Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. An der Vorbereitung ist der Flecken Salzhemmendorf wie folgt beteiligt:
1. Haupt- und Hilfsschöffen
Für das Amtsgericht Hameln ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Über eine Aufnahme von Personen in diese Liste beschließt der Gemeinderat nach einer Anhörung der Ortsräte.
2. Jugendschöffen
Ebenfalls zur Vorlage beim Amtsgericht Hameln stellt der Jugendhilfeausschuss beim Landkreis Hameln-Pyrmont eine Vorschlagsliste auf. Dazu benennt der Flecken Salzhemmendorf eine festgelegte Anzahl von Personen.
Schöffen sind ehrenamtlich tätig und wirken bei der Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen mit. Sie sollten über soziale Kompetenz verfügen. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung werden vorausgesetzt. Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Gesucht werden Bewerber*innen, die in Salzhemmendorf wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Interessierte Bürger*innen werden gebeten ihre Bewerbung um die Aufnahme in die Liste der Jugendschöffen bis zum 10. März 2023 oder in die Liste der Hauptschöffen bis zum 15. März 2023 an den Flecken Salzhemmendorf, Hauptstr. 2, 31020 Salzhemmendorf, oder per E-Mail an rohrmann@salzhemmendorf.de, zu richten. Bewerbungen sind nur für eine Liste möglich.
Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste-Schöffen
Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste-Jugendschöffen
Für weitere Auskünfte steht Herr Rohrmann, Fachdienst Ordnung/Soziales, unter der Telefonverbindung 05153/808-154 zur Verfügung.
Salzhemmendorf, 10.01.2023
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –