Flecken Salzhemmendorf

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Archiv des Autors: Frank Batke

Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz zur Grundsteuerreform

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 05.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt festgestellt:

– Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 460,00 v.H.

– Grundsteuer B (Grundstücke) 314,13 v.H.

Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Grundsteuer B mit einem gerundeten Hebesatz von 315 v.H. festgesetzt.

Durch die Anwendung der v.g. Hebesätze entspricht das Gesamtaufkommen der Grundsteuern im Jahr 2025 dem des Vorjahres.

Die Hebesätze werden über die Hebesatzsatzung des Fleckens Salzhemmendorf zum 01.01.2025 verbindlich festgesetzt.

Nähere Informationen zur Ermittlung des Hebesatzes können dem Ratsinformationssystem auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter der Vorlage VO/2024/110 entnommen werden.

Salzhemmendorf, den 06. Dezember 2024

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Informationen zur Grundsteuerreform 01.01.2025

Warum ist die Reform notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Fläche-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.

Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.

Bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter.

 

Wie wird die Reform umgesetzt, was muss ich tun?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert, bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben. Daraus resultierend sind im Regelfall durch das zuständige Finanzamt zwei Bescheide ergangen:

– Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022

– Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025

Im Rahmen einer digitalen Datenübermittlung wurden den Gemeinden die Informationen aus den Grundsteuermessbescheiden ebenfalls zugeleitet. Ein Mitwirken der Grundstückseigentümer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

 

Wie wird der neue Hebesatz ermittelt und wie erfahre ich davon?

Aus der Gesamtsumme der Messbeträge ist jede Gemeinde individuell in der Lage, gemessen am Steueraufkommen aus dem Jahr 2024, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.

Im Januar 2025 erhalten die Grundstückseigentümer von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer.

Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Dies kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Ratsbeschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt.

Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Besteuerung der Grundstücke im Bereich der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft hat, wird im Flecken Salzhemmendorf voraussichtlich der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unverändert bei 460 v.H. belassen. Orientierend am Gesamtaufkommen der Grundsteuern aus dem Jahr 2024 soll anschließend ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen werden. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat des Fleckens Salzhemmendorf ist für den 05.12.2024 vorgesehen. Der aufkommensneutrale Hebesatz sowie die Hebesatzsatzung werden anschließend auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf bekannt gemacht.

Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz : 100 = Grundsteuer).

 

Wie geht es weiter?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Versand der neuen Grundsteuerbescheide ca. in der 2. bis 3. Kalenderwoche im Jahr 2025 erfolgen wird.

Bitte prüfen Sie die zugehenden Bescheide dahingehend, ob ein ggfls. bestehendes SEPA-Mandat (Lastschrifterklärung) übernommen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie im Anhang zum Bescheid die Möglichkeit, dieses neu zu erteilen.

Sollte dem Flecken Salzhemmendorf bis zum ersten Steuertermin am 15.02.2025 kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, kann es ca. 2 Wochen nach dieser Fälligkeit bei Nichtzahlung zur Zustellung einer Mahnung kommen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zeitnah mit dem Flecken Salzhemmendorf in Verbindung.

 

Ich glaube, mein Grundsteuerbescheid ist falsch, was kann ich tun?

In diesem Fall müssen Sie für sich klären, wo der Fehler Ihres Erachtens liegt.

Sollte ein Fehler im Messbescheid vom Finanzamt vorliegen, kann dieser auch nur von dort behoben werden. In aller Regel ist dann über Ihren ELSTER-Zugang eine Korrektur Meldung Ihrer Grundsteuerdaten erforderlich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Hier sollte vorrangig auf eine schriftliche Kommunikation zurückgegriffen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen des Fleckens Salzhemmendorf keine Fragen zu Ihren Messbescheiden (vom Finanzamt) beantworten können!

Für den Fall, dass im Grundsteuerbescheid des Fleckens Salzhemmendorf offensichtliche Unrichtigkeiten bestehen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Klage der Messbescheid des Finanzamtes nicht angefochten werden kann! Die Klage kann sich nur gegen die Festsetzungen des Grundsteuerbescheides (z.B. Hebesatz) richten.

 

Ich habe Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamtes eingelegt, mir liegt aber noch keine Antwort vor!

Bitte weisen Sie dem Flecken Salzhemmendorf zeitnah nach Zugang des Grundsteuerbescheides (2.-3. Kalenderwoche 2025) das bestehende Einspruchsverfahren durch Vorlage eines Zustellnachweises nach (Nachweis Einschreiben o.ä). In diesem Fall wird die Möglichkeit einer „Aussetzung der Vollziehung“ des Grundsteuerbescheides bis zur Entscheidung des Finanzamtes geprüft.

 

Wo kann ich noch weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen können auf einer Seite des Nds. Landesamtes für Steuern eingeholt werden. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Link:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html

 

Flecken Salzhemmendorf
Fachdienst Finanzen
Dezember 2024

Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.07.2024

Der Rat des Fleckens Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07. März 2024 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Die Regelungen gelten ab dem 01.07.2024 und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung vom 19.04.2013.

Allen Hundehaltern im Gemeindegebiet werden im Zeitraum Mai bis Juni 2024 entsprechend neue Steuerbescheide zugestellt.

Im Jahr 2024 wird die zum 01.07. fällige Hundesteuer jeweils anteilig auf Basis der bisher geltenden Hundesteuersatzung (01.01.-30.06.2024) sowie der neuen Hundesteuersatzung (01.07.-31.12.2024) erhoben. Ab dem Jahr 2025 gelten die neuen Steuersätze ganzjährig.

Selbstzahler sollten evtl. bestehende Daueraufträge ab diesem Zeitpunkt anpassen. Bei Vorlage eines SEPA-Mandates sind keine Anpassungen erforderlich.

Fragen richten Sie bitte direkt an den Fachdienst Finanzen, Herrn Mumme unter der Durchwahl 05153 / 808 – 130 oder per E-Mail mumme@salzhemmendorf.de.

Die Neufassung der Satzung finden Sie hier ⇒ Hundesteuersatzung 01.07.2024

Der Osthang des Iths

 

Historische Kulturlandschaften im Landkreis Hameln-Pyrmont

Erfasst durch: Christian Wiegand, Büro Kulturlandschaft und Geschichte, Hannover, 2002

Name des Gebietes: STIEGHAGEN, OSTHANG DES ITHS
Gemeinde / Flecken : Salzhemmendorf, Ortsteil Lauenstein
Ungefähre Abgrenzung : Almartige Bergwiesenlandschaft, eingebettet zwischen den Buchenwäldern von Apkenberg und Dornbrink (Ith). Größe: ca. 20 ha.
Besondere / wertgebende /prägende Merkmale :
  • Reich strukturiert durch relativ kleinteilige Parzellierung und hohe Reliefenergie.
  • Zahlreiche, z. T. historische Landschaftselemente: hölzerne Weidezäune, zahlreiche alte Hude-, Schneitel und Obstbäume.
  • Naturnaher Bachlauf des Rösebachs am Nordrand der Wiesenfläche (Waldrand).
  • Unbegradigte und unbefestigte Feld- oder Graswege, die sich dem Gelände anpassen.
  • Relativ extensiv genutzt Flächen aufgrund der abseitigen Lage.
Vorkommen historischerKulturlandschaftsteile :
  • Stieghagen-Eichen (auch „14 Eichen“ genannt).
  • Wölbacker am Stegelskamp: etwas oberhalb des Gebiets im Buchenwald
Karte: TK25, Blatt 3923 Salzhemmendorf, M. 1:25.000

Karte: TK25, Blatt 3923 Salzhemmendorf, M. 1:25.000

 

Weide mit Schneitelbäumen. (Foto: Wiegand, Nov. 02, HM-XXIX-13)

Weide mit Schneitelbäumen. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXIX-13)

 

Blick über den Rösebach nach Süden zu den Stieghagen- Eichen. (Foto: Wiegand, Nov. 02, HM-XXXIV-10)

Blick über den Rösebach nach Süden zu den Stieghagen- Eichen. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXXIV-10)

 

Blick von der Eichengruppe Stieghagen nach Norden. (Foto: Wiegand, Nov. 02, HM-XXIX-14)

Blick von der Eichengruppe Stieghagen nach Norden. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXIX-14)

 

Eichengruppe Stieghagen. (Foto: Wiegand, Nov. 02, HM-XXIX-12)

Eichengruppe Stieghagen. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXIX-12)

 

Zaun, Grasweg und Weidbäume im Nordwesten des Gebiets. (Foto: Wiegand, Nov. 02, HM-XXIX-29-10)

Zaun, Grasweg und Weidbäume im Nordwesten des Gebiets. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXIX-29-10)

Der Südhang des Thüster Berges

 

Historische Kulturlandschaften im Landkreis Hameln-Pyrmont

Erfasst durch: Christian Wiegand, Büro Kulturlandschaft und Geschichte, Hannover, 2002

