Einfache Melderegister-Auskünfte

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Dritte Auskunft über Ihren Vor- und Zunamen, akademische Grade sowie Ihre Anschrift. Auch Sie haben die Möglichkeit, einfache Melderegister-Auskünfte über Salzhemmendorfer Einwohner zu erhalten.

Wie gehen Sie vor?

Stellen Sie eine mündliche (keine telefonische) oder schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro. Die Gebühr beträgt 4,80 € zzgl. Porto. Bei einer schriftlichen Anfrage übersenden Sie uns bitte einen Verrechnungsscheck über 4,80 € (zzgl. Porto) oder Briefmarken im Wert von 4,80 € (zzgl. Porto). Sind besondere Ermittlungen erforderlich, erhöht sich die Gebühr auf bis zu 15 €; wir werden Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie

Mit der Anmeldung haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (die sog. Übermittlungssperre) wenn Sie dieses Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben; lesen Sie dazu bitte die Hinweise in den Meldescheinen oder fragen Sie uns. Die Unterbindung der Datenweitergabe können Sie gleich bei der Anmeldung in Salzhemmendorf eintragen lassen oder, wenn Sie schon in Salzhemmendorf gemeldet sind, auch nachträglich im Bürgerbüro schriftlich beantragen oder erklären.

Beachten Sie bitte

Gegen die einfache oder erweiterte Melderegister-Auskunft kann, befristet für zwei Jahre, eine Sperre beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wurde. Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange sprechen Sie mit uns.