Bekanntmachung
Abstufung der Kreisstraße K 5 zur Gemeindestraße
Gemäß § 7 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird hiermit die Abstufung des nachfolgend beschriebenen Streckenabschnitts der Kreisstraße K 5 öffentlich bekannt gemacht.
1. Betroffener Streckenabschnitt: Die Kreisstraße K 5 im Abschnitt von Station 1.578, Ortseingang bis Station 1.885 auf einer Länge von ca. 300 m.
2. Neuer Status: Der genannte Streckenabschnitt wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft.
3. Baulastträger: Die Baulast für den betroffenen Straßenabschnitt geht mit dem Tag der Wirksamkeit der Abstufung vom Landkreis Hameln-Pyrmont auf den Flecken Salzhemmendorf über.
4. Begründung: Aufgrund veränderter Verkehrsbedeutung erfüllt der Streckenabschnitt nicht mehr die Voraussetzungen einer Kreisstraße im Sinne des NStrG, da er überwiegend dem örtlichen Verkehrsbedürfnis dient.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden.
Salzhemmendorf, den 04.11.2026
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –
