Flecken Salzhemmendorf

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Archiv des Autors: Frank Batke

Salzfahrer und Salzträger

Während die Salzträger die näher gelegenen Orte bedienten, fuhren die „Kärrner“ wie die Salzfahrer früher genannt wurden, oft weit durch die Lande. In einem Schreiben des Amtmanns Johannes Wirdt vom 26.6.1588 an die Landesherrschaft heißt es: „Das Salz zum Salzhemmendorf wird von den Unterthanen daselbst in‘s Fürstentum Stift Paderborn, Minden und Grafschaft Lippe, auch zuweilen in‘s Sauerland verfahren.“

Salzfahrer Friedrich Heinemeier, Salzhemmendorf 1860

Salzfahrer Friedrich Heinemeier, Salzhemmendorf (1860)

Abgesehen davon, dass die damaligen Wegeverhältnisse an die Salzfahrer schon hohe Anforderungen stellten, kam erschwerend der Kampf um den Salzmarkt hinzu. Des öfteren liefen regionale Interessen dem Salzhemmendorfer Salzhandel zuwider. Es gab zwar „Schutzbriefe“ der jeweiligen Landesfürsten, die aber nicht immer halfen.

Winterlicher Salztransport durch die Lüneburger Heide

Winterlicher Salztransport durch die Lüneburger Heide

Solche handgeschriebenen Originalurkunden mit Siegel liegen im Archiv des Fleckens Salzhemmendorf vor:

  • vom 15.4.1644 gegeben von : Christian Luedewig, Herzog von Braunschweig und Lüneburg
  • vom 2.12.1653 gegeben von : Augustus, Herzog von Braunschweig und Lüneburg
  • sowie vom 6.12.1653 als „Reiseduplikat“ des Originals vom 2.12.1653

Im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover, Calenberg – Braunschweig, Ress. 2 XXXII Lauenstein Nr. 50 gibt es eine größere Anzahl von Berichten, wonach z. B. der Bischof von Paderborn (2.5.1654), das Fürstentum Minden (30.10.1666), die Landgräfin zu Hessen, die Fürsten zu Halberstadt, Grafen zu Schaumburg (1.10.1666) die Einfuhr fremden Salzes verboten haben.

Salztransport mit Packpferden

Salztransport mit Packpferden

Demzufolge wurde dann auch über die „Arrestierung“ Salzhemmendorfer Salzfahrer berichtet:

  • Am 8.6.1666 – Salzfahrer Heinrich Klünder im Stift Paderborn mit Pferden, Karren und Salz.
  • Am 30.10.1666 – Salzfahrer Bartold Dettmer in Flotho – 5 Tage mit Pferden, Karren und Salz.

Die Probleme des Salzhandels werden durch viele Erlasse dokumentiert, die als Originaldrucke im Archiv des Fleckens Salzhemmendorf vorliegen und zwar :

vom 3.1.1759 gegeben von Georg II. unter Bezugnahme auf vorangegangene Verordnungen vom 28.8.1685, 8.8.1701, 5.10.1716, 19.8.1734, 16.6.1741 und der ausdrücklichen nochmaligen Anweisung für „Ladescheine“.

vom 4.12.1767, 5.4.1773, 31.3.1784, 19.1.1786, 15.9.1789 gegeben von Georg III.

Rast im Schutz der Burg

Rast im Schutz der Burg

Die Salzhemmendorfer Salzfahrer betrieben fast alle eine kleinere Landwirtschaft. In einer Liste vom 9.3.1721 werden 25 Salzfahrer benannt, wovon 10 durch das Salzfahren „arm geworden sind.“ Zusätzlich wird auf einige Salzträger hingewiesen, „welche sich kümmerlich behelfen
müssen“.

In dieser schwierigen Zeit hatten Salzhemmendorfer Salzfahrer auf ihren Fahrten durch das Land – um eimgennaßen über die Runden zu kommen – verstärkt auch billigeres Salz aus anderen Salinen vertrieben. So ist es zu verstehen, dass gleichzeitig mit dem Verbot der Pfännergilde am 24.4.1738 folgendes verfügt wurde :

„… daß, wenn in Zukunft ein in Salzhemmendorf sich niedergelassener Salzfahrer und Bürger die Ausfahrung anderer als Salzhemmendorfisches Salz, insofern solches, wie bisher, also auch ferner gut und untadelig ist, unternehmen, würde er seines Bürgerrechts verlustig sein sollen …“

Der Handelshof bzw. die Factorei ist erreicht.

Der Handelshof bzw. die Factorei ist erreicht.

Für die herrschaftlichen Salzwerke wurde am 16.7.1741 (Urkunde im Archiv des Fleckens Salzhemmendorf) verfügt, den dort ladenden Salzfahrern „allemal einen Ladeschein mitzugeben“, der sowohl die geladene Menge als auch die Zielorte benennen sollte.

Die Schwierigkeiten des Salzhandels wirkten sich natürlich auch bei den Salzträgern aus. Am 12.5.1740 berichtet das Amt Lauenstein über arbeitslose Salzträger. Ebenso werden 5 Salzträger benannt, die gegenüber ihren Verkäufern (Inhaber von Salzgewerken) die Zahlung für das
erhaltene Salz schuldig sind.

Benannt wurden: Johan Meckeler, Hans Heinrich Meckeler, Jost Hinrich Süry, Johann Westermann, Cord Dünten.

Der Kampf der Salinen und Interessengruppen um Absatzmärkte hielt naturgemäß unverändert an. Darauf kann hier nicht weiter eingegangen werden.

Der Salzträger

Der Salzträger

 

Salztransport mit bespannten Planwagen

Salztransport mit bespannten Planwagen

Wir machen jetzt einen Zeitsprung, um anhand von vorliegenden Dokumenten über die Art und Weise des Salztransportes zu berichten. Nach der Verordnung von Georg III. vom 15.9.1789 waren „Salzträger oder ein- auch zweispännige Kärrner mit einem Thaler, das Fuhrwerk mit mehreren Pferden bespannt, mit 2 Thalern Strafe zu belegen“, wenn sie gegen das Salzeinfuhr- oder Ausfuhrverbot für fremde Salze verstoßen.

In einem Vertrag vom 31.5.1850 (Urkunde im Fleckensarchiv) zwischen der Königlichen Saline Salzhemmendorf und der Faktorei in Polle wurde zum Salztransport im Detail folgendes geregelt. Es heißt: „Der Salzfactor Wilhelm Zumpe aus Polle verpflichtet sich, einen zuverlässigen Fuhrmann anzunehmen, welcher mit untadelhaftem Geschirr, und namentlich mit einem überall dicht verwahrten und mittels Frachtlaken und Plombenschnur gut und sicher zu verschließenden Wagen versehen sein muß.

Die zum Verschluß der Salzladung gebrauchte Plombe hat der Fuhrmann das nächste Mal hier (Salzhemmendort) wieder abzuliefern. Für jede nicht zurückgelieferte Plombe wird 1 gGr. an der Fracht gekürzt. Sobald der Fuhrmann das verlangte Salzquantum aufgeladen hat, und die Plombe zum Verschluß des Wagens angelegt worden ist, empfängt derselbe sofort die Abfertigungs- papiere, und stellt dagegen eine Quittung über das richtig in Empfang genommene Quantum Salz aus …“ (Fotokopie der Urkunde liegt bei.)

