat.

 

„Fit mit dem Pedelec“ erstmals in Salzhemmendorf

Am 20. Mai hatte der Seniorenrat Salzhemmendorf in Kooperation mit dem Senioren- u. Pflegestützpunkt Hameln-Pyrmont sowie der Kreisverkehrswacht die Aktion „Fit mit dem Pedelec“ erstmals in Salzhemmendorf angeboten. Mit 10 Teilnehmer/innen war das Training gut besucht. Hauptveranstalter war die deutsche Verkehrswacht (Herr Schneeweiß) in Kooperation mit der Polizei Hameln (Herr Walter). Herr Walter übernahm den theoretischen Teil. Es wurde über die Gefahren und Vorzüge verschiedener Modelle hingewiesen sowie über Hilfsmittel bei evtl. Unfällen, um schweren Verletzungen vorzubeugen. Der praktische Teil fand auf dem Parkplatz des Naturerlebnisbades Lauenstein statt. Herr Schneeweiß von der Verkehrswacht überwachte die Fähigkeiten in dem von ihm aufgebauten Parcours. Auch eine Vollbremsung bei Gefahr wurde geübt und getestet, wie das mitgebrachte Pedelac reagiert. Auch die von ihm mitgebrachten easy-bikes konnten getestet werden. Der Seniorenrat Salzhemmendorf plant im nächsten Jahr diese Veranstaltung zu wiederholen und hofft auf zahlreiche Beteiligung der Salzhemmendorfer, willkommen sind nicht nur Senioren.  Auf dem Foto zu sehen: Teilnehmer*innen an der Aktion „Fit mit dem Pedelec“

 Die nächsten Veranstaltungen des Seniorenrats Salzhemmendorf sind: Am 05.06.2025 gibt es um 15:00 Uhr eine Einführung in die Aquarellmalerei mit Hannelore Brandes im IthPunkt, Hauptstraße 2a.

Ebenfalls im IthPunkt lädt der Seniorenrat am 06.06.2025 um 15.00 Uhr zu einem weiteren „Slow Dating“ (langsames Kennenlernen) ein.

 Um den „Sicheren Umgang mit dem Rollator“, „Sicher mit dem Bus unterwegs“ wird es am Donnerstag, den 12.06.2025 um 14:00 Uhr an der KGS (Kooperative Gesamtschule), Lauensteiner Weg 24 in Salzhemmendorf gehen. In Zusammenarbeit mit Frau Kalmbach von der Polizei Hameln und Herrn Svoboda von den Öffis werden theoretische und praktische Tipps `rund um den Rollator vermittelt.

Alle Veranstaltungen werden kostenlos angeboten. Der Seniorenrat Salzhemmendorf freut sich über eine rege Teilnahme.

Eine Anmeldung wird erbeten bei der Vorsitzenden des Seniorenrates Martina Keese, Tel. 05153/8029013 (AB) oder E-Mail: martina-keese@t-online.de oder in der Freiwilligenagentur Salzhemmendorf unter Tel. 05153/808-172 oder sander@salzhemmendorf.de.

 

 

 

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Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

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