Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, gefasst. Die v.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Bebauungsplan Nr. 163 „Unter der Schule“
– 1 Änderung und Erweiterung – einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Standortes der Grundschule Salzhemmendorf. Zu diesem Zweck wird die bislang festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert. Ferner werden die Maße der baulichen Nutzung entsprechend der Bedarfe der baulichen Entwicklung der Grundschule gegenüber den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 163 angepasst und durch die Festsetzung der abweichenden Bauweise (ohne Begrenzung der Gebäudelänge) ergänzt. Die bisher festgesetzten Baugrenzen werden neu geordnet und erweitert.
Der wirksame Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf wird im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. Die bisher wirksam dargestellte Wohnbaufläche wird in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Für den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 12.11.2025 bis 15.12.2025 durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung/ einsehbar.
- Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten
(ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153/808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargestellt. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen vorgetragen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Umweltbezogene Informationen:
- Übergeordnete Pläne und Programme
- Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
- Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
Verfahren gem. § 13 a BauGB:
Für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB, welches für Bebauungspläne der Innenentwicklung angewendet werden kann, durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen gem. § 4 c BauGB ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Salzhemmendorf, den 30.10.2025
Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

