Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs- gesetzes (NKomVG) hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in der Sitzung am 21.06.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. | im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge unverändert auf |
14.885.600 Euro |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen unverändert auf |
15.354.500 Euro |
1.3 | der außerordentlichen Erträge unverändert auf |
0 Euro |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen unverändert auf |
0 Euro |
2. | im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit unverändert auf
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14.081.900 Euro |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit unverändert auf |
14.094.100 Euro |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
erhöht um 233.500 € auf
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347.300 Euro |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
erhöht um 260.000 € auf |
965.100 Euro |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
erhöht um 26.500 € auf
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617.800 Euro |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit unverändert auf |
620.100 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag | ||
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
erhöht um 260.000 € |
15.047.000 Euro |
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– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
erhöht um 260.000 € |
15.679.300 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 591.300 Euro um 26.500 € auf 617.800 € erhöht.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2018 unverändert nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, beläuft sich unverändert auf 4.900.000 Euro.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) und die Befugnis des Bürgermeisters über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuzustimmen, werden nicht geändert.
Salzhemmendorf, den 22. Juni 2018
Bürgermeister
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am 29.06.2018 unter dem Aktenzeichen 15 12 9100 2018 003 erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gem. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem Tage nach der Bekanntmachung in „Salzhemmendorf Aktuell“ zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 2, Zimmer 1, 31020 Salzhemmendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Salzhemmendorf, 29. Juni 2018
Flecken Salzhemmendorf
– Der Bürgermeister –