Flecken Salzhemmendorf

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Archiv des Autors: Frank Batke

Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten, eingeschränkten und verkürzten Veröffentlichung und Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Veröffentlichung (gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss zur erneuten, eingeschränkten und verkürzten Veröffentlichung gem. § 3
Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 190 „Saaletal“, Ortsteil Benstorf, gefasst.

Der Veröffentlichungsbeschluss und die erneute, eingeschränkte und verkürzte Veröffentlichung der Planunterlagen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan Nr. 190 „Saaletal“, Ortsteil Benstorf

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 „Saaletal“ dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Freizeit- und Erlebnisparks Rasti-Land und der Deckung des damit verbunden Baulandbedarfs sowie der Förderung der touristischen Entwicklung des Fleckens Salzhemmendorf. Geplant ist insbesondere die Erweiterung des Freizeitangebotes um themenbezogene Ferienunterkünfte, Freizeit- und Erholungsflächen, gastronomische Angebote sowie ergänzende Spiel- und Sporteinrichtungen, um längere Aufenthalte zu ermöglichen und die Attraktivität des Standortes nachhaltig zu stärken.

Zu diesem Zweck wird im Teilplan 1 ein gegliedertes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeit- und Erlebnispark“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Darüber hinaus werden Festsetzungen zu Maßen der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse und maximale Höhe baulicher Anlagen) sowie zur Bauweise getroffen.  Die geplante Bebauung soll sich dabei in den bestehenden Siedlungsbereich und das Landschaftsbild einfügen.

Ferner werden öffentliche Straßenverkehrsflächen (Quanthofer Straße), Festsetzungen zur Neuordnung von Stellplatz- und Busverkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen, Maßnahmen zum Immissionsschutz sowie Maßnahmen zur Rückhaltung und Ableitung des Oberflächenwassers im Bebauungsplan festgesetzt.

Zur landschaftlichen Integration des Plangebietes sollen Festsetzungen zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen beitragen. Ergänzend werden Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft getroffen und Anforderungen des Hochwasser-, Arten- und Landschaftsschutzes berücksichtigt.

Ergänzend werden Flächen für eine bedarfsgerechte technische Infrastruktur, einschließlich der Vorbereitung eines Blockheizkraftwerks und einer Trafostation, planungsrechtlich gesichert. Ebenso berücksichtigt der Bebauungsplan die Anforderungen der im Plangebiet verlaufenden 380-kV-Freileitung einschließlich der erforderlichen Schutzabstände und Nutzungseinschränkungen.

Die Kompensation der im Plangebiet zu erwartenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft (bodenrechtlicher Ausgleich) wird im Teilplan 1 durch Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB berücksichtigt. Zur artenschutzrechtlichen Kompensation werden im Teilplan 1 (Kompensation für die Zauneidechse) und im Teilplan 2 (Kompensation für die Feldlerche) entsprechende Festsetzungen getroffen.

Änderungen und Ergänzungen:

Aufgrund einer im Nachgang zur Veröffentlichung erfolgten Anpassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hat der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 07.05.2026 die erneute, eingeschränkte und verkürzte Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können zu den geänderten Inhalten des Bebauungsplanes Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Dauer der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Veröffentlichung wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Die Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf

  • die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung und die damit zu berücksichtigenden Anforderungen insbesondere zum Leitungsschutzbereich, zu Bauhöhenbeschränkungen sowie zum Maststandort,
  • Belange des Hochwasserschutzes,
  • Belange des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ und
  • artenschutzrechtliche Belange, insbesondere bezogen auf das nachgewiesene Vorkommen des Bibers und der daraus resultierenden Anpassungen der Planung.

Die übrigen Planinhalte des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 190 bleiben unverändert.

Räumliche Geltungsbereiche:

Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 190 „Saaletal“ (Teilpläne 1 und 2) gehen aus den nachfolgenden Übersichtskarten hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Topographischen Karte (TK 25) M 1:25.000 (i.O.), © 2025 LGLN

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2019 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2024 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Erneute, eingeschränkte und verkürzte Veröffentlichung:

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 190 „Saaletal“, Ortsteil Benstorf, (bestehend aus den Teilplänen 1 und 2), nebst Entwurfsbegründung und Umweltbericht (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

22.05.2026 bis einschl. 05.06.2026

im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 190 „Saaletal“, Ortsteil Benstorf, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchung im Rahmen der Änderung des FNP Nr. 50 – Ortsteil Benstorf Nr. 8 und Erstellung des B-Planes
    190 „Saaletal“ in der Gemeinde Hemmendorf, OT Benstorf / Landkreis Hameln/Pyrmont“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 25.11.2019)
  • Artenschutz (Reptilien): „Reptilienerfassung im Bereich der Zufahrt des Rastilandes in Benstorf / Quanthof (Landkreis Hameln-Pyrmont)“, (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 24.02.2024)
  • Verkehr: „Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung eines Feriendorfes am Freizeitpark Rasti-Land im Flecken Salzhemmendorf“, (Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 04.01.2022)
  • Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm): „Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 190 „Saaletal“ und 195 „Saaletal Nord“ des Fleckens Salzhemmendorf“, (Bonk-Maire-Hoppmann GmbH (BMH), Garbsen, 13.04.2026)
  • Umweltbericht (in der Begründung als Teil II integriert)
  • „Bebauungsplan Nr. 190 „Saaletal“, Teil II Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 13.04.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen, Erholung
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild, Erholungswert
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Erfordernis einer naturschutzbehördlichen Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Entwicklung von Gehölzstrukturen, Anforderungen an Maßnahmen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“, naturnahe Gestaltung und Pflege von Retentionsflächen, Heckenpflanzungen und Einfriedungen, Verwendung heimischer Gehölzarten, Entwicklung naturnaher Grünflächen und Gewässerrandbereiche sowie Monitoring- und Pflegeanforderungen für Ausgleichs- und Grünflächen (Landkreis Hameln-Pyrmont), Anforderungen an Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen im Bereich von Hochspannungsfreileitungen (TenneT TSO GmbH), Auswirkungen auf Natur, Landschaftsbild und Naherholung u.a. durch Höhenbegrenzung, Berücksichtigung nachbarrechtliche Auswirkungen bei Eingrünungsmaßnahmen (Bürger)
  • Artenschutz: Vorkommen des Bibers (Landkreis Hameln-Pyrmont, Bürger), Mahd zum Schutz der Amphibien, Maßnahmen zum Schutz des Bibers und der Feldlerche, Bauzeitenregelungen, ökologische Baubegleitung sowie artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und agrarstrukturelle Auswirkungen durch die Inanspruchnahme von Flächen (Landwirtschaftskammer Niedersachsen), Baugrundverhältnisse und Baugrunduntersuchungen, Erdfallgefährdung (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz: Anforderungen an Maßnahmen im Bereich der Aue und des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes, wasserrechtliche Genehmigungen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Immissionsschutz: Immissionen und Emissionen des Eisenbahnbetriebes, Blendwirkungen auf den Bahnbetrieb (PV-Anlagen), Anforderungen zum Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Bahnverkehrs sowie Hinweise zu Lärm- und Nutzungskonflikten, Lichtimmissionen (Deutsche Bahn AG), Einhaltung der TA Lärm i. Z.m. Höchstspannungsfreileitungen (TenneT TSO GmbH), Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Verkehrs- und Nutzungslärmimmissionen (Bürger)
  • Denkmalschutz: Belange der Bodendenkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastung, Gefährdungsbeurteilungen und Sondierungen vor Bodeneingriffen (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Brandschutz: Löschwasserversorgung (Grundschutz), Anforderungen an Hydranten, Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Ver- und Entsorgung: Anforderungen und Schutzabstände im Bereich von Hochspannungsleitungen und Leitungstrassen (380-kV-Leitung), Freileitungsschutzbereiche sowie Hinweise zu Bau-, Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen im Leitungsbereich (TenneT TSO GmbH), Leitungsauskunft Streckenfernmeldekabel Nr. F3355 im Grenzbereich (Deutsche Bahn AG)
  • Verkehrsinfrastruktur (Bahn): Gewährleistung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnanlagen, Berücksichtigung vorhandener Kabel- und Leitungsanlagen, Sicherheitsabstände zu Gleisanlagen, Anforderungen an Bauausführung und Baustellenbetrieb im Nahbereich der Bahn, Leitungskreuzungen, geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Hameln – Elze sowie Haftungs- und Abstimmungsregelungen (Deutsche Bahn AG)
  • Verkehr: Besucherzahlen, Stellplatzbedarf, Verkehrsbelastungen und Auswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung auf die örtliche Verkehrssituation (Bürger)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 18.05.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 – Ortsteil Benstorf Nr. 8, gefasst.

Der Veröffentlichungsbeschluss und die Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 – Ortsteil Benstorf Nr. 8

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Benstorf Nr. 8, dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Freizeit- und Erlebnisparks Rasti-Land.

Zu diesem Zweck ist in südlicher Fortsetzung des bestehenden Freizeit- und Erlebnisparks die Änderung der bisher im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Grünzug“ und eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Die Sonderbaufläche „Freizeitpark“ schafft dabei auch die planungsrechtliche Möglichkeit zur Unterbringung der für den Betrieb erforderlichen technischen Nebenanlagen zur Energieversorgung.

Ferner wird die bestehende oberirdische 380 kV-Freileitung dargestellt. Für die Abgrenzungen des vorhandenen Landschaftsschutzgebietes „LSG HM 00004 Saaletal“ und des Schutzgebietes für Grund- und Quellwassergewinnung des Trinkwassergewinnungsgebietes (TWGG) Benstorf der Schutzzonen III A sowie das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet erfolgt eine nachrichtliche Übernahme in die vorliegende FNP-Änderung.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50, Ortsteil Benstorf Nr. 8, geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2019 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Veröffentlichung:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50, Ortsteil Benstorf Nr. 8, nebst Entwurfsbegründung und Umweltbericht (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

22.05.2026 bis einschl. 22.06.2026

im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 50, Ortsteil Benstorf Nr. 8, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 50, Ortsteil Benstorf Nr. 8, wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchung im Rahmen der Änderung des FNP Nr. 50 – Ortsteil Benstorf Nr. 8 und Erstellung des B-Planes
    190 „Saaletal“ in der Gemeinde Hemmendorf, OT Benstorf / Landkreis Hameln/Pyrmont“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 25.11.2019)
  • Artenschutz (Reptilien): „Reptilienerfassung im Bereich der Zufahrt des Rastilandes in Benstorf / Quanthof (Landkreis Hameln-Pyrmont)“, (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 24.02.2024)
  • Verkehr: „Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung eines Feriendorfes am Freizeitpark Rasti-Land im Flecken Salzhemmendorf“, (Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 04.01.2022)
  • Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm): „Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 190 „Saaletal“ und 195 „Saaletal Nord“ des Fleckens Salzhemmendorf“, (Bonk-Maire-Hoppmann GmbH (BMH), Garbsen, 13.04.2026)
  • Umweltbericht (in der Begründung als Teil II integriert)
  • „50. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Benstorf Nr. 8, Teil II Umweltbericht“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 13.04.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen, Erholung
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild, Erholungswert
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belanges sowie privaten Personen

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Erfordernis einer naturschutzbehördlichen Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Entwicklung von Gehölzstrukturen, Anforderungen an Maßnahmen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“, naturnahe Gestaltung und Pflege von Retentionsflächen, Heckenpflanzungen und Einfriedungen, Verwendung heimischer Gehölzarten, Entwicklung naturnaher Grünflächen und Gewässerrandbereiche sowie Monitoring- und Pflegeanforderungen für Ausgleichs- und Grünflächen (Landkreis Hameln-Pyrmont), Berücksichtigung der Saale als § 30 Biotop, des Überschwemmungsgebietes der Aue und des LSG „Saaletal“, Vermeidung von Flächenversiegelung (Leineverband),
  • Artenschutz: Vorkommen des Bibers, Mahd zum Schutz der Amphibien, Maßnahmen zum Schutz des Bibers und der Feldlerche, Bauzeitenregelungen, ökologische Baubegleitung sowie artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen, agrarstrukturelle Auswirkungen durch die Inanspruchnahme von Flächen, hohes Ertragspotenzial, Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer Niedersachsen), Baugrundverhältnisse und Baugrunduntersuchungen, Erdfallgefährdung, Bodenfunktionen, Reduzierung der Neuversiegelung von Böden, Bodeneigenschaften, Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Verbesserung der Bodenfunktionen, NIBIS-Kartenserver (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz/Wasserwirtschaft: Anforderungen an Maßnahmen im Bereich der Aue und des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes, wasserrechtliche Genehmigungen, Oberflächenwasserbewirtschaftung (Landkreis Hameln-Pyrmont), Gewässerunterhaltung der Aue (Gewässer II. Ordnung), Anforderungen an Rückhaltung und Versickerung, Anforderungen zu Unterhaltungszwecken (Leineverband)
  • Immissionsschutz: schalltechnische Bewertung aufgrund zusätzlicher Emittenten (BHKW/Trafo), Vorbelastung durch Windenergieanlagen, Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Landkreis Hameln-Pyrmont), Immissionen und Emissionen des Eisenbahnbetriebes, Blendwirkungen auf den Bahnbetrieb (PV-Anlagen), Anforderungen zum Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Bahnverkehrs sowie Hinweise zu Lärm- und Nutzungskonflikten (Deutsche Bahn AG),
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastung, Gefährdungsbeurteilungen und Sondierungen vor Bodeneingriffen (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen– Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Ver- und Entsorgung: Leitungsauskunft Streckenfernmeldekabel Nr. F3355 im Grenzbereich (Deutsche Bahn AG)
  • Verkehrsinfrastruktur (Bahn): Gewährleistung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnanlagen, Berücksichtigung vorhandener Kabel- und Leitungsanlagen, Sicherheitsabstände zu Gleisanlagen, Anforderungen an Bauausführung und Baustellenbetrieb im Nahbereich der Bahn, Leitungskreuzungen, geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Hameln – Elze sowie Haftungs- und Abstimmungsregelungen (Deutsche Bahn AG), Schutz benachbarter Eisenbahnbetriebsanlagen (Eisenbahn-Bundesamt)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 18.05.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9 und für den Bebauungsplan Nr. 195 „Saaletal Nord“, Ortsteil Benstorf, gefasst.

Die v.g. Beschlüsse und die Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

1)  Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9 und

2)  Bebauungsplan Nr. 195 „Saaletal Nord“, Ortsteil Benstorf

 

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9 – bestehend aus 2 Teiländerungsbereichen

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) dient im Teiländerungsbereich 1 der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Freizeit- und Erlebnisparks Rasti-Land. Zu diesem Zweck soll die verkehrliche Erschließung des Freizeit- und Erlebnisparks neu geordnet und das Angebot für den ruhenden Verkehr verbessert werden. Hierfür ist in östlicher Fortsetzung des bestehenden Freizeitparks die Änderung der bisher im rechtswirksamen FNP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“ vorgesehen.

Der Teiländerungsbereich 2 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung eines Regenrückhaltebeckens zur geordneten Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers. Zu diesem Zweck sollen die bisher im rechtswirksamen FNP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ geändert werden.

Räumliche Geltungsbereiche:

Die räumlichen Geltungsbereiche der FNP-Änderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9, Teiländerungsbereich (TÄB) 1 und 2, gehen aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

2) Bebauungsplan Nr. 195 „Saaletal Nord“, Ortsteil Benstorf

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Saaletal Nord“ dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Freizeit- und Erlebnisparks Rasti-Land. Zu diesem Zweck soll die verkehrliche Erschließung des Freizeit- und Erlebnisparks neu geordnet und das Angebot für den ruhenden Verkehr verbessert werden.

Hierfür ist auf der Grundlage der parallel in Aufstellung befindlichen 51. FNP-Änderung ein sonstiges Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Freizeit- und Erlebnispark“ gem.
§ 11 BauNVO vorgesehen. Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl 1 (GRZ1 – maximal zulässige Bodenversiegelung) von 0,05, eine Grundflächenzahl 2 (GRZ2 – maximal zulässige Oberfläche der Photovoltaikmodule) von 0,6 festgesetzt.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt im Osten über den Anschluss an die Kreisstraße (K7), die als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Der Bebauungsplan Nr. 195 wird in Bezug auf die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche und dem für die Betriebszufahrt erforderlichen Straßenausbau als planfeststellungsersetzender Bebauungsplan aufgestellt. Die zum Freizeitpark führende Zuwegung wird als Sondergebiet „Freizeit- und Erlebnispark“ festgesetzt. Festsetzungen von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, berücksichtigen einen ausreichenden Abstand zu der nördlich angrenzenden Bundesstraße (B1).

Zur landschaftlichen Integration des Plangebietes werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Darüber hinaus werden Flächen für Versorgungsanlagen zur Rückhaltung und Ableitung des Oberflächenwassers festgesetzt.

Zudem werden Festsetzungen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Entwicklung von Habitatstrukturen für die Zauneidechse), zum Artenschutz (Beleuchtung, Reptiliensperreinrichtung) sowie für die bodenrechtliche Kompensation Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Kompensation der im Plangebiet zu erwartenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erfolgt über noch zur Verfügung stehende Werteinheiten des Bebauungsplanes Nr. 190 „Saaletal“, Teilplan 1.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 195 sowie die Lage der Kompensationsfläche gehen aus den nachfolgenden Übersichtskarten im Maßstab 1:5.000 und 1:25.000 (i.O.) hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

Kartengrundlage: Auszug aus der topographischen Karte (TK 25) i.o.M. 1:25.000, © 2019 LGLN, Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Veröffentlichung:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9, und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 „Saaletal Nord“, Ortsteil Benstorf, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

22.05.2026 bis 22.06.2026

im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9, und den Bebauungsplan Nr. 195 „Saaletal Nord“, Ortsteil Benstorf, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Ortsteil Benstorf Nr. 9, wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchung im Rahmen der Änderung des FNP Nr. 50 – Ortsteil Benstorf Nr. 8 und Erstellung des B-Planes
    190 „Saaletal“ in der Gemeinde Hemmendorf, OT Benstorf / Landkreis Hameln/Pyrmont“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 25.11.2019)
  • Artenschutz (Reptilien): „Reptilienerfassung im Bereich der Zufahrt des Rastilandes in Benstorf / Quanthof (Landkreis Hameln-Pyrmont)“, (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 24.02.2024)
  • Verkehr: „Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung eines Feriendorfes am Freizeitpark Rasti-Land im Flecken Salzhemmendorf“, (Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 04.01.2022)
  • Verkehr (Straßenausbau): Straßenausbauplanung (Entwurf) „Freizeitpark Rasti-Land Anbindung an K 7 (Quanthof)“, Porta Westfalica, 16.04.2026 einschl.
  • Übersichtskarte, Lageplan, Regelquerschnitt, Längsschnitt, Höhenplan Anbindung Planstraße, Lageplan Sichtfelder, Ermittlung der Belastungsklasse K 7 und Erläuterungsbericht sowie
  • Sicherheitsaudit (Auditphase 2) (06.06.2024),
  • Stellungnahme zum Sicherheitsaudit (Ingenieurbüro Kruse, 24.06.2024) und
  • Vermerk (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 02.08.2024)
  • Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm): „Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 190 „Saaletal“ und 195 „Saaletal Nord“ des Fleckens Salzhemmendorf“, (Bonk-Maire-Hoppmann GmbH (BMH), Garbsen, 13.04.2026)
  • Umweltberichte (jeweils in die Begründung als Teil II integriert)
  • „51. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Benstorf Nr. 9, Teil II Umweltbericht“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 23.04.2026)
  •  „Bebauungsplan Nr. 195 „Saaletal Nord“, OT Benstorf, Teil II Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 23.04.2026)

Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen, Erholung
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: Luftaustauschprozesse, Kalt- und Frischluftzufuhr
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild, Erholungswert
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privater Personen

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Ordnungsgemäße Realisierung und Überwachung der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sowie Pflanzmaßnahmen (Monitoring), Pflanzmaßnahmen und Pflanzqualitäten, Artenliste, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, externe Kompensationsmaßnahmen, FFH-Gebiet, Begrünung und Einfriedung der Stellplatzflächen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Artenschutz: Mahd- und Pflegevorgaben zum Artenschutz, Maßnahmen für Reptilien und Amphibien, ökologische Baubegleitung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Flächenversiegelung (Leineverband), Hinweise zum Flächenverbrauch und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen (Landwirtschaftskammer Niedersachsen), Baugrundverhältnisse und Erdfallgefährdung (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz/Wasserwirtschaft: Gewässer III. Ordnung, einzuhaltende Gewässerabstände (Landkreis Hameln-Pyrmont), Gewässerunterhaltung und Betroffenheit (Saale und Aue) (Leineverband)
  • Immissionsschutz: Immissionen und Emissionen des Eisenbahnbetriebes, Blendwirkungen durch Beleuchtungs- und Photovoltaikanlagen, Schutzmaßnahmen (Deutsche Bahn AG)
  • Denkmalschutz: denkmalrechtliche Genehmigung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastung, Gefährdungsbeurteilungen und Sondierungen vor Bodeneingriffen (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Brandschutz: Löschwasserversorgung (Grundschutz) (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Ver- und Entsorgung: Leitungsbestände (Telekommunikationslinien), Kabelschutzanweisungen, Anforderungen an Bauausführung und Zugänglichkeit von Leitungen, Planauskunft (Deutsche Telekom Technik GmbH, DB Kommunikationstechnik GmbH), Leitungsauskunft Streckenfernmeldekabel Nr. F3355 im Grenzbereich (Deutsche Bahn AG),
  • Verkehrsinfrastruktur (Straße): Neuanbindung an die Kreisstraße 7, Ausbaumaßnahmen (Linksabbiegespur), Erschließungsverbote entlang der Bundesstraße 1, Straßenausbauplanung, straßenrechtliche Anforderungen (Bau- und Erschließungsverbote), Kreuzungsvereinbarung, Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs der Kreisstraße, Abstimmungen zu rechtlichen und konkreten Randbedingungen (u.a. Sondernutzungserlaubnis, Abschluss einer Durchführungsvereinbarung, Bürgschaft), straßenrechtliche Planfeststellung, Widmung, Mitwirkung und Einvernehmen der Straßenbaubehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr), Berücksichtigung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen beim Straßenausbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Verkehrsinfrastruktur (Bahn): Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs, Abstandsflächen zu Bahnanlagen, Einhaltung baurechtlicher und nachbarrechtlicher Bestimmungen, Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnbetriebsanlagen, Schutz vor Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs, Bauausführung im Gleisbereich, Berücksichtigung betriebsnotwendige Kabel, Leitungen oder Verrohrungen, Ausschluss widerrechtlichen Betretens von Bahnanlagen, Anforderungen an Bepflanzungen und zur Versickerung und Ableitung von Oberflächenwasser, Baustellen- und Beleuchtungsmaßnahmen, geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Hameln-Elze, Schadensersatz und Haftung, Ausschluss von Genehmigungsfreistellungsverfahren (Deutsche Bahn AG), Konfliktvermeidung durch Blendungen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Klimaschutz: Berücksichtigung der Solaranlagenpflicht (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 18.05.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Flyer – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ vorgestellt. Der Ratgeber gibt Informationen darüber, wie sich jeder und jede zu Hause in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen vorbereiten kann.

Der Ratgeber wurde umfassend überarbeitet. Weiter enthalten sind bewährte Inhalte für die klassische Notfallvorsorge – etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter. Wie bisher gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten. Zudem gibt es Informationen zur Warnung oder wie man trotz ausgefallener Netze weiter informiert bleiben kann. Ebenso beinhaltet er Hinweise, was man tun kann, wenn es brennt oder wenn die Versorgung mit Energie und Wärme unterbrochen wird.

Neu aufgenommen wurden zudem Inhalte, die auf aktuelle Herausforderungen eingehen. Hinweise, wie Desinformation erkannt werden kann, sind ebenso enthalten wie Informationen dazu, wo Schutz bei Explosionen gesucht werden kann.

Nicht zuletzt erklärt der Ratgeber, wie man mit Ängsten und Sorgen in Extremsituationen umgehen kann – den eigenen, aber auch denen von Familie und Freunden und vor allem von Kindern.

⇒ Flyer Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz zur Grundsteuerreform

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 05.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt festgestellt:

– Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 460,00 v.H.

– Grundsteuer B (Grundstücke) 314,13 v.H.

Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Grundsteuer B mit einem gerundeten Hebesatz von 315 v.H. festgesetzt.

Durch die Anwendung der v.g. Hebesätze entspricht das Gesamtaufkommen der Grundsteuern im Jahr 2025 dem des Vorjahres.

Die Hebesätze werden über die Hebesatzsatzung des Fleckens Salzhemmendorf zum 01.01.2025 verbindlich festgesetzt.

Nähere Informationen zur Ermittlung des Hebesatzes können dem Ratsinformationssystem auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter der Vorlage VO/2024/110 entnommen werden.

Salzhemmendorf, den 06. Dezember 2024

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

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Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
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 Sprechzeiten

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