Gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist für das Wahlgebiet des Fleckens Salzhemmendorf ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die die Wahlleiterin auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft.
Gem. § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die im Flecken Salzhemmendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 15. Februar 2021 Wahlberechtigte aus dem Gebiet des Fleckens Salzhemmendorf als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus einem wichtigen Grund gem.
§ 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden.
Salzhemmendorf, 17.12.2020
Flecken Salzhemmendorf
– Die Gemeindewahlleiterin –