In dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahrenen Barfelde-Wald, Landkreis Hildesheim 157, liegen die Ergebnisse der Wertermittlung vor.
Zur Anhörung der Beteiligten ist der Termin nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für
Mittwoch, den 29. November 2023 um 11:00 Uhr im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Raum Mittelweser in der 1.Etage)
anberaumt, zu dem die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit geladen werden.
Gemäß § 32 FlurbG haben die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung in diesem Anhörungstermin vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des vorgenannten Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim ArL Leine-Weser unter der Telefonnummer 05121/6970-139 angefordert werden. Von Beteiligten, die nicht zum Anhörungstermin erscheinen, sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich nicht bis zum Schluss des Termins äußern, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis der Wertermittlung einverstanden sind.
Die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungsrahmen liegen in der Zeit vom 21.11. bis 22.11.2023 beim ArL Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (3.Etage), bei Herrn von Hermanni (Tel. 05121/6970-198) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Anmeldung unbekannter Rechte
Hiermit werden die Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung – bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Rechtsinhaber muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist in Lauf gesetzt worden ist (§§ 10, 14 und 15 FlurbG).
Im Auftrage
gez. Herten
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim
Az.: Herten – 611 Barfelde-Wald 2023/01
Tel.: (05121) 6970-139