Name des Gebietes : SÜDHANG DES THÜSTER BERGES BEI LEVEDAGSEN
Gemeinde / Flecken : Salzhemmendorf
Ungefähre Abgrenzung : Bewegte strukturreiche Heckenlandschaft am Südhang des Thüster Bergs zwischen Levedagsen und Thüste. Größe: ca. 200 ha.
Besondere / wertgebende /
prägende Merkmale :
  • Das Gebiet ist ein gutes Beispiel einer historischen Allmendelandschaft: mageres Weideland durchsetzt mit Hecken und Feldgehölzen, eine besonders vielfältige, strukturreiche Landschaft.
  • Die heutige Anordnung von Wald- und Offenland entspricht weitgehend der historischen.
  • Straße zwischen Thüste und Levedagsen (streckenweise Obstbaumallee) passt sich der Landschaft an, der Straßenverlauf ist beinahe identisch mit dem der kurhannoverschen Landesaufnahme (1782).
  • Der Anblick von Levedagsen vom Gebiet aus vermittelt einen historischen Eindruck: kleiner Ort mit Bausubstanz aus rotem Ziegel, kaum technische Objekte.
  • Hecken (i.d.R. aus heimischen Arten wie Weißdorn oder Rose) gliedern die Landschaft, außerdem einige Einzelbäume und hölzerne Weideschuppen.
  • Im ganzen Landkreis selten und daher hier besonders wertvoll ist das Vorkommen der Lesesteinmauern.
Vorkommen historischer
Kulturlandschaftsteile :
  • Lesesteinmauer in der Wiese
  • Hudewaldrelikt bei Levedagsen
  • Lesesteinmaue
Karte: TK25, Blatt 3923 Lauenstein, M. 1:25.000

Karte: TK25, Blatt 3923 Lauenstein, M. 1:25.000

 

Luftbild von Südosten: Heckenlandschaft unterhalb des Thüster Bergs. (Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXI-9)

Luftbild von Südosten: Heckenlandschaft unterhalb des Thüster Bergs. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXI-9)

 

Rosen- und Weißdornhecken gliedern Äcker und Grünland. (Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXVI-28)

Rosen- und Weißdornhecken gliedern Äcker und Grünland. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXVI-28)

 

Der Landschaft angepasster Verlauf der alten Straße zwischen Levedagsen und Thüste. (Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXVI-29)

Der Landschaft angepasster Verlauf der alten Straße zwischen Levedagsen und Thüste. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXVI-29)

 

Alte Obstbaumallee an der Straße zwischen Levedagsen und Thüste. (Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXVI-31)

Alte Obstbaumallee an der Straße zwischen Levedagsen und Thüste. (Foto: Wiegand, 2002, HM-XXVI-31)

Hudewäldchen nordöstlich von Levedagsen

Westlich oberhalb von Levedagsen liegt ein kleines Buchenwäldchen (0,1 ha) auf einer Weide. Die Bäume sind extrem ausladend und großkronig gewachsen, die Wurzeln liegen z. T. bloß, vermutlich aufgrund von Beweidung und Trittbelastung durch Viehhufe. Die Grasvegetation der Wiese geht unter dem geschlossenen Kronendach der Bäume in weitgehend unbewachsenen Boden über.

Das Hudewäldchen ist als Einheit in Zusammenhang mit der umliegenden Weide zu sehen, die nicht durch einen Zaun voneinander abgegrenzt sind. Am Wuchs der Bäume (große Kronen, freiliegender Wurzelbereich) kann man ablesen, dass das Wäldchen lange Zeit beweidet wurde und heute auch noch wird. Es handelt sich also um ein rezentes Hudewäldchen.

Bei der Hude (Waldweide) wurden Haustiere von einem Hirten in den Wald getrieben. Während Kühe, Schafe und Ziegen in erster Linie Keimlinge, jungen Baumwuchs, Kräuter und Gräser fraßen, wurden Schweine im Herbst mit Eicheln und Bucheckern gemästet. Die Hudewirtschaft war bis zur Mitte des 19. Jh. weit verbreitet. Danach wurde sie zum Schutz des Waldes verboten. Die gemeinschaftlichen Allmendeflächen wurden aufgeteilt und privatisiert. Seither wird die Waldweide nur noch auf kleinen Restflächen wie hier durchgeführt.

Hudewald von Süden gesehen (Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXVI-38)

Hudewald von Süden gesehen
(Foto: Wiegand, Okt. 02, HM-XXVI-38)

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