Die Gemeindeverwaltung informiert
Aufgrund der Wetterverhältnisse in den kommenden Wochen weist der Flecken Salzhemmendorf alle Grundstückseigentümer auf die entsprechenden Winterdienstpflichten hin.
Nach Schneefall müssen insbesondere die Gehwege freigehalten und bei Glätte abgestumpft werden. Hierzu kann Sand, Granulat oder Splitt verwendet werden. Durch das Zusammenschieben von Schnee und Eis darf der Verkehr auf der Fahrbahn sowie auf den Gehwegen nicht behindert werden. Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schneefrei zu halten. Damit die Schneeräumung durch den Bauhof gewährleistet werden kann sollten Fahrzeuge und Anhänger auf privaten Einstellplätzen untergebracht werden. Gemeindestraßen können dann besser von den Räumfahrzeugen geräumt werden. Die Schneeräum- und Streupflicht besteht zu den folgenden Zeiten:
an Werktagen von 7 bis 20 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Flecken Salzhemmendorf (Straßenreinigungssatzung) und die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können über die Homepage des Fleckens Salzhemmendorf eingesehen werden (www.salzhemmendorf.de, Bürgerservice, Rathaus online, Ortsrecht).
