Flecken Salzhemmendorf

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Archiv des Autors: Frank Batke

Bauleitplanung des Flecken Salzhemmendorf

Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat am 27.03.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und für den Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, gefasst.

Die v.g. Beschlüsse und die Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

1)  Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11 und

2)  Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

 

1) Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des bereits in Salzhemmendorf bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Lebensmittelnahversorger) geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Bauflächen in die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung“ geändert werden, um den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu sichern und um die aktuellen Flächenanforderungen eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes, der auf die zukünftigen Versorgungsbedarfe der im Grundzentrum lebenden Bevölkerung ausgelegt werden soll, berücksichtigen zu können.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.


Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

2) Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes in Salzhemmendorf.

Die geplante Standortsicherung bzw. -neuordnung und Verkaufsflächenerweiterung des bereits an der Calenberger Allee/Quellweg ansässigen Einzelhandelsbetriebes sollen einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung der wohnortnahen Versorgung der insbesondere in Salzhemmendorf mit seinen Ortsteilen lebenden Bevölkerung leisten. Zu diesem Zweck wird der vorhandene Gebäudekomplex des Lebensmittel-Einzelhandels (Netto) abgerissen und auf dem Grundstück ein funktional den heutigen Einzelhandelsanforderungen entsprechender neuer Markt (Netto) mit Bäcker einschließlich Cafébereich sowie der Neuordnung der erforderlichen Stellplätze errichtet.

Zu diesem Zweck soll auf Grundlage der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, dargestellten Sonderbaufläche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgung“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, eine abweichende Bauweise (Gebäudelänge über 50 m zulässig) sowie die maximale Gebäudehöhe festgesetzt.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die im Norden angrenzende Straße Quellweg, die zur planungsrechtlichen Sicherung als öffentliche Straßenverkehrsfläche Bestandteil des Bebauungsplanes wird. Darüber hinaus sollen Festsetzungen von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB), den Belangen des Straßenrechtes Rechnung tragen.

Ferner werden die das Plangebiet prägenden Gehölzbestände zum Erhalt festgesetzt. Die Baugrenzen werden so angeordnet und festgesetzt, dass ein ausreichender Abstand zu den Gehölzbeständen eingehalten wird. Zur Durchgrünung des Plangebietes werden zudem Festsetzungen zur Begrünung der Stellplatzanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen, soweit dies mit der Nutzung solarer Strahlungsenergie vereinbar ist.

Zudem sollen örtliche Bauvorschriften zur Größe und Anordnung von Werbeanlagen die Integration in das Orts- und Landschaftsbild sicherstellen.

Zur Vermeidung von Abflussspitzen und einer damit einhergehenden Verschärfung der Hochwassersituation erfolgt im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Rückhaltung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.

Die externe Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erfolgt durch die Inanspruchnahme noch verfügbarer Werteinheiten aus dem Kompensationsflächenpool „Gelbbachtal“ der Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Saupark).

Zudem werden Maßnahmen für den Artenschutz Bestandteil des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang werden CEF-Maßnahmen für Brutvögel (Anbringung von Nisthilfen für die Mehlschwalbe, den Hausrotschwanz und Haussperling) und die Verwendung einer insektenfreundlichen Beleuchtung festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2025 LGLN, RD Hameln-Hannover

 

Lage des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Topographische Karte (TK 25) M 1:25.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Lage und Abgrenzung des Kompensationsflächenpools „Gelbbachtal“

Kartengrundlage: Digitale Straßenkarte (DSK 10) M 1:10.000 i.O., © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln

 

Veröffentlichung:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf
Nr. 11, und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, nebst Entwurfsbegründungen und Umweltberichten (Entwurf) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschl. 08.05.2026 im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

  • Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, und des Bebauungsplanes Nr. 201 „Netto-Markt“, Ortsteil Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz:

Zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 57, Ortsteil Salzhemmendorf Nr. 11, wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Umweltbezogene Informationen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Raumordnung: „Einzelhandelskonzept für den Flecken Salzhemmendorf“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 07.03.2025)
  • Raumordnung: „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Netto-Marktes in Salzhemmendorf, Quellweg 3“ (GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, August 2023 / März 2025)
  • Entwässerung: „Neubau eines Netto Marktes, 31020 Salzhemmendorf, Quellweg 3 – Entwässerungsantrag“ (Sven Geißler Architektur, Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sven Geißler, Berlin, 08.01.2026)
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Faunistische Untersuchungen im Rahmen der Umbauplanung für den Netto-Markt Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont)“ (Abia – Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR, Neustadt, 26.01.2026)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 27.08.2025)
  • Immissionsschutz (Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung für den Neubau eines Netto-Marktes im Quellweg 3 in Salzhemmendorf – ergänzende Stellungnahme zum Gutachten 25-145-GDV-02 vom 27.08.2025“ (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 24.11.2025)
  • Umweltbericht (jeweils in die Begründungen als Teil II integriert)
  • „57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Salzhemmendorf Nr. 11 – Flecken Salzhemmendorf, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)
  •  „Bebauungsplan Nr. 201 „Netto-Markt“, OT Salzhemmendorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, Teil II, Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Beurteilung“ (Planungsgruppe Umwelt, Hannover/Emmerthal, 25.03.2026)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionen
  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypen, Artvorkommen
  • Boden/Fläche: Bodenveränderungen, Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Schadstoffeintrag
  • Klima/Luft: lokalklimatische Funktion, Klimaanpassung
  • Landschaft (Landschaftsbild): Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

zu den Themenbereichen:

  • Natur- und Landschaftsschutz: Anforderungen im Hinblick auf angrenzendes FFH- und Landschaftsschutzgebiet (FFH-Vorprüfung bzw. ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung) (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Hannover-Hildesheim), Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. externer Ausgleichsmaßnahmen, Berücksichtigung technischer Anlagen und Flächennutzungen (Regenrückhaltebecken, PV-Anlagen), Vorgaben zu Pflanzungen, Gehölzschutz, Bauabständen, Durchgrünung sowie Maßnahmen während Bau und Betrieb, Waldabstände und Gefahrenvorsorge (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Artenschutz: Anforderungen zur Prüfung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten, Berücksichtigung bestehender Gebäude und Gehölze bei Kartierungen, Vorgaben zu Bauzeitenregelungen und Kontrollen sowie Ergänzungsbedarf zu Artenschutzmaßnahmen (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Bodenschutz: Baugrundverhältnisse und Erdfallgefährdung, Erfordernis von Baugrunderkundungen sowie Informationsmöglichkeiten (z. B. NIBIS-Kartenserver), Berücksichtigung von Rohstoffsicherungsbelangen bei Ausgleichsflächen (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie)
  • Wasserschutz: Starkregengefährdung, Berücksichtigung entsprechender Überflutungsrisiken in der Bauleitplanung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Wasserwirtschaft/ Gewässerunterhaltung: Gewässer II. Ordnung (Saale), Berücksichtigung ausreichender Abstände, Sicherstellung der Gewässerunterhaltung, Vermeidung von Beeinträchtigungen, Lage von Ausgleichsmaßnahmen (Leineverband)
  • Immissionsschutz: Auswirkungen des Vorhabens auf die Immissionssituation (insbesondere Lärm), Prüfung der Erforderlichkeit fachgutachterlicher Untersuchungen im weiteren Verfahren (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Brandschutz: Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Landkreis Hameln-Pyrmont)
  • Kampfmittel: Kampfmittelbelastungen im Plangebiet, Erfordernis von Prüf- und Vorsorgemaßnahmen vor Bodeneingriffen sowie Abstimmung mit zuständigen Behörden (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigungsdienst)
  • Ver- und Entsorgung: Gas-Hochdruckleitung im Plangebiet, Anforderungen zum Schutz und zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur (Westfalen Weser Netz GmbH), Leitungsbestand (Deutsche Telekom Technik GmbH, TenneT TSO GmbH), Leitungsabfrage (TenneT TSO GmbH)
  • Verkehr: Berücksichtig straßenrechtlicher Belange (Landesstraße L 462), verkehrliche Erschließung (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr)
  • Raumordnung/Landesplanung: Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung an Einzelhandelsvorhaben, Vorgaben zu Standort, Einzugsgebiet und Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben, Anwendung raumordnerischer Gebote und Verbote sowie raumordnerische Beurteilung (Landkreis Hameln-Pyrmont, Industrie- und Handelskammer Hannover)
  • Stadtplanung: Hinweise zu textlichen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, überbaubarer Grundstücksflächen und Nebenanlagen) und zur Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.

Salzhemmendorf, den 31.03.2026

Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

1. Änderung der Friedhofsordnung und 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Lauenstein

Der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf hat die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Lauenstein geändert. Der Wortlaut der Änderungssatzungen ist im Folgenden aufgeführt.

1.Änderung der Friedhofsordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Gesamtkirchenvorstand der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

Die Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-Iuth. Kirchengemeinde Saaletal vom 16.07.2025 wird wie folgt geändert:

§ 15c Abs. 1 und 3 wird wie folgt redaktionell angepasst:

§ 15 c Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet

(1) Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet sind Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen, deren Vergabe individuell, aufgrund der Gestaltung der Gemeinschaftsanlage, für 25 Jahre vergeben werden. Die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage erfolgt durch den Friedhofsträger oder eine durch diese beauftragte dritte Person.

(2) Die Gestaltung hat mit einem 300 mm x 200 mm x 140 mm großen, auf dem Boden liegenden Pultstein (Querformat) oder einer Steinstele mit den Maßen 250 mm x 450 mm x 180 mm zu erfolgen, die mindestens den Vor- und Zunamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person enthalten. Ergänzend kann auf dem Pultstein / der Stele ein in das Gesamtbild des Friedhofs und der zum Charakter eines Friedhofs passendes Dekorelement, z. B. eine Rose oder ein Palmzweig, nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung, angebracht werden. Die Beschaffung und das Setzen des Steins / der Stele erfolgen auf Veranlassung und Kosten der nutzungsberechtigten Person. Die nutzungsberechtigte Person kann auf die Gestaltung des Grabes keinen Einfluss nehmen. Das Abstellen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Grabstätten in der Gemeinschaftsurnengrabanlage.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 16.07.2025 für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf

Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) und § 30 der Friedhofsordnung für den Friedhof Lauenstein der Ev.-Iuth. Gesamtkirchengemeinde Saaletal in Salzhemmendorf vom 16.07.2025 hat der Gesamtkirchenvorstand am 21. Januar 2026 folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1

1. § 6 I. wird wie folgt geändert:

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

  1. Reihengrabstätte Für 25 Jahre : 710,00 €
  2. Wahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle- : 975,00 €
  3. Urnenreihengrabstätte Für 25 Jahre : 540,00 €
  4. Urnenwahlgrabstätte Für 25 Jahre – je Grabstelle – : 850,00 €
  5. Rasenreihengrabstätte Für 25 Jahre (ohne Namensplatte) : 1.570,00 €
  6. Baumgrabstellen Für 25 Jahre Inkl. Namenstafel : 1.600,00 €
  7. Gemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet Für 25 Jahre : 2.275,00 €
  8. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:

Bei einer Beisetzung in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9 für alle Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit.

  1. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten gern. § 13 Absatz 2 FO ist 1/25 der Gebühr nach Nummer 2, 4 oder 7 je Grabstelle zu entrichten.

Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hameln-Pyrmont in Kraft.

Ehrung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Für besonderes ehrenamtliches Engagement konnte Bürgermeister Pommerening wieder zehn Ehrenamtskarten vergeben.

Fiona Ulbrich und Jan-Luca Carmosin sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppmannausbildung. Klaus Wiebach, Manuela Petersmeier, Daniela und Hugo Horlemann, Helmut Schmiedekind, Britta Klaus sowie Rita Hoffmann engagieren sich seit Jahren bei der Bürgerhilfe am Ith e.V. Hans-Jürgen Dreier ist Gemeindejugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Salzhemmendorf und zusätzlich als Vorsitzender des Ockenser Carnevalsverein von 1967 aktiv. Als kleine Anerkennung erhalten sie alle die Ehrenamtskarte von Bürgermeister Pommerening. Der Großteil der Genannten erschien kürzlich zur Übergabe der Karten im IthPunkt, in deren Rahmen Herr Pommerening den Geehrten seinen Dank aussprach und ihnen ihre Ehrenamtskarten samt Urkunden überreichte. Nach dem offiziellen Teil war bei leckerer Pizza Raum für einen lockeren Austausch.

Die Ehrenamtskarte kann auf Antrag (jeweils für die Dauer von 3 Jahren befristet) besonders engagierten Ehrenamtlichen ausgestellt werden. Die Antragstellung ist online unter www.freiwilligenserver.de möglich. Voraussetzungen dafür sind eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit von mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr.  Die Tätigkeit muss seit mindestens zwei Jahren ausgeführt werden.

Auch Inhaber*innen einer Juleica (Jugendleiter:in Card) können die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular kann dies entsprechend angekreuzt werden und dann ist kein Nachweis der geleisteten Stunden mehr erforderlich.

Zusätzlich können aktiv engagierte Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I verfügen oder freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung sind die Ehrenamtskarte beantragen. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Ehrenamtskarteninhaber*innen profitieren von diversen Vergünstigungen in ganz Niedersachsen und Bremen (siehe https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/verguenstigungen). Im Flecken Salzhemmendorf gibt es aktuell Ermäßigungen bei der Osterwaldbühne, im Hüttenstollen, im Rasti-Land, in der Schwimmhalle Salzhemmendorf, im Naturerlebnisbad Lauenstein, bei der Bäckerei Grube (Filiale im REWE-Markt) sowie in der Ith-Sole-Therme.

Über weitere Sponsoringpartner für die Ehrenamtskarte würde sich die Freiwilligenagentur sehr freuen.

Sponsoringpartner erhalten Aufkleber mit dem Motto „…hier sind Sie Gold wert!“ für die Kassen- und Eingangsbereiche. Des Weiteren werden alle gewährten Leistungen im Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen unter www.freiwilligenserver.de im Internet veröffentlicht und bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Logo der Firma/ Institution/ Organisation aufgeführt bzw. genannt.

Die vereinbarten Leistungen können jederzeit vom Sponsoringpartner verändert oder eingestellt werden.

Wer langjähriges Engagement auf diesem Wege mit fördern und würdigen möchte, wird gebeten, sich bei der Freiwilligenagentur Salzhemmendorf zu melden.

Auch bei einer Beantragung der Ehrenamtskarte unterstützt die Freiwilligenagentur langjährig Engagierte.

Katharina Sander ist i. d. R. Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr unter Tel. 05153/808-172 oder per E-Mail: sander@salzemmendorf.de zu erreichen.

Auf dem Foto zu sehen (von links): Daniela Horlemann, Helmut Schmiedkind, Hugo Horlemann, Rita Hoffmann, Bürgermeister Clemens Pommerening, Klaus Wiebach, Jan-Luca Carmosin, Hans-Jürgen Dreier und Britta Klaus.

Flyer – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen grundlegend überarbeiteten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ vorgestellt. Der Ratgeber gibt Informationen darüber, wie sich jeder und jede zu Hause in einfachen Schritten auf mögliche Unterbrechungen des Alltags oder Krisen vorbereiten kann.

Der Ratgeber wurde umfassend überarbeitet. Weiter enthalten sind bewährte Inhalte für die klassische Notfallvorsorge – etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter. Wie bisher gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten. Zudem gibt es Informationen zur Warnung oder wie man trotz ausgefallener Netze weiter informiert bleiben kann. Ebenso beinhaltet er Hinweise, was man tun kann, wenn es brennt oder wenn die Versorgung mit Energie und Wärme unterbrochen wird.

Neu aufgenommen wurden zudem Inhalte, die auf aktuelle Herausforderungen eingehen. Hinweise, wie Desinformation erkannt werden kann, sind ebenso enthalten wie Informationen dazu, wo Schutz bei Explosionen gesucht werden kann.

Nicht zuletzt erklärt der Ratgeber, wie man mit Ängsten und Sorgen in Extremsituationen umgehen kann – den eigenen, aber auch denen von Familie und Freunden und vor allem von Kindern.

⇒ Flyer Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

 

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten –  Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes

Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.

Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).

Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.

 

4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten

Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.

Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.

Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
  • Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.

Die Gemeindeverwaltung informiert

Straßenreinigung und Einhaltung der Verkehrssicherheit

Gerade in der aktuellen Jahreszeit möchten wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung hinweisen.

Nach geltendem Ortsrecht sind öffentliche Straßen und Nebenanlagen wie z. B. Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern selbst zu reinigen.

Zur Reinigung gehört die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut (1 x wöchentlich)  sowie in der kalten Jahreszeit der Winterdienst.

Der Luftraum über den Straßen und Gehwegen muss zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer innerorts ab der Grundstücksgrenze in angemessener Höhe frei von Ästen und Strauchwerk sein.

Als freizuhaltendes Lichtraumprofil gilt allgemein:

bei Gehwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Radwegen            2,50 Meter Höhe,
bei Straßen                 4,50 Meter Höhe.

Werden Verkehrszeichen oder Straßenlampen durch Bewuchs verdeckt, muss dieser auch vom Grundstückseigentümer ausreichend zurückgeschnitten werden.

Die Straßenreinigungssatzung und Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf www.salzhemmendorf.de abgerufen werden.

 

Entsorgung von Schadstoffen, Altmetall und Elektrogeräte

Zur Vermeidung von illegalem Sammeln von Metallschrott im Flecken Salzhemmendorf kann eine Entsorgung von Schadstoffen, Altmetallen und Elektrogeräte im Rahmen der Schadstoffsammlung in der Kompostierungsanlage Lauenstein, Hemmendorfer Straße, 31020 Salzhemmendorf von Januar bis November am dritten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr erfolgen.

 

Salzhemmendorf, den 02. Juni 2025

FLECKEN SALZHEMMENDORF
Der Bürgermeister

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Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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Mo und Do 7.00 -12.30 Uhr
Di, Mi und Fr 9.00 -12.30 Uhr
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