Wahlbekanntmachung
für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters,
des Rates sowie der Ortsräte im Flecken Salzhemmendorf
am 13. September 2026
Am 13. September 2026 sind im Flecken Salzhemmendorf die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, der Rat und die Ortsräte zu wählen. Gem. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
- Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
- Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Flecken Salzhemmendorf findet zusammen mit den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 13.September 2026 und evtl. eine notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 27. September 2026 statt.
- Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.
- Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten.
- Gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 120 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Hiervon ausgenommen sind der bisherige Amtsinhaber
sowie gem. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD),
- Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
- lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
- Gemeindewahl
- Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:
Es sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.
- Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf bildet einen Wahlbereich.
- Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 29 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
- Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:
Gem. § 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD),
- Aktive Bürger im Flecken Salzhemmendorf (Aktive Bürger)
- lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
III. Ortsratswahlen
- Zahl der Vertreterinnen und Vertreter:
- Ortschaft Salzhemmendorf 7 Mitglieder
- Ortschaft Lauenstein 7 Mitglieder
- Ortschaft Hemmendorf 5 Mitglieder
- Ortschaft Osterwald 7 Mitglieder
- Ortschaft Oldendorf 7 Mitglieder
- Ortschaft Benstorf 5 Mitglieder
- Ortschaft Wallensen 7 Mitglieder
Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Die Wahlgebiete der Ortschaften Salzhemmendorf, Lauenstein, Hemmendorf, Osterwald, Oldendorf, Benstorf und Wallensen bilden je einen Wahlbereich.
- Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber:
Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen oder Bewerber beträgt gem. § 21 Abs. 4 NKWG für die
- Ortschaft Salzhemmendorf 12
- Ortschaft Lauenstein 12
- Ortschaft Hemmendorf 10
- Ortschaft Osterwald 12
- Ortschaft Oldendorf 12
- Ortschaft Benstorf 10
- Ortschaft Wallensen 12
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
- Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge:
Gem. § 21 Abs. 9 NKWG müssen die Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen von
mindestens je 10 Wahlberechtigten des zutreffenden Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Diese Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG bei folgenden Parteien und Wählergruppen nicht erforderlich:
- für alle Ortsratswahlen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD),
- für die Ortsratswahlen Hemmendorf:
- Bürger für Hemmendorf (BfH)
- für die Ortsratswahlen Osterwald:
- lokal.politik Salzhemmendorf/Hameln-Pyrmont (WLP)
- d) für die Ortsratswahlen Benstorf:
– Aktive Bürgergruppe im Flecken Salzhemmendorf
Einreichung von Wahlvorschlägen:
- Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form der Bestimmungen der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
- Einreichung der Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung des Fleckens Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung ist zweckmäßig, um evtl. Beanstandungen fristgerecht beheben zu können.
- Wahlanzeige:
Außer den Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und AfD können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 90. Tag vor die Wahl (15. Juni 2026) beim Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Salzhemmendorf, 2. April 2026
Flecken Salzhemmendorf
Die Gemeindewahlleiterin
