Aufgrund des § 112 des NKomVG (Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes) hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in der Sitzung am 03.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 16.540.200 Euro |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 17.429.500 Euro |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 272.600 Euro |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 Euro |
2. | im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 15.661.800 Euro |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.194.500 Euro |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf | 1.487.100 Euro |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 3.707.400 Euro |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 2.220.300 Euro |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 819.900 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag | ||
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 19.369.200 Euro | |
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 20.721.800 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.220.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2021 nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 425 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 410 v. H.
§ 6
Für die Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe bis zu 5.000 Euro im Einzelfall als unerheblich.
Salzhemmendorf, den 04. Dezember 2020
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 16.02.2021 unter dem Aktenzeichen 15 12 9100 2021 003 erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem (Werk-)Tage nach der Bekanntmachung in „Salzhemmendorf Aktuell“ zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Salzhemmendorf, 17.02.2020
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –