Der Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist vom Rat am 26.09.2019 beschlossen worden und damit in Kraft getreten. Der Plan liegt zu jedermanns Einsicht im Fachbereich 4 des Fleckens Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Flecken Salzhemmendorf hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 10.07.2019 in der Zeit vom 22.07. bis einschließlich 23.08.2019 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Salzhemmendorf, den 14.10.2019
Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister