Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)),
Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB)
Der Verwaltungsausschuss des Flecken Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB und in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Beschluss über die öffentliche Auslegung (Auslegungs- bzw. Veröffentlichungsbeschluss) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Die Hube“, OT Benstorf, gefasst. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss und die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) der Planunterlagen werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des auf den OT Benstorf bezogenen Baulandbedarfs. Zu diesem Zweck sollen die bisher straßenbegleitend festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen zusammengefasst und erweitert werden, sodass es zu einer maßvollen baulichen Ergänzung kommen kann.
Ergänzend werden die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bislang festgesetzten Maße der baulichen Nutzung in Form der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und der Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,8 erhöht. Die weiteren Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben unverändert.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 hervor.
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK 5) M 1:5.000, © 2023 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Hameln
Öffentliche Auslegung (Veröffentlichung):
Der Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Die Hube“, OT Benstorf, nebst Entwurfsbegründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
16.10.2023 bis einschl. 17.11.2023
im Internet auf der Seite des Flecken Salzhemmendorf unter
https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/
einsehbar.
Die Unterlagen sind außerdem für den Zeitraum der öffentlichen Auslegung im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.
- Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (ergänzende öffentliche Auslegung der Planunterlagen)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (montags bis freitags 9.00 – 12.30 Uhr sowie montags 14.00 – 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05153 808-0 oder schriftlich bzw. per E-Mail (info@salzhemmendorf.de) öffentlich zu jedermanns Einsicht bei dem Flecken Salzhemmendorf, Fachdienst Bau, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf aus.
Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@salzhemmendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Die Hube“, OT Benstorf, unberücksichtigt bleiben, sofern der Flecken deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Datenschutz:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Umweltbezogene Informationen:
- Übergeordnete Pläne und Programme
- Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hameln-Pyrmont (Entwurf 2021)
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont (2001)
- Wirksamer Flächennutzungsplan des Flecken Salzhemmendorf, einschl. seiner wirksamen Änderungen
Verfahren gem. § 13 a BauGB:
Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Die Hube“, OT Benstorf, wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB, welches für Bebauungspläne der Innenentwicklung angewendet werden kann, durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen gem. § 4 c BauGB ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht vorgesehen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter https://www.salzhemmendorf.de/burgerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung-2/
Salzhemmendorf, den 09.10.2023
Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister