Widerspruchsrecht gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im automatisierten Abruf über das Internet


Die Meldebehörde des Fleckens Salzhemmendorf erteilt schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister nach den Bestimmungen des Nds. Meldegesetzes (NMG).
Gem. § 33 Abs. 1 S. 3 NMG dürfen die Meldebehörden einfache Melderegisterauskünfte auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilen, wenn der Antragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren gespeicherten Daten bezeichnet hat. Alle Angaben müssen korrekt vorgenommen werden.

Erst wenn die Identität des Betroffenen durch einen automatisierten Abgleich der im Antrag angegebenen mit den im Melderegister gespeicherten Daten des Betroffenen eindeutig festgestellt worden ist, wird die beantragte Auskunft erteilt. Mitgeteilt werden gem. § 33 (1) NMG der Vor- und Familienname, Doktorgrad und die Anschrift einer Person.

Der Flecken Salzhemmendorf erteilt automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet in Zusammenarbeit mit der Riser ID Services GmbH. Der Dienst bietet seinen Kunden die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte automatisiert in den verschiedenen Meldebehörden schnell und sicher anzufragen.

Der Betroffene hat das Recht, gem. § 33 Abs. 1 S. 5 NMG dem Abruf einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken Salzhemmendorf, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf eingelegt werden.

Der Widerspruch wird im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im automatisierten Verfahren über das Internet erteilt.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass durch den Widerspruch nur Auskünfte im automatisierten Abruf über das Internet erfasst sind. Die Erteilung von Auskünften nach Antragstellung bei der Meldebehörde gem. § 33 Abs. 1 NMG ist durch den Widerspruch nicht berührt und erfolgt weiterhin.

 

Widerspruch gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im automatisierten Abruf über das Internet gem. § 33 (1) S. 5 NMG


Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister

 

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