Zum Salztransport wird in einem Artikel in der Zeitung „Weser-Echo“ Nr. 41, Jg. 1, vom 20.7. 1933 mit dem Titel „Der Salzgräfe“ von Dr. Friedemann folgendes ausgeführt: „Die Salzwagen hatten alle dieselbe Form. Es war ein großer mit 2 Pferden bespannter, oben offener Kastenwagen, an dessen Seiten man eiserne Ösen angebracht hatte. Diese trugen halbkreisförmige Holzbänder, die mit einem wasserdichten Planlaken überspannt waren. Vorn hatte der Wagen einen balkonartigen Anbau, in dem der Fuhrmann saß. Diese Leute hatten alle dieselbe „Uniform“: eine derbe Hose aus Manchester und einen blauen Kittel ohne Gürtel. Da nun diese Reisen oft bis an die holländische Grenze ausgedehnt wurden, so verging bis zur Rückkehr meistens ¼ Jahr.

von Friedrich Jordan, 2004

(Quelle: Archiv des Fleckens Salzhemmendorf)

Geschichte der Saline Salzhemmendorf

In der Stiftungsurkunde des Michaelisklosters zu Hildesheim durch Bischof Bernward vom 1. November 1022 wird der Ort Swalenhusen – später Salzhemmendorf – erstmalig genannt. Dieser Name läßt auf eine schon bekannte Salzgewinnung aus den dort vorhandenen Solequellen schließen. Die nachweislich ältesten Salzwerksanteile waren im Besitz der Bischöfe von Hildesheim (um 1130), später der Äbte von Corvey und der Grafen von Spiegelberg.

Salzwerksanteile waren zu der Zeit sowohl Grundbesitz (Kothen mit Solerecht) als auch Zehnten an der Saline (Sole oder Salz). Ein „Koth“ war ein Salzsiedehaus. Es bestand aus einem Raum zum Schüren (die Küche), der Siedestube mit der Pfanne (10 – 15 Fuß Länge und Breite, Höhe = 13 – 14 Zoll), einer sehr kleinen Trockenkammer und einer „Budde“ (Sammelbehälter) zur Aufnahme der Sole. Ein über der Pfanne angebrachter „Brodenfang“ ragte aus dem Dach heraus. Bis zum Jahre 1786 gab es insgesamt 12 Kothe, davon waren 3 im Besitz der Landesherrschaft. Die restlichen 9 gehörten der Salzgewerkschaft.

Ein „Salzgewerk“ war das verbriefte Recht, für die einzelnen Kothe zeitlich an festgelegten Tagen und mengenmäßig begrenzt Sole zu schöpfen. Ein Gewerk beinhaltete -je nach Salzgehalt- mindestens 100 Eimer Sole, die 6 Zentner zu je 112 Pfund Salz bringen sollten. Die Eimer hatten ein Volumen von 19,155 Litern. Dieses Tagesrecht für ein Gewerk konnte auch geteilt werden. Wenn ein Vater drei Kinder hatte, so konnte er, wenn er „einen Tag Salzgewerk“ besaß, jedem Kind 1/3 Gewerk vererben.

Die Kontrolle über die Nutzung der Salzgewerke (Förderung und Verteilung der Sole) oblag dem Brunnenmeister. Für die Soleförderung mittels Wippe in Eimern und ab 1824 mit Handpumpen standen bis 1837 drei Brunnen zur Verfügung. Es war genau festgelegt, in welchem Umfang (zeitlich und mengenmäßig) und aus welchem Brunnen die einzelnen Kothe versorgt wurden. Im Jahre 1836 versucht man, durch eine Bohrung im Quellenbereich größere Mengen an Sole mit höherem Salzgehalt zu gewinnen. Der Versuch mißlang. Er führte sogar dazu, dass alle drei Quellen versiegten. Man erweiterte daraufhin das Bohrloch bis hinunter zur Kalksteinschicht zu einem Schacht. Die tiefergehende Bohrung wurde verstopft. So gelang es, die alte Sole mit etwas verstärktem Zufluß – jetzt aber nur noch in einem Brunnen -, wieder zurück zu gewinnen.

Die Namen dieser Kothen waren folgende :

Im herrschaftlichen Besitz :

  • Ober-Koth
  • Mittel-Koth
  • Unter-Koth

Im Besitz der Salzgewerkschaft :

  • Brende-Koth
  • Griesenwalder-Koth
  • Rats-Koth
  • Wolter-Koth
  • Bennecken-Koth
  • Lauenober-Koth
  • Rustenober-Koth
  • Lauennieder-Koth
  • Rustennieder-Koth

(Salzgewerkschaft = Zusammenschluß der privaten Eigentümer von Salzgewerken)

Zwischen den Salzsiedern der früheren Zeit und den Salzgewerksberechtigten hatte sich offenbar eine enge Beziehung ergeben, denn beide Seiten schätzten das „Weiße Gold“. So kam es zur Gründung der eigenständigen „Pfannen-Herren-Gilde“ mit festgeschriebenen Regeln, die aber mit einigen Artikeln erheblichen und dauerhaften Ärger auslösten. Abgesehen davon entwickelte die Pfännergilde eine nicht ertragbare Dominanz, die letztlich gesetzeswidrig wurde. Das alles führte am 24.4.1738 zum Verbot der Pfännergilde. Auch danach gab es insbesondere mit den Salzsiedern Ärger, der erst mit einer korrekten Verwaltung endete. In der Folge gab es für jeden Koth einen zuverlässigen Salzsieder, der vom Amt Lauenstein vereidigt wurde. Zum Sieden wurden die Pfannen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts generell mit Holz beheizt, zu dessen Beschaffung die Berechtigten selbst verpflichtet waren. Auch mußten sie den Salzsieder selbst bezahlen. Mit dem Abbau der Osterwalder Steinkohle wurden ab Ende des 16. Jahrhunderts die herrschaftlichen Kothe mit Kohle beheizt. Eine Umstellung bei den gewerkschaftlichen Kothen erfolgte schrittweise und begann erst im Jahre 1786. Für die rechtzeitige Lieferung der Kohle hatte der Salzgräfe zu sorgen. Für die Betriebskosten waren von da an je Gewerk 4 Taler zu zahlen.

Neben den Salzsiedern werden auch „Feuerböther“, „Holzeinträger“ und „Salzknechte“ erwähnt. Der Feuerböther hatte die Aufgabe „die Sole eines jeden Herrn gar zumachen.“ Ab 1835 wurde ein Siedemeister angestellt. Dessen Aufgabe war die Aufsicht über die Salzsieder, deren Aus- und Fortbildung sowie Hilfeleistungen bei Pfannenbruch oder Erkrankungen.

Die Verwaltung der Saline war insofern zweigeteilt, als die herrschaftlichen Anteile regierungsseitig durch den Salzfactor (Administrator) für sich bewirtschaftet und abgerechnet wurden. Bei nüchterner Bewertung der eingesehenen Dokumente war die wirtschaftliche Struktur und die Buchführung für die herrschaftlichen Anteile zielgerichtet und absolut korrekt. Das belegen bereits Abrechnungen für die Jahre 1563/64 und 1604/05. Für die Salzgewerkschaft dürfte das in vergleichbarer Weise erst dann geschehen sein, als fachlich geeignete Salzgräfen gewählt wurden. Für die Gewerkschaftsanteile war ein „Salzgräfe“ zuständig. Anfangs wurde der Salzgräfe der Gewerkschaft jährlich aus dem Kreis der Pfänner bestimmt (jeder kam an die Reihe). Da sich dies Verfahren wegen teilweise mangelnder Qualifikation nicht bewährte, wurde der Salzgräfe ab dem 17. Jahrhundert von der Gewerkschaft gewählt. Seine Amtszeit betrug ein Jahr mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Ab dem 19. Jahrhundert erfolgte die Wahl auf unbestimmte Zeit. Ein Salzgräfe mußte vom Königlichen Finanzministerium bestätigt werden und wurde vom Amt Lauenstein vereidigt. Seine Arbeit wurde ab 27.9.1850 von der Salinenkommission kontrolliert. Dem Salzgräfen oblag die bauliche und technische Aufsicht aller Einrichtungen sowie die gesamte finanzielle Geschäftsabwicklung mit Betriebskosten- und Lohnabrechnung. Außerdem war er von 1829 (Einführung der Salzsteuer) bis zum 1.1.1866 Steuererheber für alle anfallenden Salzsteuern der Saline, die er monatlich mit der Königlichen Steuerverwaltung abrechnen mußte.

Der Verfasser der dieser Darstellung zu Grunde liegenden Schrift – Heinrich Albrecht – war der letzte Salzgräfe. Er nahm dieses Amt von 1842 bis zum 31.10.1867 wahr. Von diesem Tag an wurde er – aufgrund eines gegebenen Ehrenwortes und eigentlich gegen seinen Willen – Eigentümer der gesamten Einrichtungen. Die Salzgewinnung endete am 31.12.1872.

Diese Kurzdarstellung kann nicht alle Gegebenheiten enthalten. Für den wirklich Interessierten sind jedoch einige Details oder Antworten auf Fragen, von allgemeiner Bedeutung unverzichtbar.

In den Jahren von 1786 bis 1795 wurden durch Abbruch und Neubau zwecks jeweils gemeinsamer Betriebsführung folgende Kothe vereinigt :

  • Brende-Koth / Griesenwalder-Koth als Neustein-Koth
    (mit gleichzeitiger Steinkohlenbefeuerung)
  • Lauenober-Koth / Rustenober-Koth als Lauen-Rusten-Oberkoth
    (ab 1825 mit Steinkohlenbefeuerung)
  • Lauennieder-Koth / Rustennieder-Koth als Lauen-Rusten-Niederkoth
    (ab 1825 mit Steinkohlenbefeuerung)
  • Wolter-Koth / Bennecken-Koth als Wolter-Bennecken-Koth
    (ab 1821 mit Steinkohlenbefeuerung)
  • Das Rats-Koth wurde ab 1809 mit Steinkohlen beheizt.
Eine alte Salzsiedehütte (Kothen) Jede dieser Hütten aus der Anfangszeit des  Salzsiedens trug - wie bei Kirchen ein Zeichen,  wie hier das Einhorn. So oder ähnlich könnten  auch die ersten Kothen in "Swalenhusen"  ausgesehen haben

Eine alte Salzsiedehütte (Kothen). Jede dieser Hütten aus der Anfangszeit des Salzsiedens trug – wie bei Kirchen ein Zeichen, wie hier das Einhorn. So oder ähnlich könnten auch die ersten Kothen in „Swalenhusen“ ausgesehen haben.

1. Standort der Saline

Beim Brand von 1824 fielen die drei herrschaftlichen Kothe dem Feuer zum Opfer. Deren Neubau zog sich bis 1833 hin. (Eine Zeichnung mit Seitenansichten und Grundriß liegt vor.) Alle Kothe müssen bis 1856 im Bereich des ersten Solebadehauses gestanden haben. Als man 1856 begann, auf dem „Kleinen Reuteranger“ einen neuen Salinenbetrieb zu errichten, wurde beschlossen, an der Stelle, wo das „Lauen-Rusten-Niederkoth“ stand, ein Badehaus mit 12 Wannen und den sonstigen erforderlichen Räumen zu bauen. Ein provisorischer aber erfolgreicher Badebetrieb bestand schon seit 1854 in einem kaltstehendem Koth. Das neue Badehaus wurde am 16.7.1856 mit seinem neu gestaltetem Vorplatz einschließlich Fontaine in Betrieb genommen. Dieser Vorplatz war bis dahin der Salinenplatz. Erster Badegast war Frl. Auguste Grünhagen aus Salzhemmendorf. Dieses Badehaus mit Vorplatz – wenn auch in etwas veränderter Form – existiert noch heute.

Arbeit in einem alten Siedehaus. Die erste von vier Siedepfannen (1) Die gemauerte Einfassung (2) Das gesiedete Salz wird kugelförmig "geklumpt" (3) Salz auf dem Trockenbord (4)  Nach dieser Darstellung war offensichtlich die  ganze Familie in die Verarbeitung eingebunden.

Arbeit in einem alten Siedehaus. Die erste von vier Siedepfannen (1); die gemauerte Einfassung (2); das gesiedete Salz wird kugelförmig „geklumpt“ (3)Salz auf dem Trockenbord (4). Nach dieser Darstellung war offensichtlich die ganze Familie in die Verarbeitung eingebunden.

Dies ist wohl als bildliche Darstellung des Siedens, des Zubehörs und der notwendigen Arbeiten  gedacht. Wir sehen die Siedepfanne, den nötigen Holzvorrat zum Heizen, die Sole-Budde, Kübel, Kanne, Körbe, Schöpflöffel, Siedewerkzeug sowie den Salzsieder und  seine Zuarbeiter, davon 2 Frauen (eine davon macht Mittagspause).

2. Produktionsmengen und Salzhandel

Wieviel Salz jährlich erzeugt werden konnte, hing entscheidend vom Zufluß und Salzgehalt der Sole ab. Bis 1836 lag die Jahresproduktion der Gesamtsaline (herrschaftlich und Gewerkschaft) bei kaum 11.000 Zentnern. Ab 1836 erhöhte sich aufgrund des Bohrungsschachtes der Solezufluß und damit auch die Jahresproduktion. Genaue Mengenaufzeichnungen für insgesamt verkauftes Salz lagen nur für die Zeit vom 1.1.1830 bis 31.12.1872 vor. So wurden im Jahr 1846 stolze 16.171 Zentner Salz verkauft. Dies war ein einmaliges Spitzenergebnis. Die aufgrund der unwirtschaftlichen Salzproduktion notwendigen Preise und die Konkurrenz von produktionsstärkeren, preisgünstigeren Salinen – wie Bad Münder oder Egestorffshall – führten zu einem erheblichen Geschäftsrückgang. So wurden 1853 nur noch 6.923 Zentner und 1856 gar nur 3.112 Zentner Salz verkauft. Nach dem Bau der neuen Saline waren es noch einmal 5.855 Zentner. Danach ging es unaufhaltsam abwärts. Im Jahre 1872 waren es lediglich 2.785 Zentner.

Der Verkauf des Salzes oblag den Nutzungsberechtigten – also nicht der Salinenverwaltung. Sogenannte Salzfahrer und Salzträger waren die Aufkäufer, die ihre Ware wiederum auf eigene Rechnung vermarkteten. Der Salzmarkt war von jeher umkämpft. Im Jahre 1846 gab es immer noch etwa 20 Salzfuhrleute und 24 Salzträger. Natürlich wirkte sich der Rückgang des Salzhemmendorfer Salzhandels auch hier negativ aus.

3. Machtmißbrauch und mangelnde Einsicht verhinderten den Fortschritt

Ein Salzgewerksjahr begann am 1. Weihnachtstag und endete am 24.12. eines Jahres. Die jeweilige Landesherrschaft hatte nachweisbar seit dem 15. Jahrhundert das Recht, bei Beginn des Salzwerkjahres als erste mit der Salzproduktion anzufangen und zunächst 63 große Salzgewerke (Anteile) sowie 4 normale Werke (insgesamt 640 Zentner zu je 112 Pfund voll auszuschöpfen. Die Gewerkschaft hatte während dieser Zeit und darüber hinaus solange kein Siederecht, bis das herrschaftliche Salz verkauft war. Bis zum Jahre 1830 wurde einheitlich ein „leichtes Salz“ – d.h. kleinere Kristalle – gesiedet (Siedezeit = 24 Stunden für ein Gewerk). Danach begann die Landesherrschaft mit der Produktion von „Magazinsalz“ (Siedezeit = 3×24 Stunden für ein Gewerk). Es war grobkörniger und lagerfähiger, aber wegen der längeren Siedezeiten auch teurer. Der herrschaftliche Administrator entschied letztlich über das Wohlergehen der Salzsieder und Inhaber von Salzgewerksanteilen, die selber in der für den Salzverkauf günstigsten Jahreszeit (Schlachtezeit) zusehen mußten.

Im Jahre 1834 kam es zum „Aufstand“ der Salzfahrer und Salzsieder. Weil noch 100 Zentner des teuren herrschaftlichen Magazinsalzes unverkauft waren, lehnte der Administrator den Siedebeginn für die Gewerkschaft ab. Die Salzsieder begannen dennoch ihre Arbeit und drohten dem Administrator mit körperlicher Gewalt. Der Salzgräfe und der Magistrat verhinderten das – kluger Weise ließ sich der Administrator aber auch nicht öffentlich sehen.

Immerhin erreichte man, dass laut Verfügung des Finanzministeriums vom 4.12.1835 in Zukunft mit dem Salzsieden für die Gewerkschaft sofort im Anschluss an das „herrschaftliche Sieden“ begonnen werden konnte.

Mangelnde Einsicht zeigten aber auch die einzelnen Inhaber von Salzgewerken. Wenn z. B. „ihre Siedepfanne“ defekt war oder sie nicht rechtzeitig ihr Brennmaterial beschafft hatten (solange dafür Holz verwendet wurde), bestanden sie dennoch auf Einhaltung der Reihenfolge der Verteilung der Sole. Sie verzögerten lieber den Gesamtbetrieb, als in der Reihenfolge zu tauschen. Selbst als nach der Bohrung von 1836 und der damit verbundenen Umstellung auf nur noch einen Brunnen ein neues Statut geschaffen werden mußte (9.11.1837), änderte man den Verteilungsmodus nur unwesentlich. Mögliche technische Fortschritte – wie die Gradierung der Sole oder größere Pfannen – sowie eine rationellere Betriebsführung wurden durch die nach wie vor schwerfällige Verteilungsregelung verhindert.

4. Unerwarteter Besitzwechsel – endlich notwendige Veränderungen

Von Seiten des Administrators waren kreative Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit nicht zu erwarten, denn er war gegen jede Veränderung. So hatte er u.a. durch eine negative gutachterliche Stellungnahme ein Gesuch der Salzgewerkschaft auf pachtweise Uberlassung der herrschaftlichen Anteile zum Scheitern gebracht. Hingegen sah ein großer Teil der Salzgewerksinhaber ein, dass es so nicht weiter ging. Deshalb ersuchte man im Frühjahr 1850 durch ein neues Gesuch an das Finanzministerium, das diesmal vom ersten Beamten des Amtes Lauenstein mit seinem Gutachten direkt weitergegeben wurde, einer erbenzinslichen Verleihung der herrschaftlichen Anteile an die Gewerkschaft zuzustimmen. Überraschender Weise war die Königliche Regierung jetzt sogar bereit, ihre Anteile für 8.000 Taler zuzüglich bestehender Reallasten und Zinssalzverpflichtungen zu verkaufen. (Man verließ man hier das sinkende Schiff !) Am 27.9.1850 wurde der Kaufvertrag mit 125 Besitzern von Bürgerstellen in Salzhemmendorf – wovon einige bereits Salzgewerkseigentümer waren – und dem Mühlenbesitzer Mantels abgeschlossen. Im Kaufvertrag wurde folgende Haftung vereinbart: „Einer für alle, alle für einen !“ Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte termingemäß am 2.1.1851. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch Kreditaufnahme seitens der Mitglieder der „Neuen Salzgewerkschaft“. Letztlich bestand die Darlehensforderung von 8.000 Talern jedoch ausschließlich zu Lasten der Gesamtsaline. Der Kauf des herrschaftlichen Salzwerkanteils machte eine Veränderung der bisherigen Statuten erforderlich. Das geschah am 29.7.1850 / 21.12.1850. Von nun an hatte der Salzgräfe die gesamte Saline zu verwalten und wurde der neu geschaffenen Salinenkommission unterstellt.

Frei von herrschaftlichen Zwängen wurden jetzt von der vergrößerten allein entscheidenden Salzgewerkschaft eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Saline leistungsfähiger und damit auch wettbewerbsfähiger zu machen.

Als erstes sollte auf einem am 21.9.1851 vom Flecken Salzhemmendorf erworbenem Grundstück eine neue Bohrung durchgeführt werden, um gut gesättigte Sole zu gewinnen. Unter Zuhilfenahme des Geologen und Senators Römer aus Hildesheim und des Bergmeisters Hartleben aus Osterwald wurde entschieden, die Bohrung auf dem „Kleinen Reuteranger“ vorzunehmen. Dieser Standort sei auch gut zur Anlage einer neuen Saline geeignet. Im Sommer 1851 wurde ein 100 Fuß hoher Bohrturm errichtet und im November 1851 mit dem Bohren begonnen. Bei einer Tiefe von 745 Fuß trat 3 %ige Sole zutage, bei 1.042 Fuß stieg der Salzgehalt auf 10%. Bis zum September 1855 hatte man eine Tiefe von 1.502 Fuß erreicht. Der Salzgehalt der Sole lag bei 16 %. Ein ausgiebiges Steinsalzlager wurde aber erst bei ca. 2.300 Fuß Tiefe erwartet. Da die Bohrung von 1851 bis 1855 aber bereits 11.719 Taler, 13 ggr und 5 Pfennig gekostet hatte und die Anteilseigner nicht mehr bereit waren, weitere Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, sollte die gefundene halbgesättigte Sole zur Salzproduktion genutzt werden.

Man beschloß, die alten Salinengebäude im Flecken abzubrechen und auf dem „Kleinen Reuteranger“ wieder aufzubauen, eine kupferne Solepumpe anzuschaffen und mit der neuen Sole die Salzproduktion zu beginnen. (Die neue Saline entstand dort, wo heute von der Familie Appold – schon in der dritten Generation – eine Getreidemühle betrieben wird. Im Jahre 1939 kam die Familie Appold nach Salzhemmendorf und pachtete die dort bestehende Mühle. Deren Kauf erfolgte nach dem 2. Weltkrieg. Die Verkäuferin war eine Frau Lange, geborene Albrecht.)

Von der Altanlage sollte ein Koth, das „Lauen-Rusten-Oberkoth“ vorläufig weiter benutzt werden. (Dieses Koth wurde 1874 abgerissen und an gleicher Stelle das Kurhaus gebaut.)

Ebenso beschloß man, das schon erwähnte Badehaus zu bauen. Für diese Neuausrichtung des Salinenbetriebes waren neue Salzwerksstatuten zu errichten. Das geschah am 13.1 . – 8.3.1856. Mit diesem Statut wurden u.a. 400 gleichwertige Salinenanteile festgelegt und für jeden Anteil eine Urkunde gedruckt. Die §§ 4 und 5 des Statuts regeln die Verteilung der Anteilsurkunden. Nach Maßgabe der bisherigen Salzgewerksanteile erhielten die derzeitigen 119 Eigentümer (offenbar hatte eine Anzahl von „Altbesitzern“ aus Salzhemmendorf von den „Neubesitzern“ Anteile erwerben können und auch dürfen) insgesamt 345 Anteile mit den ausgelosten Urkunden, die von Nr. 1 – 400 durchnummeriert waren. Die restlichen 55 Anteile wurden zu einem Preis von je 25 Talern angeboten und an interessierte Mitglieder verlost und verkauft. Das noch vorliegende Verzeichnis gibt Auskunft über die damals bestandenen Eigentumsanteile.

5. Kam die Vernunft zu spät ? Falsche Einschätzung der Marktentwicklung ?

Alle Baumaßnahmen wurden zügig durchgeführt. Das neue Badehaus im alten Salinenbereich wurde am 16.7.1856 eröffnet. In der neuen Saline begann man am 15.9.1857 in der ersten Pfanne mit der Salzproduktion, da auch das Salzreservoirhaus fertiggestellt war. Die neue Saline bestand aus fünf Gebäuden und einer im Jahr 1858 von der städtischen Saline Bad Münder für 250 Taler erworbenen Gradieranlage, die am 10.11.1858 in Betrieb ging.

Ende 1858 lag die Schlußrechnung für alle Maßnahmen vor. Sie wurde am 15.3.1859 genehmigt. Die Verschuldung der Saline betrug zu der Zeit rund 15.130 Taler. Obwohl die Saline Liquiditätsprobleme hatte, wurde „zur besseren Ausnutzung der Wasserkunst“, die zum Betrieb der 1.490 Fuß langen kupfernen Solepumpe diente, auf dem Salinengelände für 1.530 Taler noch eine Sägemühle gebaut. Sie ging am 1. Juli 1859 in Betrieb.

Am 2.3.1866 berichtet der Salzgräfe dem Amt Lauenstein u.a. folgendes :

„Auf dem Gelände der neuen Saline sind folgende Gebäude vorhanden:

  • Salzmagazin
  • 2 Siedehäuser
  • 1 Brunnenhaus mit Solehebevorrichtung,
  • Solebudden, 3 Druckpumpen
  • 1 Schuppen
  • 1 Gradierhaus
  • 1 Sägemühle
  • 1 Bittersalzsiederei
  • 1 Wasserkunst (Wasserrad) für den Betrieb der Pumpen für die Sole und die Sägemühle“

Den Schuldenstand gibt er per Ende 1865 mit rund 11.600 Talern an.

Der Gedanke, sich so umzustrukturieren, war sicher richtig. Nur hätte man mehr Eigenkapital haben müssen. Hatte man aber auch die Marktentwicklung und den technischen Fortschritt richtig eingeschätzt ? Wohl kaum !

Eine alte Siedepfanne

Eine alte Siedepfanne

Die neue Saline ließ nur eine jährliche Salzproduktion von höchstens 8.000 Zentnern zu. Andere Salinen hatten höhere Produktionsleistungen bzw. verkauften günstiger und hatten bereits Salzhemmendorfer Marktgebiete erobert. Das schlimmste aber war ganz sicher die geringe Liquidität. So drohte schon 1858 die Zahlungsunfähigkeit der Saline, als die Osterwalder Bergwerksadministration am 4.6.1858 „auf höhere Anweisung“ den weiteren Kredit auf Kohlenbezug kündigte und die Rückzahlung der aufgelaufenen Forderung von 4.052 Talern, 10 ggr und 1 Pfennig „binnen vier Wochen“ forderte. Dies geschah, obwohl der Königliche Finanzminister im März 1856 den Kohlenbezug auf Kredit bis 1 Jahr nach Fertigstellung der neuen Saline mündlich zugesagt hatte. Ein Gesuch vom 8.6.1858 führte zu einem Forderungsverzicht von 2.552 Talern, 10 ggr und 1 Pfennig. Eine persönliche Vorsprache des Salzgräfen beim König brachte den Verzicht auf weitere 500 Taler. Die restlichen 1.000 Taler mußten bis zum 31.12. 1858 an die Osterwalder Bergwerkskasse gezahlt werden, was dann auch geschah.

6. Nicht mehr kreditwürdig. Das Ende der Saline

In der Zeit von 1860 bis 1866 wurden aus dem Geschäftsbetrieb (Saline, Badeanstalt, Sägemühle) zwar noch Überschüsse erzielt, aber unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten und Schuldzinsen zuzüglich teilweiser Darlehenstilgung verblieb immer ein Minus, für das der Rechnungsführer / Salzgräfe zum Ausgleich der Bilanz von Jahr zu Jahr einen Zuschuß leistete. Eine vollständige laufende Tilgung der bestehenden Kapitalforderungen war nicht mehr möglich. So kam, was kommen mußte. Am 1.10.1865 wurden zwei Kredite von zusammen 2.625 Talern mit Zahlungsfälligkeit zum 1.4.1866 gekündigt.

Man versuchte alles, um das fehlende Kapital anderweitig als Darlehn oder gar durch eine spezielle Lotterie zu beschaffen – jedoch ohne Erfolg. Ob der „Deutsche Krieg“ von 1866 die Situation erschwerte, mag dahin gestellt bleiben. (Ursache für den Deutschen Krieg war der Streit zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Er wurde zugunsten von Preußen entschieden. Das Königreich Hannover war Verbündeter Osterreichs. Die Hannoversche Armee kapitulierte bei Langensalza.)

Deshalb kam es am 1.6.1867 zu einem öffentlichen Verkaufsangebot im Salzhemmendorfer Ratskeller, wobei der Kaufpreis mindestens 12.000 Taler betragen sollte. Es gab aber keine Kaufinteressenten. Da ein Gläubiger auf gerichtlichem Zwangsverkauf bestand, setzte das Königliche Amtsgericht in Lauenstein den 5.10.1867 als Verkaufstermin an. Aufgrund seines gegebenen Ehrenwortes, das bei diesem Verkauf kein Gläubiger zu kurz kommen werde, bot der Salzgräfe Albrecht selbst einen Kaufpreis von 11.000 Talern. Außerdem war er bereit, zusätzlich noch bestehende Reallasten und Zinssalzverpflichtungen zu übernehmen. Niemand bot mehr, auch nicht beim zweiten und endgültigen Verkaufstermin am 31.10.1867. So wurde der Salzgräfe – wie er selbst berichtet – eigentlich gegen seinen Willen – Eigentümer des gesamten Salinenbetriebes. Das war auch das Ende der Salzgewerkschaft.

Der Alleineigentümer Albrecht schloß das noch im Betrieb befindliche „Lauen-Rusten-Oberkoth“ am alten Salinenplatz. Um die Sole der alten Quelle, die nicht für das Badehaus erforderlich war, für die Salzgewinnung weiter zu nutzen, ließ er eine Rohrleitung bis zur neuen Saline verlegen. Sie war über 5.000 Fuß lang und kostete 1.380 Taler, 20 gr. Letztendlich mußte aber die Salzproduktion wegen Unwirtschaftlickeit doch eingestellt werden. Das geschah am 31.12.1872. Das letzte Salz war am 24.1.1873 verkauft. Die Aufhebung der Salzsteuer erfolgte am 28.1.1873 – und war gleichzeitig das Ende der Salzhemmendorfer Saline.

7. Die Kreativität des Heinrich Albrecht blieb ungebrochen.

Heute würde man den Salzgrafen Heinrich Albrecht als „Macher“ bezeichnen. Er hatte nicht nur gute Ideen, sondern er setzte sie auch um.

  • 1869 baute er im Gebäude der Sägemühle eine Dreschmaschine und eine Häckselschneidemaschine ein und betrieb sie ab 1870.
  • Ab 1.1.1873 entstand im ehemaligen Salinengebäude auf dem Reuteranger ein Ziegeleibetrieb. Die „Wasserkunst“ – ein Wasserrad – betrieb die notwendige Tonquetschmaschine.
  • Dort, wo bei der ersten Saline das „Lauen-Rusten-Oberkoth“ gestanden hatte, baute H. Albrecht im Jahr 1874 das Kurhaus.
  • Hingegen verkaufte er das Badehaus am 1.2.1876 an Herrn Carl Meyer, Hannover.
  • Als im Mai 1879 die Sägemühle abbrannte, begann der Wiederaufbau im Juni 1879 zugleich mit einer zusätzlichen Getreidemühle. Wie schon erwähnt, existiert dieser Mühlenbetrieb noch heute.

Zusammengefaßt von Friedrich Jordan, Lauenstein, im Sommer 2004

Quellen:

Geschichte der ehemaligen Saline zu Salzhemmendorf von Heinrich Albrecht, Salzhemmendorf / Hoya vom 22.3.1895 (letzter Salzgräfe in Salzhemmendorf)

Geschichte der ehemaligen Saline zu Salzhemmendorf von Oberbergrat Engels, Clausthal, in der Zeitschrift für Bergrecht, 22. Jg. 1881

Niedersächsisches Landesarchiv Hannover

Archiv des Oberbergamtes Clausthal

Archiv des Fleckens Salzhemmendorf

Die heilige Margareta von Antiochia

Margareta war die Tochter eines heidnischen Priesters aus Antiochia (heute Antalya in der südöstlichen Türkei). Von ihrer Amme wurde sie heimlich zum christlichen Glauben erzogen. Nachdem ihr Vater dies herausfand, verstiess er seine Tochter. Der Stadtpräfekt Olybrios sah Margareta beim Schafe hüten und begehrte die junge und hübsche Frau. Als sie sich aber weigerte, vom Christenglauben abzulassen, befahl er, sie nackt auszuziehen und ihr mit eisernen Kämmen die Haut vom Leibe zu reissen. Dann warf man sie in den Kerker. Dort erschien ihr mehrfach der Teufel in Gestalt eines Lindwurms. Er versprach ihr Hilfe, wenn sie sich ihm verschriebe und drohte, sie sonst zu verschlingen. Als Margareta in ihrer Not das Zeichen des Kreuzes schlug, warf der Teufelsdrache sich zur Erde. Margareta setzte erleichtert den Fuss auf ihn. Der Teufel, so die Legende, habe geschrien : „Weh mir, eine schwache Jungfrau hat mich überwunden.“ Dann entwich er aus dem Kerker. So kommt es zu der Darstellung der Heiligen mit dem entblössten Busen und mit dem von ihr überwundenen Drachen. Margareta wurde jedoch von den bei der Folter erlittenen Wunden immer wieder auf wundersame Weise geheilt. Viele Menschen in Antiochia liessen sich daraufhin taufen. Im Jahr 307 wurden Margareta und viele andere Christen schliesslich enthauptet. Vorher betete sie für ihre Verfolger und für alle, die in Zukunft ihr Gedächtnis anrufen, besonders Frauen in Kindsnöten. Die Margueritenblume erinnert an die Heilige aus dem Osten.

extramargareta

Name : griechisch Margarite – die Perle
Abwandlungen : Marina, Margret, Margot, Marga, Gitta, Gretl
Attribute : Krone, Kreuz, Drache, Fackel
Gedenktag : 20. Juli (katholisch)
Patronat :
Bauern, Jungfrauen, Ammen, Mädchen, Gebärende, unfruchtbare Ehefrauen
Bauernregel : Die erste Birn´ bringt Margaret, dann überall die Ernt´ angeht.

Salzhemmendorfs Ortspatronin

Die heilige Margareta war die Kirchen- und Ortspatronin des Fleckens. Es ist nicht bekannt, wann die erste Kirche errichtet worden ist, von der der Ostturm stammen dürfte und in der die Heilige sicher auch einen Altar hatte. Vermutlich war das vor dem ältesten überlieferten Datum von 1427, vielleicht zur Zeit der Verleihung der Fleckengerechtsame. Über das Leben und das Martyrium Margaretas gibt es keine gesicherten Nachrichten. Sie soll im Jahre 307 in Antiochia den Martertod erlitten haben. Ihr Festtag ist der 20. Juli. Er war für die Bauern ein wichtiger Termin für die Feldarbeit und auch ein sogenannter Lostag, an dem die Wetter- und Ernteaussichten ermittelt wurden. Margareta wurde daher besonders von der bäuerlichen Bevölkerung verehrt. Das dürfte der Grund sein, warum man sie in Salzhemmendorf zur Patronin erkor. Mit der Salzgewinnung hat sie nichts zu tun.

(DeWeZet, 9.7.1988, Helmut Rein)

Grenzsteine auf dem Oberberg im Ith

Auf dem nördlichen Kamm des Ithes, dem sogenannten Oberberg, befindet sich die alte Grenze zwischen dem Amt Lauenstein und der Grafschaft Spiegelberg. Die Grenzmarkierungen wurden anfangs in die Bäume eingeritzt, später dann mit Grenzsteinen markiert. Einige der alten Grenzsteine sind dort bis heute erhalten geblieben. Auf der Lauensteiner Seite ist jeweils eine Wolfsangel, auf der Coppenbrügger Seite ein Hirschgeweih zu sehen. Die Jahreszahl auf den Steinen gibt entweder das Jahr der Steinsetzung oder der Renovierung des Steins an.

Grenzstein Nr. 14 von 1780 auf dem Oberberg  über Coppenbrügge im Bereich oberhalb  der Teufelsküche.

Grenzstein Nr. 14 von 1780 auf dem Oberberg über Coppenbrügge im Bereich oberhalb der Teufelsküche.

Am 22. Januar 1596 wurde zwischen Herzog Heinrich Julius von Braunschweig und Lüneburg, damals Regent in Wolfenbüttel und Calenberg, und Philipp Ernst, Graf zu Gleichen, Spiegelberg und Pyrmont, Herr zu Tonna, in Gandersheim ein Vertrag abgeschlossen, der eine grundlegende und einschneidende Regelung des Verhältnisses zwischen dem welfischen Braunschweig – Lüneburg und der Grafschaft Spiegelberg brachte. In einem ergänzenden Receß vom 2. Juni 1596 heisst es die Grenze solle „richtig mit Steinen abgesetzt und vermahlet werden, und damit allein die Jurisdictiones unterscheiden“. 1664 wurde nahe der Felsgruppe „Adam und Eva“ ein Grenzstein gesetzt. Er markierte den Punkt, an dem die drei Ämter Wikkensen, Lauenstein und Coppenbrügge zusammenstiessen. Die „Schnatbäume“ mit eingeritzten Grenzzeichen wurden noch bis 1780 beibehalten. Erst in diesem Jahr wurde die Grenze auf dem Oberberg mit Grenzsteinen markiert, ausgehend von dem alten Stein bei „Adam und Eva“. 1985 waren noch 16 dieser Steine erhalten.

Grenze der Grafschaft Spiegelberg von 1780  auf dem Oberberg - Grenzstein Nr. 15.

Grenze der Grafschaft Spiegelberg von 1780 auf dem Oberberg – Grenzstein Nr. 15.

(Mit den Nummern: 1,2,4,5,7,8,9,10,14,15,17,19,23,24,25,26).

1819 wurde aus der Grafschaft Spiegelberg der Fürsten zu Nassau-Oranien das Amt Coppenbrügge des Königreichs Hannover. Danach wurden keine derartigen Grenzsteine mehr gesetzt.

Hirschzweig und Wolfsangel stehen hier als Hoheitszeichen auf den Grenzsteinen stellvertretend für die Wappen. Für die Fotos wurden die Konturen der Steine mit Kreide nachgezeichnet.

Literatur:
Grenzsteine im Landkreis Hameln – Pyrmont von Helmut Rein, 1985

Die Wolfsangel (Fürstentum Calenberg / Hannover)

Grenzstein Nr. 26 von 1780

Grenzstein Nr. 26 von 1780

Die Abbildung auf der Lauensteiner Seite der Grenzsteine zum Fürstentum Calenberg – Hannover ist kein Wappen oder verkürztes Wappen. Dort sehen wir eine liegende Wolfsangel. Die senkrechte Wolfsangel ist das Wald- und Wildzeichen der Welfenherzöge. So kennen wir die Angel von den Grenzsteinen des Jahres 1602 im nördlichen Deister. Im Rezeß von 1664 wird die Wolfsangel für die Grenzbäume vorgeschrieben. Auch die liegende Wolfsangel auf den Grenzsteinen zwischen Spiegelberg und Calenberg – Hannover geht auf das welfische Malzeichen an den Grenzbäumen zurück.

Auf den Grenzsteinen sind verschiedene Formen von Wolfsangeln abgebildet. Diese eisernen Haken wurden mit einem Fleischköder versehen und dann mit Seilen in die Bäume gehängt. Wenn einer der damals noch zahlreichen Wölfe danach schnappte, verfing er sich an den Widerhaken.

Die Hirschzweige (Grafschaft Spiegelberg)

Grenzstein Nr. 10 von 1780

Grenzstein Nr. 10 von 1780

Die Grenzsteine auf dem Oberberg zeigen auf der Coppenbrügger Seite zwei „Hirschzweige“. So nannte man die nebeneinander stehenden Geweihstangen in dem Grenzrezeß von 1664. Es ist nicht das Spiegelberger Wappen. Das zeigt einen stehenden Hirsch (rot auf weißem Grund). Der einzelne Hirschzweig war das Spiegelberger Malzeichen, das man mit der Malbarte in die Grenzbäume schlug. Im Rezeß von 1664 wird das hinsichtlich der Grenzbäume auf dem Oberberg berichtet. Die „Hirschstange“ ist das Waldzeichen der Spiegelberger. Von den ursprünglich 203 Grenzsteinen waren 1985 noch 63 erhalten.

Ernst Rudorff – Begründer des Heimat- und Naturschutzes

1840 Am 18. Januar wird Ernst Rudorff in Berlin geboren. Er besucht die Prima des Friedrich-Gymnasiums in Berlin, nachdem er bis dahin Privatunterricht erhalten hatte. Lauenstein lernt er seit seinen frühesten Jugendtagen kennen und lieben, weil die Familie Rudorff die Sommermonate eines jeden Jahres auf der Knabenburg verbringt.

Professor Ernst Rudorff

Professor Ernst Rudorff

1859 Ablegung der Reifeprüfung, wobei wegen der überzeugenden schriftlichen Arbeit auf eine mündliche Prüfung verzichtet wird. An der Berliner Universität hört er theologische, philosophische und philologische Vorlesungen, wendet sich aber noch im gleichen Jahr der Musik zu und studiert am Leipziger Konservatorium.

1864 Er begibt sich auf Wunsch des Leiters der dortigen Singakademie Julius Stockhausen nach Hamburg. Er dirigiert hier einige Konzerte, in denen Stockhausen als Sänger auftritt, und macht mit ihm Konzertreisen. 1865 nimmt er eine Stelle als Lehrer am Konservatorium in Köln an, wo er 1867 den Bach-Verein gründet.

1869 Er entschliesst sich, die ihm angetragene Professur an der neu errichteten Königlichen Hochschule für Musik in Berlin anzunehmen. Er wird erster Lehrer für Klavierspiel und Leiter der Klavierklassen. Dieses akademische Lehramt hat er bis zum Jahre 1910 inne.

1876 Er heiratet Gertrud Rietschel, die jüngste Tochter des Bildhauers Ernst Rietschel aus Dresden. Sie haben zwei Töchter und einen Sohn.

Die Knabenburg

Die Knabenburg

1910 Aufgrund seines Wirkens für den Heimat- und Naturschutz wird ihm der staatswissenschaftliche Ehrendoktor von der Universität Tübingen verliehen. Mit dem Ende seiner beruflichen Laufbahn in Berlin nimmt er seinen dauerhaften Wohnsitz auf der Knabenburg in Lauenstein. Insgesamt hat er 60 Werke komponiert, Gesänge, Lieder für gemischte Chöre, Klavierstücke und Orchesterwerke, zu denen 3 Symphonien gehören. Leider hat er von seinem Talent fürs Klavierspiel der Öffentlichkeit gegenüber nur selten Gebrauch gemacht, da ihn eine unbezwingbare nervöse Aufgeregtheit behinderte.

1916 Am 16. Februar stirbt sein Sohn Herrmann. Ernst Rudorff stirbt am 31. Dezember und wird auf dem Friedhof Lauenstein beigesetzt. Nach seinem Tod wird seine Arbeit von seiner Tochter Elisabeth weitergeführt.

Die Eichenallee

Die Eichenallee

Leben und Werk

Rudorff Denkmal unterhalb des Kriegerdenkmals, 2007

Rudorff Denkmal unterhalb des Kriegerdenkmals (2007)

 

Rudorff Gedenkstätte auf dem Lauensteiner Friedhof, 2007

Rudorff Gedenkstätte auf dem Lauensteiner Friedhof (2007)

 

Rudorff Gedenkstein im Lauensteiner Bürgergarten, 2007

Rudorff Gedenkstein im Lauensteiner Bürgergarten (2007)

Wenn Professor Ernst Rudorff als empfindsamer Künstler mit seinem musikalischen Können mehr in der Stille wirkte, so ist er als Begründer der Heimatschutzbewegung weiten Kreisen bekannt geworden. Für die Erhaltung der Heimat, der Natur „kämpfte“ er durch persönliches Handeln, Vorträge und Veröffentlichungen.

Als die Gesetze zur Gemeinheitsteilung und Verkoppelung in Lauenstein umgesetzt werden sollen, versucht er, durch Aufkauf des Burgbergs sowie Pachtung der Eichenallee und Kauf von 44 Eichen diese wichtigen historischen Kulturlandschaften in ihrer alten Form zu erhalten. Das oberhalb des Ortes gelegene, an den Wald stossende Tal hat er sich zum grossen Teil überweisen lassen und hat nach langem Kampf mit den Behörden erreicht, dass Waldvorsprünge, Wege und Hecken in alter Gestalt erhalten blieben. Im Bereich zwischen Lauenteich und Schäferwiese ist vieles davon noch heute zu sehen. Die unterhalb des Fleckens liegende Feldmark wurde in vollem Umfang der Verkoppelung unterworfen, dass heisst sie verläuft in geraden Linien und rechten Winkeln fast ohne Baumbewuchs.

Ab 1878 veröffentlicht er mehrere Schriften zum Thema Heimatschutz:

Über das Verhältnis des modernen Lebens zur Natur
(in den Preussischen Jahrbüchern, 1880)

Schutz der landschaftlichen Natur und der geschichtlichen Denkmäler
(Vortrag vor dem „Allgemeinen Deutschen Verein“ zu Berlin, 1892)

Heimatschutz / Abermals Heimatschutz
(Zusammenfassende Darstellung seiner Anschauungen und Forderungen im „Grenzboten“, 1897)

Am 30. März 1904 wird dann in Dresden der „Deutsche Bund Heimatschutz“ gegründet. Rudorff war damit der Wegbereiter des verbandsmässig organisierten Naturschutzes in Deutschland.

Erinnerungen an Ernst Rudorff

Heute erinnern zahlreiche Gedenkstätten an Lauensteins berühmtesten Bürger. Im 1978 von OKAL gestifteten Bürgergarten befindet sich der Ernst Rudorff Gedenkstein mit einer Abbildung und den Lebensdaten. Die Gräber der Rudorff Familie wurden 1996 eingeebnet. Die Grabplatten wurden vom Heimat- und Verkehrsverein zu einer Gedenkstätte umgestaltet. Unterhalb des Lauensteiner Kriegerdenkmals ist seit 2006 ein Gedenkstein mit einem Rudorff Zitat zu sehen. Im selben Jahr wurde auch der „Ernst Rudorff Wanderweg“ eingerichtet. Hier kann man sich durch Infotafeln über Leben und Werk Rudorffs informieren. Weitere Informationen erhalten Sie beim Heimat- und Verkehrsverein Lauenstein oder im Lauensteiner Heimatmuseum.

Wo lag das Hennecke-Knechts-Land ?

 

extrahennecke1

Vor rund 200 Jahren wurde die Landschaft um Lauenstein scherzhafterweise auch „Hennecke-Knechts-Land“ genannt. Das berichtet D.E. Baring und schreibt ferner, dass auf den Strassen, bei Zusammenkünften, in den Häusern von gross und klein das Hennecke-Knecht-Lied gesungen wurde. Es gab auch Parodien, bei denen es hiess „To singen na der Wiese Hennecke-Knecht, was wult du dohn ?“. Sogar eine lateinische Übersetzung wurde von Baring in seinem Buch „Die Beschreibung der Saale“ aufgenommen.

Wer versteckt sich hinter Hennecke-Knecht ? Vermutlich ein Edler, ein Rittmeister und kein einfacher Landsknecht, der aus dem damaligen Amt Lauenstein stammte und als Reiter bei einem Regiment des Herzogs Georg Wilhelm von Celle dem Kaiser bei dem Kampf gegen die Türken gedient hatte. 1665 erschien unter dem Titel „Des Edelen Hennecke von Lauenstein“ ein Büchlein, in dem es heisst: „Ich bin zwar nichts mehr als ein Reuter, ich halte mich aber so gut als ein Edelmann.“ Als Geburtsort werden Lauenstein, Ockensen und Thüste genannt.

Hermann Löns hat in seiner so trefflichen Schilderung über das Saaletal folgendes aufgenommen: „Und dann ist hier dat ohle Leisken vom Hennecke Knecht entstanden, das Liedchen, das erzählt, wie Hennecke nicht mehr Knecht im Calenbergischen bleiben wollte, sondern nach Bremen ging, um ein Seefahrer und Krieger zu werden.“

Nebenstehend bringen wir alle Verse dieses Liedes und eine kurze Inhaltsangabe der 14 5-zeiligen Verse. Hennecke will nicht mehr bei einem Bauern als Knecht dienen, rüstet sich als Kriegsmann mit Schwert, Armbrust und Köcher aus, wandert nach Bremen und heuert bei einem Schiffer an. Aber als er auf die See kam, „Stund hey aß een vorjaget Ree / Neen Wort konde hey nich sprecken / Hey dachte hen, hey dachte her / Syn Harte woll öhme thou brecken.“

Hermann Löns fährt dann mit seiner Schilderung mit folgenden Sätzen fort : „Heute ist das alte gute Lied vergessen und die Jugend singt Berliner Gassenhauer und das Lied vom Pfannenflicker, das beinahe so saftig ist, wie die Landstrassen im Hennecke – Knechtsland nach einem gehörigen Gewitterschauer.“

(Fritz Klein,Dewezet)

Das Hennecke-Knechts-Lied

1.
Och Hennecke Knecht wat wultu dohn,
Wultu verdeinen dat ohle Lohn,
Over Sommer by meck bliven,
Ick geeve deck een paar nyer Scho,
Den Plaug kanstu wol dryven.

2.
Hennecke sprack een trötzig Wort,
Ick will neinen Buren deinen vort,
Solch Arweit wil ick haten,
Ick wil meck geven up dey See,
Deß hebb ick gröter baten.

3.
Dat Wieff sprack ock een hastig Wort,
Wo bist Du Kerll jou bedort,
Wilt Du een Schipmann werden,
Hacken und roen is din arth,
Unn plöugen in dey Erden.

4.
Hennecke word by sick sülven thou Rath,
Hey koffte vör syne Haversaed,
Een Armbost gut van pryse,
Kort Kleer leth hey seck schnien an,
Recht na der Krieger Wiese.

5.
Hey nam den Ambost up den Nack,
Den Köker an den Gördel stack,
Dat Schwert an syne Syden,
Darme ginck hey den wrick den wrack,
Na Bremen leth hey glyen.

6.
Aß Hennecke thou Bremen hinquam,
Ginck hey vör enen Schipper stahn,
Sprack Schipper leive Here,
Will gy meck vör een Schipknecht han,
Vör enen Röderere.

7.
Ick wol deck gerne nehmen an,
Kanstu vör enen Schipknecht bestahn,
Woll recht an Scheepes Boorde,
Ick hört an dynen Wörden wol,
Du bist een Buwr van Ardte.

8.
Hennecke schwor enen düren Eedt,
Nenen kaskern Kerl eck nich weet,
Tho allen donde unde Saken,
Ick bin in mynem Mode so fry,
Recht aß een wilder Drake.

9.
Do Henneckeknecht quam up dey See,
Stund hey aß een vorjaget Ree,
Neen Wort konde hey nich sprecken,
Hey dachte hen, hey dachte her,
Syn Harte woll öhme thou brecken.

10.
Hey lehnde sin Hövet an Scheepes Boort,
Enes Armes lang sprack hey een Wort,
Woll thou der sülven Stunde,
Wat meck myn Wyff vorherre sacht,
Deß kom ick nu thou funde.

11.
De Wind de weyd, de Han de kreyd,
Dat Wedder dat was gar unstede,
Dat Meer gar ungehüre,
Hed ick den Plaug in meiner Hand,
Dem wolde ick wol balle stüren.

12.
Yß hyr denn nu nemand bekandt,
Dey mick bringt in dat Sassen Land,
Woll twiscken Dyster und Laine
Woll thou des Edlen Försten sun Huß,
Dat Hueß thoum Lawensteine.

13.
Och iß hyr nuneemand bekandt,
De mick bringt int Bronswicker Landt,
Ick wilt öhme wol belohnen,
Ick wil öhme geven myn Haversatt,
Darthou een Scheppel mit Bonen.

14.
De ösck düt leyd erst hafft bedacht,
Hafft Hennecken van dey See bracht,
Dat öhne dey Lüse nich freten,
Sünnern hey warnet alle gude Gesellen,
Dat sey nich syn vormeten.

 

1.
„Hennecke Knecht, was willst du tun,
Willst du verdienen dein alten Lohn,
Über Sommer bei mir bleiben ?
Ich geb dir ein Paar neue Schuh,
Den Pflug kannst du wohl treiben.“

2.
Hennecke sprach ein trotzig Wort :
„Ich will keim Bauern dienen fort,
Solcher Arbeit will ich trutzen;
Ich will mich geben auf die See,
Des hab ich größern Nutzen.“

3.
Das Weib sprach auch ein hastig Wort:
„Wie bist du Kerl auch so betört,
Willst du ein Schiffmann werden!
Hacken, reuten ist dein Art
Und pflügen in der Erden.“

4.
Hennecke ward bei sich selbst zu Rat,
Er kauft für seinen Habersack
Ein Armbrust, gut von Preise,
Kurz´ Kleider läßt sich messen an,
Recht nach der Krieger Weise.

5.
Er nahm die Armbrust auf den Nack,
Den Köcher er im Gürtel stach,
Das Schwert an seine Seite,
So ging er dann mit Sack und Pack,
Nach Bremen tät er schreiten.

6.
Als Hennecke nach Bremen kam,
Tät er vor einen Schiffer stahn,
Sprach : „Schiffer, lieber Herre,
Wollt ihr mich wohl zum Schiffmann han,
Für einen Ruderere ?“

7.
„Ich will dich gerne nehmen an,
Kannst du als Schiffsknecht mir bestahn,
Wohl recht an Schiffes Borde,
Ich hör an deinen Worten wohl,
Du bist von Bauern Arte.“

8.
Hennecke schwor einen teuren Eid :
„Kein andrer Kerl ist weit und breit
Zu allem Tun und Sachen;
Ich bin in meinem Mut so frei
Recht als ein wilder Drachen.

9.
Da Hennecke Knecht kam auf die See,
Stand er als ein verzagtes Reh,
Kein Wort konnt er nicht sprechen,
Er dachte hin, er dachte her,
Sein Herz wollt ihm zerbrechen.

10.
Er lehnt sein Haupt an Schiffes Bord,
Ein Armes lang sprach er ein Wort
Wohl zu derselben Stunden :
„Was mir das Weib vorhergesagt,
das hab ich nun gefunden.“

11.
Der Wind, der weht, der Hahn, der kräht,
Das Wetter, das war gar unstet,
Das Meer ganz ungeheure :
„Hätt ich den Pflug in meiner Hand,
Dem wollt ich wohl bald steuern !

12.
Ist denn nun niemand hier bekannt,
Der mich bringt in das Sachsenland,
Wohl zwischen Deister und Leine,
Wohl zu des edlen Fürsten Haus,
Das Haus zum Lauensteine ?

13.
Ach, ist nun niemand hier bekannt,
Der mich bringt ins Braunschweiger Land ?
Ich will ihn wohl belohnen,
Ich will ihm geben mein Habersack,
Dazu ein Scheffel Bohnen.“

14.
Der uns das Liedchen hat erdacht,
Hat Henneken von der See gebracht,
Daß ihn die Läus nicht fressen;
Er warnt auch all Gesellen gut,
Daß ihr nicht seid vermessen.

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