Flecken Salzhemmendorf

Kontakt | Barrierefreiheit | Impressum | Datenschutz

  • Home
  • Bürgerservice
    • Daten & Fakten
    • Politik
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Amtsblatt
    • Rathaus online
    • Stellenanzeigen
    • Familie & Bildung
    • Bauen & Wohnen
    • Wirtschaft
    • Klimaschutz
    • Landschaftsschutzgebiete
    • Versorgung und Entsorgung
    • Öffentliche Einrichtungen
    • Vereine & Verbände
    • Kirchengemeinden
  • Digitales Rathaus
  • Bürgerinformationssystem
    • Rat
    • Ausschüsse
    • Ortsräte
    • Arbeitskreise
    • Fraktionen
    • Sitzungskalender
    • Sitzungsübersicht
    • Textrecherche
    • Recherche Sitzungsteilnehmer
  • Ortsteile
    • Salzhemmendorf
    • Lauenstein
    • Hemmendorf
    • Osterwald
    • Oldendorf
    • Benstorf
    • Thüste
    • Wallensen
    • Ockensen
    • Ahrenfeld
    • Levedagsen
  • Tourismus
  • Veranstaltungen
  • Geschichte
    • Flecken Salzhemmendorf
    • Salzhemmendorf
    • Lauenstein
    • Hemmendorf
    • Osterwald
    • Oldendorf
    • Benstorf
    • Thüste
    • Wallensen
    • Ockensen
    • Ahrenfeld
    • Levedagsen
    • Geschichtliches aus Salzhemmendorf
    • Historische Kulturlandschaften
    • Begriffserklärungen
    • Unser Dorf soll schöner werden

Archiv des Autors: Frank Batke

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

Wer hat den Gewinner-Slogan?

Per Wettbewerb: Landkreis-Kommunen suchen Spruch für ihre Online-Dienste

Die Digitalisierung ist eines der prägenden Themen des 21. Jahrhunderts. Mit elektronischen Akten und zahlreichen Online-Diensten hält sie auch in der Verwaltung immer weiter Einzug und erleichtert Bürgerinnen und Bürgern ihren „Amtsgang“. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) setzt dafür die Rahmenbedingungen. Ziel des OZG ist es, in Zukunft Hunderte Verwaltungsdienstleistungen elektronisch abrufbar und damit bequem von zu Hause aus zugänglich zu machen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont haben sich die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Kommunen in der sogenannten OZG-Werkstatt zusammengeschlossen, um diese Anforderungen gemeinsam umzusetzen.

Bereits jetzt stehen viele Verwaltungsleistungen sowohl auf den kommunalen Serviceportalen als auch auf dem zentralen Serviceportal des Landkreises bereit. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt von diesen Angeboten: Sie können Anträge bequem von zu Hause erledigen, sparen sich den Weg in die Behörde und gewinnen dadurch wertvolle Zeit. Zudem reduziert sich der Papierverbrauch erheblich, was den Verwaltungsaufwand minimiert. Gleichzeitig sorgt die einfache Online-Abwicklung für mehr Transparenz und eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert.

Damit Bürger noch besser informiert sind und die Möglichkeiten der Online-Dienste vermehrt nutzen, soll das Angebot jetzt verstärkt in der Öffentlichkeit beworben werden. Gesucht wird ein kurzer, prägnanter und kreativer Slogan, der die Vorteile der Online-Leistungen der Verwaltungen optimal widerspiegelt. Und wer könnte solch einen Slogan besser entwickeln als diejenigen, die es direkt betrifft – die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind daher aufgerufen, die Vorzüge der „digitalen Behördengänge“ in einem passenden Spruch zusammenzufassen.

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Hameln-Pyrmont eingeladen. Pro Person können maximal zwei Vorschläge eingereicht werden. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen wird die Gewinner auswählen.

Der erste Platz wird mit einem „Fette Beute“-Gutschein im Wert von 250 Euro prämiert, der zweite Platz mit einem 100 Euro Gutschein und der dritte Platz mit einem 50 Euro Gutschein.

Der Wettbewerb beginnt am Montag, 2. Juni, und endet am Donnerstag, 3. Juli.

Nähere Informationen sowie ein Online-Teilnahmeformular sind auf den Webseiten der Kommunen und zentral hier verfügbar.

Die Gemeindeverwaltung informiert

Straßenreinigung und Einhaltung der Verkehrssicherheit

Gerade in der aktuellen Jahreszeit möchten wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung hinweisen.

Nach geltendem Ortsrecht sind öffentliche Straßen und Nebenanlagen wie z. B. Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern selbst zu reinigen.

Zur Reinigung gehört die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut (1 x wöchentlich)  sowie in der kalten Jahreszeit der Winterdienst.

Der Luftraum über den Straßen und Gehwegen muss zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer innerorts ab der Grundstücksgrenze in angemessener Höhe frei von Ästen und Strauchwerk sein.

Als freizuhaltendes Lichtraumprofil gilt allgemein:

bei Gehwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Radwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Straßen                 4,50 Meter Höhe.

Werden Verkehrszeichen oder Straßenlampen durch Bewuchs verdeckt, muss dieser auch vom Grundstückseigentümer ausreichend zurückgeschnitten werden.

Die Straßenreinigungssatzung und Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf www.salzhemmendorf.de abgerufen werden.

 

Entsorgung von Schadstoffen, Altmetall und Elektrogeräte

Zur Vermeidung von illegalem Sammeln von Metallschrott im Flecken Salzhemmendorf kann eine Entsorgung von Schadstoffen, Altmetallen und Elektrogeräte im Rahmen der Schadstoffsammlung in der Kompostierungsanlage Lauenstein, Hemmendorfer Straße, 31020 Salzhemmendorf von Januar bis November am dritten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.

 

Salzhemmendorf, den 02. Juni 2025

FLECKEN SALZHEMMENDORF
Der Bürgermeister

Bekanntmachung TenneT für das Projekt Wahle – Grohnde

Ankündigung von Kartierungsarbeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont

Zeitraum: 28.05.2025 bis 19.08.2025

Die TenneT TSO GmbH plant die Umbeseilung der bestehenden 380-kV-Leitung Wahle – Grohnde, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens werden Vermessungsarbeiten durchgeführt, diese dienen als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten.

Die Arbeiten finden entlang der Bestandstrasse statt und können in Einzelfällen das kurzzeitige Betreten privater Grundstücke erfordern. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege.

Die Vermessungsarbeiten und Befahrungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die SPIE SAG GmbH (bzw. beauftragte Drittunternehmen). Weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen, den rechtlichen Grundlagen (§44 EnWG) sowie den genauen Kartierungsgebieten finden Sie auf den Webseiten der Gemeinden Emmerthal und Salzhemmendorf.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Dorfentwicklungsplanes W.O.L.T.

Mit Aufnahme der Dorfregion Wallensen, Ockensen, Levedagsen und Thüste (W.O.L.T.) in das Förderprogramm Dorfentwicklung, begann im letzten Jahr die Planungsphase mit dem Ziel einen Dorfentwicklungsplan zu erstellen.

Das Förderprogramm ist Bestandteil des länderübergreifenden Förderkonzeptes KLARA und unterstützt die Entwicklung ländlicher Räume.

Gemäß der ZILE-Richtlinie Ziffer 3.5.4 ist die Dorfentwicklungsplanung zur Einsichtnahme für die Bevölkerung vier Wochen öffentlich auszulegen.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung beginnt am Montag, 24.03.2025 und endet am Donnerstag, 24.04.2025. Der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes ist in Papierform im Rathaus/Fachdienst Zentrales und digital auf der Homepage des Flecken Salzhemmendorf (www.salzhemmendorf.de) und der W.O.L.T. Region (www.wolt.land) einzusehen.

Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz zur Grundsteuerreform

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 05.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt festgestellt:

– Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 460,00 v.H.

– Grundsteuer B (Grundstücke) 314,13 v.H.

Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Grundsteuer B mit einem gerundeten Hebesatz von 315 v.H. festgesetzt.

Durch die Anwendung der v.g. Hebesätze entspricht das Gesamtaufkommen der Grundsteuern im Jahr 2025 dem des Vorjahres.

Die Hebesätze werden über die Hebesatzsatzung des Fleckens Salzhemmendorf zum 01.01.2025 verbindlich festgesetzt.

Nähere Informationen zur Ermittlung des Hebesatzes können dem Ratsinformationssystem auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter der Vorlage VO/2024/110 entnommen werden.

Salzhemmendorf, den 06. Dezember 2024

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

Nächste Seite »

W.O.L.T. Dorfentwicklungsplan

Kontakt

Flecken Salzhemmendorf
Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


Sprechzeiten

Bürgerbüro:

Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo und Do 14.00 -18.00 Uhr

 Sprechzeiten

übrige Fachdienste:

Mo bis Fr 9.00 -12.30 Uhr
Mo 14.00 -16.30 Uhr
Do 14.00 -18.00 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Startseite
  • Wetter
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

CyberChimps WordPress Themes

© 2024 Flecken Salzhemmendorf
MENÜ
  • Bürgerservice
    • Daten & Fakten
    • Politik
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Amtsblatt
    • Rathaus online
    • Stellenanzeigen
    • Familie & Bildung
    • Bauen & Wohnen
    • Wirtschaft
    • Klimaschutz
    • Landschaftsschutzgebiete
    • Versorgung und Entsorgung
    • Öffentliche Einrichtungen
    • Vereine & Verbände
    • Kirchengemeinden
  • Digitales Rathaus
  • Bürgerinformationssystem
    • Rat
    • Ausschüsse
    • Ortsräte
    • Arbeitskreise
    • Fraktionen
    • Sitzungskalender
    • Sitzungsübersicht
    • Textrecherche
    • Recherche Sitzungsteilnehmer
  • Ortsteile
    • Salzhemmendorf
    • Lauenstein
    • Hemmendorf
    • Osterwald
    • Oldendorf
    • Benstorf
    • Thüste
    • Wallensen
    • Ockensen
    • Ahrenfeld
    • Levedagsen
  • Tourismus
  • Veranstaltungen
  • Geschichte
    • Flecken Salzhemmendorf
    • Salzhemmendorf
    • Lauenstein
    • Hemmendorf
    • Osterwald
    • Oldendorf
    • Benstorf
    • Thüste
    • Wallensen
    • Ockensen
    • Ahrenfeld
    • Levedagsen
    • Geschichtliches aus Salzhemmendorf
    • Historische Kulturlandschaften
    • Begriffserklärungen
    • Unser Dorf soll schöner werden