Verlust von Ausweispapieren
Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie uns dieses bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre Unterschrift benötigen.
Falls Sie bereits eine Verlustanzeige direkt bei der Polizei gestellt haben, reicht das leider nicht aus. Die Anzeigepflicht über den Verlust und sein Wiederauffinden besteht gegenüber der Pass- bzw. Ausweisbehörde, also Ihrem Bürgerbüro.
In der Regel kann ein neuer Reisepass oder Personalausweis erst einen Monat nach der Verlustmeldung beantragt werden, weil sich das Dokument bis dahin wieder anfinden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen ggf. vorläufige Ausweispapiere von uns ausgestellt werden.
Um neue Ausweispapiere zu erhalten, benötigen Sie die auf den vorhergehenden Seiten aufgelisteten Unterlagen.