Erweiterte Melderegister-Auskünfte

Laut Meldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, z.B. Rechtsanwälte, oder auch Sie, eine erweiterte Registerauskunft. Diese kann neben Vor- und Familiennamen, der Anschrift und dem akademischen Grad auch enthalten:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • die Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschrift
  • den Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter sowie
  • Sterbetag und Sterbeort

Wie gehen Sie vor?

  • stellen Sie eine schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro
  • die Gebühr beträgt 8 €. zzgl. Porto
  • bei einer Anfrage senden Sie uns bitte einen Verrechnungsscheck über 8 €. (zzgl. Porto) oder Briefmarken im Wert von 8 €. (zzgl. Porto) zu
  • sind besondere Ermittlungen erforderlich erhöht sich die Gebühr auf bis zu 13 €.; wir werden Sie darüber informieren

Beachten Sie bitte

Gegen die einfache oder erweiterte Melderegister-Auskunft kann, befristet für zwei Jahre, eine Sperre beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wurde. Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange sprechen Sie mit uns.