Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in der Sitzung am 17.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 16.868.000 Euro |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 17.605.500 Euro |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 101.000 Euro |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 Euro |
2. | im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 15.906.700 Euro |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.378.600 Euro |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf | 503.500 Euro |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 1.844.400 Euro |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 1.340.900 Euro |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 913.500 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag | ||
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 17.751.100 Euro | |
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 19.136.500 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.340.900 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 350.400 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 425 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 410 v. H.
§ 6
Für die Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe bis zu 5.000 Euro im Einzelfall als unerheblich.
Salzhemmendorf, den 18. Februar 2022
Pommerening
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 09.05.2022 unter dem Aktenzeichen 10.1/ Bm erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung in „Salzhemmendorf Aktuell“ zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Salzhemmendorf, 13.05.2022
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –