weitere Angelegenheiten

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Salzhemmendorf mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich nicht (z.B. per Vollmacht) vertreten lassen.

In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Gebühr beträgt 13 €

Bitte beachten Sie:

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • für eigene Zwecke (Belegart "N" bzw. erweitertes Führungszeugnis "NE" - das Führungszeugnis wird an den Antragsteller übersandt)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0" bzw. "OE"- das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt)

Denken Sie daran, das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen und für ein Behördenführungszeugnis die Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen mitzuteilen.


Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an

Bitte beachten Sie:

  • die Arztwahl ist freigestellt
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen

Fundsachen

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden oder bei uns vorbeibringen. Sie können uns natürlich auch fragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.

Oftmals konnten wir Verlierern helfen; warum nicht auch Ihnen? Tel. 0 51 53 / 808 - 40

Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

Tiere können wir im Bürgerbüro nicht annehmen; im Tierheim des Tierschutzvereins Hameln und Umgebung, Klütstraße 127, 31787 Hameln,
Tel. 0 51 51/6 15 50, können Sie zugelaufene oder aufgefundene Hunde oder Katzen abgeben bzw. abholen lassen.
Bei anderen Fundtierarten sprechen Sie bitte mit dem Tierheim.

Große Fundsachen, zum Beispiel sperrige Gegenstände können wir ebenfalls nicht annehmen; wenn Sie uns jedoch die Fundsache anzeigen, können wir den Bauhof des Fleckens Salzhemmendorf beauftragen, den Gegenstand abzuholen. Alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, wenn Sie den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchten. Die Anmeldung beim Fundamt ist hier zu beachten.

Bite beachten Sie

  • die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate
  • für Fundsachen die bei uns aufgehoben werden entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, je nach Wert gestaffelte Gebühren

Hundesteuer

Steuerpflichtig ist jeder Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird und älter als 3 Monate ist.

Die Steuer beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund 50 €
  • für den zweiten Hund 74 €
  • für jeden weiteren Hund 92 €

An- und Abmeldungen können Sie im Bürgerbüro oder im Fachdienst Finanzen vornehmen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0 51 53 / 808 - 31.

Für das entsprechende Anmeldeformular klicken Sie bitte hier


Fahrtkostenerstattung

Für die im Gemeindegebiet wohnenden Schüler und Schülerinnen besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen. Anträge und Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter der Rufnummer: 0 51 53 / 808- 41.


Ferienpass

Anmeldungen sind vor den Sommerferien jeweils nach Erscheinen des aktuellen Ferienpassheftes im Bürgerbüro während der normalen Öffnungszeiten möglich. Tel. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0 51 53 / 808- 40.


Einbürgerungen

Möchten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, können Sie hier einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Da jeder Fall individuell zu behandeln ist, können Sie sich im Bürgerbüro unter der Rufnummer: 0 51 53 / 808 - 44 oder beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Fachdienst 23 (Ausländer-/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) über die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit informieren.


Namensänderungen

Falls Sie die Änderung Ihres Familiennamens bzw. Vornamens wünschen, erhalten Sie bei uns einen Antrag oder Auskunft unter 0 51 53 / 808 - 44.


Standesamt

Erkundigen Sie sich bitte bei uns, welche Papiere Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung benötigen. Eheschließungen sind an jedem Werktag und jeweils an einem Sonnabend im Monat möglich.

Anträge u. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0 51 53 / 808- 44.


Briefwahl

Sie können jeweils ca. 3 Wochen vor jeder Wahl im Bürgerbüro Briefwahl beantragen. Auskunft für die entsprechende Wahl erhalten Sie unter: 0 51 53 / 808 - 42.