Flecken Salzhemmendorf

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Archiv des Autors: Frank Batke

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, gefasst. Die v.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan Nr. 163 „Unter der Schule“

– 1 Änderung und Erweiterung – einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Standortes der Grundschule Salzhemmendorf. Zu diesem Zweck wird die bislang festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert. Ferner werden die Maße der baulichen Nutzung entsprechend der Bedarfe der baulichen Entwicklung der Grundschule gegenüber den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 163 angepasst und durch die Festsetzung der abweichenden Bauweise (ohne Begrenzung der Gebäudelänge) ergänzt. Die bisher festgesetzten Baugrenzen werden neu geordnet und erweitert.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf wird im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. Die bisher wirksam dargestellte Wohnbaufläche wird in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Für den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 12.11.2025 bis 15.12.2025 durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung/ einsehbar.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten

(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153/808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

 

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen

Verfahren gem. § 13 a BauGB:

Für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB, welches für Bebauungspläne der Innenentwicklung angewendet werden kann, durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen gem. § 4 c BauGB ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 30.10.2025

Flecken Salzhemmendorf

Der Bürgermeister

Frauenpower im Job: Mutig neue Wege gehen!

Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland und die Agentur für Arbeit laden zum Workshop für Frauen bei Fragen rund um den Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Pflegephase ein.

Flyer – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ vorgestellt. Der Ratgeber gibt Informationen darüber, wie sich jeder und jede zu Hause in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen vorbereiten kann.

Der Ratgeber wurde umfassend überarbeitet. Weiter enthalten sind bewährte Inhalte für die klassische Notfallvorsorge – etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter. Wie bisher gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten. Zudem gibt es Informationen zur Warnung oder wie man trotz ausgefallener Netze weiter informiert bleiben kann. Ebenso beinhaltet er Hinweise, was man tun kann, wenn es brennt oder wenn die Versorgung mit Energie und Wärme unterbrochen wird.

Neu aufgenommen wurden zudem Inhalte, die auf aktuelle Herausforderungen eingehen. Hinweise, wie Desinformation erkannt werden kann, sind ebenso enthalten wie Informationen dazu, wo Schutz bei Explosionen gesucht werden kann.

Nicht zuletzt erklärt der Ratgeber, wie man mit Ängsten und Sorgen in Extremsituationen umgehen kann – den eigenen, aber auch denen von Familie und Freunden und vor allem von Kindern.

⇒ Flyer Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

Bekanntmachung der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die Wassergewinnungsanlagen „Mittleres Saaletal“ des Wasserbeschaffungsverbandes „Mittleres Saaletal“ im Landkreis Hameln-Pyrmont, der Region Hannover und im Landkreis Hildesheim gemäß § 51 ff. WHG i.V.m. § 91 NWG

 

I. Erläuterung des Vorhabens

Der Wasserbeschaffungsverband „Mittleres Saaletal“, Görlitzer Straße 7, 31020 Salzhemmendorf hat als Träger der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Hemmendorf, Oldendorf, Benstorf, Quanthof, Ahrenfeld und Osterwald, die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die beiden Brunnen „Mittleres Saaletal“ (Gemarkung Benstorf, Flur 1, Flurstücke 48/2 und 48/3) und den Erlass der Schutzgebietsverordnung gemäß den §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG vom 31.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51, S. 2585 ff.) i.V.m. § 91 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, Nds. GVBl. S. 64) beantragt.

Das bisherige Wasserschutzgebiet Benstorf soll nun aufgrund neuer hydrogeologischer Kenntnisse neu gefasst werden. Die bisherige Verordnung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ vom 08.01.1987 der Bezirksregierung Hannover, Az: 502.6-62013/02-07-02 wird durch die neue Verordnung ersetzt.

Hiermit soll zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung der erforderliche Schutz des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet der Brunnen „Mittleres Saaletal“ gewährleistet werden. Das geplante Schutzgebiet gliedert sich in drei Zonen in den Gemarkungen Benstorf, Osterwald, Oldendorf (LK Hameln-Pyrmont), Mehle (LK Hildesheim) und Holtensen (Region Hannover).

 

II. Auslegung der erforderlichen Unterlagen

Der Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens vor dem Erlass der Verordnung und die dazu gehörenden Unterlagen liegen gemäß § 91 NWG i.V. mit § 73 Abs. 3 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102 ff.) in der z.Z. geltenden Fassung vom 08.09.2025 bis zum 07.10.2025 beim Flecken Salzhemmendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf während der Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag                                       von   7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Montag und Donnerstag                                       von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag                       von   9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Antragsunterlagen, der Verordnungsentwurf sowie der Schutzgebietskatalog liegen ebenfalls beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Region Hannover, dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Springe und bei der Stadt Elze aus.

Zusätzlich sind die oben aufgeführten Unterlagen über folgenden Link der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont einsehbar: https://www.hameln-pyrmont.de/?object=tx,2561.7480.1

 

III.Einwendungen

Betroffene (Personen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden) können von Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom 08.09.2025 bis spätestens zum 21.10.2025 (einschließlich) schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben beim Flecken Salzhemmendorf einreichen. Die Einwendungen können auch beim Landkreis Hameln-Pyrmont, sowie bei dem Landkreis Hildesheim und der Region Hannover eingereicht werden. Eine Einwendung als elektronische Erklärung kann an die E-Mail-Adresse umweltamt@hameln-pyrmont.de gesendet werden.

Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden beim Landkreis Hameln-Pyrmont gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie gern auf Anfrage erhalten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird der Landkreis Hameln-Pyrmont einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.

Salzhemmendorf, den 28.08.2025

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Az.: 52.11-111/8-02/25

 

Ausstellung „Auschwitz – Architektur des Todes“ im Hüttenstollen

Auschwitz – wie kein anderer steht dieser Name für das grauenvolle Verbrechen, das die Nationalsozialisten als ‚Endlösung der Judenfrage‘ bezeichneten.

Das System der ‚Konzentrationslager‘ – ein zentrales Element zur Herrschaftssicherung der NS-Diktatur – zeigte sein grausames Gesicht an vielen Orten. In Auschwitz, ihrem größten Zwangsarbeits- und Todeslager, ermordeten die Nazis mindestens 1,1 Millionen Menschen, darunter etwa eine Million Menschen jüdischen Glaubens aus ganz Europa.

Heute können nur noch sehr wenige Zeitzeugen, die das Lager Auschwitz lebend verließen, von ihrem Schicksal berichten. Wichtig ist daher, andere Wege zu beschreiten, um die Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors wachzuhalten und der Mahnung ‚nie wieder‘ Nachdruck zu verleihen.

Maciej Michalczyks Fotos der noch existierenden Gebäude des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz sind ein solcher Weg.

Das Museum am Hüttenstollen in Osterwald zeigt die Ausstellung

 

AUSCHWITZ – ARCHITEKTUR DES TODES

FOTOS VON MACIEJ MICHALCZYK

 

Aus dem Ausstellungskatalog:

Mit seinen Fotos von der Gedenkstätte Auschwitz wagt sich der Nienburger Fotograf Maciej Michalczyk auf das dünne Eis der sekundären Erinnerung.

Die Opfer von Auschwitz sind nicht mehr unter uns, folglich sind sie auf den Bildern nicht zu sehen. Zu sehen und zu spüren ist aber das Grauen, das Erschrecken vor der Ungeheuerlichkeit der Verbrechen, die den Menschen hier angetan wurden.

…

Maciej Michalczyks Fotos sind Bilder einer Architektur des Todes, die als Mahnung im Gedächtnis der heutigen und aller kommenden Generationen bestehen bleibt.

…

Thomas Gatters poetische Texte vervollständigen die Ausstellung. Sie entstanden anhand von dokumentierten Aussagen von Überlebenden. Keine Zitate, sondern existenzielle Poesie, wie sie von Menschen in Auschwitz hätte geschrieben werden können.

 

7. September bis 26. Oktober 2025

mittwochs 14.00 bis 17.00

sonntags 11.00 bis 17.00

Eintritt frei

Offene Sprechstunde Pflegeberatung in Salzhemmendorf

Die offene Sprechstunde der Pflegeberatung vom Landkreis Hameln-Pyrmont und dem Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen findet immer am zweiten Montag im Monat von 09:00 bis 10:30 Uhr im IthPunkt, Hauptstraße 2a in Salzhemmendorf statt.

Die nächsten Termine sind:

13.10.2025   09:00-10:30 Uhr

10.11.2025   09:00-10:30 Uhr

08.12.2025   09:00-10:30 Uhr

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bittermann Doreen
05151-903-3321

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W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

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