Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten – Art. 12, 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verfahren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung – eines Wärmeplanungsberichtes
Verarbeitungstätigkeit: Erfassen, Bearbeiten, Speichern und Übermitteln von Personendaten
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Flecken Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, Tel.: 05153 808 0, E-Mail: info@salzemmendorf.de
2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
hannIT / Hannoversche Informationstechnologien AöR, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover, Tel.: 0511 70040 321, datenschutz@hannit.de
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zum 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses legt fest, dass alle Kommunen in Deutschland eine strategische Planung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung vorlegen müssen. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse ist eine Wärmewendestrategie zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden.
Die Datenerhebung wie Datenverarbeitung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen basiert auf § 21 Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG).
Die Wärmeplanung soll unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Heizung geben. Dabei dürfen auch gebäudescharfe Daten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben werden (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 5 WPG i.V.m. §21 NKimaG). Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken; gebäudescharfe Informationen zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben. Weiterhin erhoben und verarbeitet werden Gebäudeadresse, Nutzung der Gebäude, Flächenangaben, Geschosszahlen, Gebäudealter und Bevölkerungsdichte. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in den §§ 10 bis 12, sowie Anlagen 1 u. 2 Wärmegesetz und § 21 NKlimaG dargelegt. Weiterhin werden auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben und öffentlichen Stellen der Verbrauch und der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgefragt.
4. Quellen/Empfänger oder Kategorien von Quellen/Empfänger der personenbezogenen Daten
Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH als Energieversorgungsunternehmen sowie von Bezirksschornsteinfegern erhoben. Zusätzlich hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Wärmebedarfskarte erstellen lassen, die auf Grundlage von Gebäudeumringen und Hauskoordinaten erstellt wurde. Diese wurde den Kommunen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bereitgestellt.
Die Daten werden anonymisiert in den Wärmeplan eingearbeitet und der Öffentlichkeit dargelegt. Die öffentliche Darstellung erfolgt nicht gebäudescharf. Hier wird aus Datenschutzgründen eine Darstellung gewählt, die es erlaubt, die Erkenntnisse anonymisiert und zusammengefasst darzustellen, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelgebäude erfolgen kann.
Der Flecken Salzhemmendorf hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung die Kommunale Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln, beauftragt. Vertraglich vereinbart ist, dass diese den Flecken bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten für die Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung unterstützt. Zusätzlich zu diesen Vollmachten besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach §28 DSGVO zwischen der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH, Hameln und dem externen Dienstleistungsunternehmen greenventory GmbH, Freiburg. An dieses externe Dienstleistungsunternehmen werden die erhobenen Daten zur Erstellung des Wärmekatasters im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zur weiteren Verarbeitung und Darstellung im Internet übermittelt.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien:
Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO)
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die personenbezogenen Daten des Verbrauchs sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Wärmegesetz (§§ 10 bis 12) u. § 21 NKlimaG von den angeforderten Stellen an die Empfänger zu übermitteln.