Flecken Salzhemmendorf

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Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses und Bekanntmachung der Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB)

Geschrieben am 13. Februar 2026

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 den Beschluss zur Veröffentlichung (Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss und die Veröffentlichung der Planunterlagen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan Nr. 163 „Unter der Schule“, Ortsteil Salzhemmendorf – 1 Änderung und Erweiterung – einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Standortes der Grundschule Salzhemmendorf. Zu diesem Zweck wird die bislang festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert. Ferner werden die Maße der baulichen Nutzung entsprechend der Bedarfe der baulichen Entwicklung der Grundschule gegenüber den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 163 angepasst und durch die Festsetzung der abweichenden Bauweise (ohne Begrenzung der Gebäudelänge) ergänzt. Die bisher festgesetzten Baugrenzen werden neu geordnet und erweitert.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf wird im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. Die bisher wirksam dargestellte Wohnbaufläche wird in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ geändert.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.

Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Veröffentlichung:
Der Planentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, nebst Entwurfsbegründung ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB in der Zeit vom 20.02.2026 bis 23.03.2026 im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter

https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/ einsehbar.

Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

• Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslage der Planunterlagen)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, aus.

Im Rahmen der Veröffentlichung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an den o.g. Stellen unterrichten.

Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.

Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Umweltbezogene Informationen:
➢ Übergeordnete Pläne und Programme
• Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
• Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
• Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen

Verfahren gem. § 13 a BauGB:
Für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Unter der Schule“, einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB, welches für Bebauungspläne der Innenentwicklung angewendet werden kann, durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen gem. § 4 c BauGB ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter https://www.salzhemmendorf.de/.

Salzhemmendorf, den 13.02.2026

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Hauptstr. 2
31020 Salzhemmendorf

Tel.: 05153 – 808-0
E-Mail: info@salzhemmendorf.de


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