Übermittlungssperren
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner gegenüber der Meldebehörde das Recht auf kostenfreie Einrichtung von Übermittlungssperren. Dadurch besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen einer Übermittlung von Daten aus dem Melderegister ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
– an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben
oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören,
– an Parteien und Wählergruppen und sonstiger Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit
allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volksentscheid)
– an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen ,
– an Adressbuchverlage,
Voraussetzung ist, dass Sie in dem Flecken Salzhemmendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Den entsprechenden Antrag können Sie ⇒hier herunterladen und unterschrieben an das Bürgerbüro zurücksenden.
Die Anträge werden auch im Bürgerbüro bereitgehalten.
Es werden alle Widersprüche angenommen und im Melderegister eingetragen. Es ergeht daher kein schriftlicher Bescheid bzw. keine schriftliche Bestätigung.