Der Flecken Salzhemmendorf informiert über die bestehende Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen.
In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli gilt in der freien Landschaft die Verpflichtung, Hunde an der Leine zu führen (§ 33 Abs. 1, Nr. 1 b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, NWaldLG). Wir bitten alle Hundehalter*innen dieser Verpflichtung nachzukommen.