Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG
Bekanntmachung einer Online-Konsultation gemäß §§ 1 Nr. 3 und 5 Abs. 2 bis 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) am 12.04.2023
AZ: H 000043557
Die Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG, Schiffgraben 25/27, 30159 Hannover, hat mit Schreiben vom 29.09.2014 beim GAA Hannover die Planfeststellung gem. § 35 Abs. 2 KrWG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I „Deponie Schanzenkopf“ beantragt. Mit Schreiben vom 20.12.2021 wurde der Antrag in aktualisierter Form erneut vorgelegt.
Standort des Vorhabens ist der Kalksteinbruch Bisperode in der Gemeinde Flecken Coppenbrügge, Gemarkung Bisperode, Flur 17 Flurstücke 701/8, 701/9, 737/3, 737/5, 737/10, 737/12 und 738 sowie Gemarkung Harderode Flur 7 Flurstück 173/8 sowie Gemarkung Lauenstein Flur 1 Flurstück 6/3.
Das GAA Hannover gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens der Erörterungstermin (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG) durch eine Online-Konsultation (§ 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG) ersetzt wird.
Aufgrund der Covid 19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken im Planungssicherstellungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, Planfeststellungsverfahren nach dem KrWG ohne Präsenzveranstaltung fortzuführen, wenn stattdessen eine Online-Konsultation durchgeführt wird. Von dieser Möglichkeit wurde nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch gemacht. Diese Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2, 4 und 5 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 3 PlanSiG bekannt gemacht.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum Ablauf des
17.05.2023 in elektronischer Form durch die Internetplattform BO.Plus über https://www.entera1.de/183_pfv_schanzenkopf/ zugänglich gemacht.
Die Beteiligten der Online-Konsultation können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, Mittwoch, den 17.05.2023 (23:59 Uhr), elektronisch über die Internetplattform i. R. d. Online-Konsultation oder per E-Mail an: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de äußern.
Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin nur die Betroffenen, Vereinigungen, die
Stellungnahmen abgegeben haben, sowie die Personen, deren Einwendungen eingegangen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).
Die Teilnahmeberechtigten werden über die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Zur Teilnahme an der Online-Konsultation werden ihnen die Zugangsdaten postalisch übermittelt. Der Versand der Benachrichtigung einschließlich Zugangsdaten erfolgt in der 14. Woche des laufenden Kalenderjahres.
Sollte eine zur Teilnahme berechtigte Person bis zum 14.04.2023 keine Zugangsdaten erhalten haben, kann diese sich postalisch an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover oder per E-Mail über poststelle@gaa-h.niedersachsen.de unter Glaubhaftmachung der Teilnahmeberechtigung wenden. Dafür sind Angabe von Name, An- schrift sowie Ablichtung der Rückseite des Personalausweises erforderlich. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Vollmacht, etc.) zur Prüfung beigefügt werden. Die Daten werden geprüft. Dadurch kann es zu Verzögerungen von wenigen Tagen bis zur Übermittlung der Zugangsdaten kommen.
Für die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetplattform erforderlich. Die Anmeldung auf der Internetplattform erfolgt für die zur Teilnahme Berechtigten nach vorheriger Online-Registrierung mit den übersandten Zugangsdaten.
Hinweise zum Verfahren:
• Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen prüfen und über diese entscheiden.
• Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist möglich. Diese oder dieser hat ihre oder seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Die durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
• Mit Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Online-Konsultation werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG und § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter Datenschutzbeauftragte@gaa-h.niedersachsen.de sowie unter o. g. Postanschrift zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf folgender Internetseite: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/eu-
datenschutz-grundverordnung-dsgvo-165987.html
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Bekanntmachung > Hannover-Hildesheim“ einsehbar.
Diese Bekanntmachung ist außerdem auf der UVP-Plattform des Landes Niedersachsen unter http:\\uvp.niedersachsen.de einsehbar.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass am 18.04.2023, 17.30 Uhr, in der Merkzweckhalle Lauenstein, Am Freibad 6a, in 31020 Salzhemmendorf, eine Informationsveranstaltung zur Durchführung der Online-Konsultation sowie zum (weiteren) Verlauf des Verwaltungsverfahrens stattfindet.