Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die Wassergewinnungsanlagen „Mittleres Saaletal“ des Wasserbeschaffungsverbandes „Mittleres Saaletal“ im Landkreis Hameln-Pyrmont, der Region Hannover und im Landkreis Hildesheim gemäß § 51 ff. WHG i.V.m. § 91 NWG
I. Erläuterung des Vorhabens
Der Wasserbeschaffungsverband „Mittleres Saaletal“, Görlitzer Straße 7, 31020 Salzhemmendorf hat als Träger der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Hemmendorf, Oldendorf, Benstorf, Quanthof, Ahrenfeld und Osterwald, die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ für die beiden Brunnen „Mittleres Saaletal“ (Gemarkung Benstorf, Flur 1, Flurstücke 48/2 und 48/3) und den Erlass der Schutzgebietsverordnung gemäß den §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG vom 31.07.2009, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51, S. 2585 ff.) i.V.m. § 91 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, Nds. GVBl. S. 64) beantragt.
Das bisherige Wasserschutzgebiet Benstorf soll nun aufgrund neuer hydrogeologischer Kenntnisse neu gefasst werden. Die bisherige Verordnung des Wasserschutzgebietes „Benstorf“ vom 08.01.1987 der Bezirksregierung Hannover, Az: 502.6-62013/02-07-02 wird durch die neue Verordnung ersetzt.
Hiermit soll zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung der erforderliche Schutz des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet der Brunnen „Mittleres Saaletal“ gewährleistet werden. Das geplante Schutzgebiet gliedert sich in drei Zonen in den Gemarkungen Benstorf, Osterwald, Oldendorf (LK Hameln-Pyrmont), Mehle (LK Hildesheim) und Holtensen (Region Hannover).
II. Auslegung der erforderlichen Unterlagen
Der Antrag auf Durchführung eines Anhörungsverfahrens vor dem Erlass der Verordnung und die dazu gehörenden Unterlagen liegen gemäß § 91 NWG i.V. mit § 73 Abs. 3 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102 ff.) in der z.Z. geltenden Fassung vom 08.09.2025 bis zum 07.10.2025 beim Flecken Salzhemmendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf während der Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Antragsunterlagen, der Verordnungsentwurf sowie der Schutzgebietskatalog liegen ebenfalls beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Region Hannover, dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Springe und bei der Stadt Elze aus.
Zusätzlich sind die oben aufgeführten Unterlagen über folgenden Link der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont einsehbar: https://www.hameln-pyrmont.de/?object=tx,2561.7480.1
III.Einwendungen
Betroffene (Personen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden) können von Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom 08.09.2025 bis spätestens zum 21.10.2025 (einschließlich) schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben beim Flecken Salzhemmendorf einreichen. Die Einwendungen können auch beim Landkreis Hameln-Pyrmont, sowie bei dem Landkreis Hildesheim und der Region Hannover eingereicht werden. Eine Einwendung als elektronische Erklärung kann an die E-Mail-Adresse umweltamt@hameln-pyrmont.de gesendet werden.
Die mit einer Stellungnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden beim Landkreis Hameln-Pyrmont gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten können Sie gern auf Anfrage erhalten.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird der Landkreis Hameln-Pyrmont einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen.
Salzhemmendorf, den 28.08.2025
Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister
Az.: 52.11-111/8-02/25