Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt B3 von SuedLink in Niedersachsen (Grenze Region Hannover/Landkreis Hildesheim bis Edemissen/Strodthagen) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher Trassenbegehungen statt. Die Trassenbegehungen dienen der Erkundung örtlicher Gegebenheiten Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Trassenbegehung
Bei den Trassenbegehungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte. Die Trassenbefahrungen werden durch Kleingruppen von zwei Personen mit normalen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Trassenbegehung werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.
Eventuelle Schäden
Durch die genannten Vorarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TenneT TSO GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Trassenbegehungen finden im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 31.10.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab.
Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.