B-Plan Nr. 153 „Im Hohen Feld“, 2. Änderung, Ortsteil Oldendorf
Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 für den oben genannten Bauleitplan den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch gefasst. Der Geltungsbereich ist auf der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte mit einer dicken schwarzen Linie gekennzeichnet:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bauleitplanes (Planzeichnung, Begründung) liegt in der Zeit vom 14.02. bis 15.03.2022 während der Dienststunden im Fachdienst 4 des Flecken Salzhemmendorf, Kleiner Lahweg 4, 31020 Salzhemmendorf, öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich oder zu Protokoll vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Salzhemmendorf, den 01.02.2022
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –