Planfeststellungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG – AZ: H 000043557
Die Hannoversche Basaltwerke GmbH & Co. KG, Schiffgraben 25/27, 30159 Hannover, hat mit Schreiben vom 29.09.2014 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover die Planfeststellung gern. § 35 (2) KrWG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 1 „Deponie Schanzenkopf‘ beantragt. Mit Schreiben vom 20.12.2021 wurde der Antrag in aktualisierter Form erneut vorgelegt.
Standort des Vorhabens ist der Kalksteinbruch Bisperode in der Gemeinde Flecken Coppenbrügge, Gemarkung Bisperode, Flur 17 Flurstücke 701/8, 701/9, 737/3, 737/5, 737/10, 737/12 und 738 sowie Gemarkung Harderode Flur 7 Flurstück 173/8 sowie Gemarkung Lauenstein Flur 1 Flurstück 6/3.
Die Errichtung und der Betrieb der beantragten Anlage bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 (2) KrWG. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Das beantragte Vorhaben bedarf der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 73 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.
Der Vorhabenträger hat mit dem Antrag einen UVP-Bericht sowie folgende das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt:
Teil A Erläuterungsbericht, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig, November 2021
Teil B Planverzeichnis Planfeststellungsantrag, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig , 30.06.2021
C.1 Statische Berechnung; Einbau von PE100 Sickerrohren Da 450mm, Frank Deponietechnik GmbH, Wölfersheim, 23.05.2014, 18.06.2021
C.2 Kunststofftechnische Komponenten, Prüfung der Genehmigungsplanung, Kunststofftechnische Stellungnahme, .GGU mbH, Osterweddingen, 28.06.2021
C.3 Vorläufiger Qualitätsmanagementplan, iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG, Braunschweig, 30.06.2021
C.4 Ergänzung der Antragsunterlage· um fachtechnische Ausführungen zum Sachverhalt Setzungen an der Deponiebasis, upi Umwelt Projekt Ingenieurgesellschaft mbH, 30.06.2021
C.5 Vorläufige Übernahmeerklärung für Sickerwasser, Abwasserbetriebe Weserbergland AöR, Hameln, 30.06.2021
0.1 UVP-Bericht, GEUM.tec GmbH, Hannover, 15.12.2021
0.2 Allgemein verständliche, nicht-technische Zusammenfassung (AVZ) des UVP-Berichtes nach § 16 Abs.1 Nr. 7 UVPG, GEUM.tec GmbH, Hannover, 15.12.2021
D.3 Ergebnisbericht der biologischen Erfassungen 2012 bis 2020, Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Mai 2021
D.4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Oktober 2021
D.5 FFH-Verträglichkeitsstudie, Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, September 2021
D.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Dr. Fahlbusch + Partner, Clausthal-Zellerfeld, Oktober 2021
D.7 Prognose der Staubemissionen und -immissionen, DEKRA Automobil GmbH, Karlsruhe, 08.10.2021
D.8 Prognose von Schallimmissionen, DEKRA Automobil GmbH, Hamburg, 04.10.2021
D.9 Hydrogeologisches Fachgutachten, GeoDienste GmbH, Wunstorf, 12.10.2021
Der Antrag auf Planfeststellung und die entsprechenden Antragsunterlagen liegen vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 (einschließlich) bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
a) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, Foyer,
montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 14.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
b) Flecken Coppenbrügge, Rathaus, Schloßstr. 2, Bauamt, Zimmer 8, 1 OG, 31863 Coppenbrügge
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 12.30 Uhr, Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
und Montag und Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
c) Flecken Salzhemmendorf, Rathaus, Hauptstr.2, Bürgerbüro, 31020 Salzhemmendorf
Montag und Donnerstag 7 .00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin bzw. einer Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen nur nach telefonischer Terminabsprache und unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen möglich.
Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort über den Pfad ,,Bekanntmachung > Hannover-Hildesheim’_‘ einsehbar.
Die Antragsunterlagen sind außerdem auf der UVP-Plattform des Landes Niedersachsen unter http:\\uvp.niedersachsen.de einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie nach dem UmweltRechtsbehetfsgesetz anerkannte Vereinigungen, können bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, hier bis einschließlich 21.06.2022 (Einwendungsfrist) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 7 4, 30177 Hannover oder den oben genannten auslegenden Stellen, Einwendungen bzw. Stellungnahmen zum Plan erheben. Einwendungen welche bereits zum vorangegangenen Auslegungs-bzw. Einwendungstermin (05.06.2019 bis 04.08.2019) eingereicht wurden, werden erneut berücksichtigt.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen(§ 73 (4) VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden ist folgendes zu beachten: es gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den am Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Gemäß §73 (6) VwVfG, sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 ( 4) Satz 5 sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zu erörtern.
Der Termin für einen eventuellen Erörterungstermin wird gemäß § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorhabenträger, die Behörden sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gemäß § 73 Abs. 6 S. 3 VwVfG von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Vorhabenträgers mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gemäß § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Kann der Erörterungstermin wegen der geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden, genügt eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover entscheidet über die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 7 4 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.